Ist ein Unterschied von zehn Euro monatlich, zu dem die Verträge jetzt billiger angeboten werden. Wird das für meinen bestehenden Vertrag jetzt auch günstiger?

Davidantos, leider fehlt bei Deiner Frage die Angabe des Anbieters. Alice handhabt es so, das man in seinem eigenen Profil diese Senkung ebenfalls beantragen kann, dann wird Dein Tarif gesenkt. Aktiv werden musst Du allerdings selbst, der Anbieter kassiert sonst die alten Beträge.

Nein , das gilt leider nur für Neuverträge. Du kannst jedoch umsteigen und hast dann wieder eine neue Laufzeit von 2 Jahren.
geht oft erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit
critter am 18. Februar 2008 11:20 Bei mir hat sich die Telekom bei der ersten Reduzierung auf Nachfrage darauf eingelassen, bei der 2. Reduzierung lehnte man es ab. Jetzt muss ich die Laufzeit abwarten.

Bestehende Verträge bleiben bis zum Laufzeitende zu den Konditionen bestehen, zu denen sie abgeschlossen wurden. Und ich bezweifle, das die Gesellschaft einer Zustimmung auf einen günstigeren Vertrag zustimmen würde. Warum auch?
koira1975 am 18. Februar 2008 09:41 ...weil sie ansonsten längerfristig einen Kunden verlieren. Bei dem grossen Konkurrenzdruck machen sie das heute tatsächlich häufig sogar während der Laufzeit.
RBMannheim am 18. Februar 2008 12:15 Schon möglich. Das haben aber scheinbar längst nicht alle Gesellschaften nötig. Hab' da schon ganz andere Sachen erlebt!

Wenn Du darüber nicht informiert wurdest, dass Dein Vertrag bzw. Flat nicht automatisch verbilligt wird, so gilt der Ursprüngliche Vertrag seine ursprünglich angesetzte Zeit. Also bei Verträgen mit 2 Jahren Laufzeit bist Du primär an diese Eckdaten gebunden. Etwaig vorhandene Sonderkündigungsrechte werden dadurch nicht berührt. Manche Anbieter erlauben Ihren Kunden einen Wechsel in den neuen Tarif gegen eine Einmalzahlung die als "Umstellungsgebühr" onder sont wie bezeichnet wird.
Sagen wir’s mal so: Manche Gesellschaften lassen sich auf einen solchen Wechsel ein, weil sie langfristig lieber den Kunden behalten, als jetzt auf der Laufzeit des Vertrages zu bestehen und danach den verärgerten Kunden zu verlieren. Aber einen Anspruch darauf gibt es nicht – Verträge sind einzuhalten.

Einen Versuch, zu fragen ist es wert: z.B. habe ich meinen Telefon- u. Internetanbieter angeschrieben, ob ich denn bitte sehr auch den billigen Tarif, wie ihn Neukunden erhalten, haben könnte. Und siehe da, es geht. Für eine Wechselgebühr von einmalig 10,-€, spare ich jetzt jeden Monat 5€. Nur fragen muß man, von allein bietet der Anbieter den Bestandskunden keine günstigeren Neukundenfang-Tarife an.