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Mein Telefonanbieter (Flat) hat die Preise gesenkt. Gilt das für mich jetzt auch?

gefragt von Davidantos am 18.02.2008 um 9:26 Uhr

Ist ein Unterschied von zehn Euro monatlich, zu dem die Verträge jetzt billiger angeboten werden. Wird das für meinen bestehenden Vertrag jetzt auch günstiger?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 18. Februar 2008 09:40
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Davidantos, leider fehlt bei Deiner Frage die Angabe des Anbieters. Alice handhabt es so, das man in seinem eigenen Profil diese Senkung ebenfalls beantragen kann, dann wird Dein Tarif gesenkt. Aktiv werden musst Du allerdings selbst, der Anbieter kassiert sonst die alten Beträge.


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 18. Februar 2008 09:27
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Nein , das gilt leider nur für Neuverträge. Du kannst jedoch umsteigen und hast dann wieder eine neue Laufzeit von 2 Jahren.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 18. Februar 2008 09:34

geht oft erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 18. Februar 2008 11:20

Bei mir hat sich die Telekom bei der ersten Reduzierung auf Nachfrage darauf eingelassen, bei der 2. Reduzierung lehnte man es ab. Jetzt muss ich die Laufzeit abwarten.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 18. Februar 2008 09:29
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Bestehende Verträge bleiben bis zum Laufzeitende zu den Konditionen bestehen, zu denen sie abgeschlossen wurden. Und ich bezweifle, das die Gesellschaft einer Zustimmung auf einen günstigeren Vertrag zustimmen würde. Warum auch?

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 18. Februar 2008 09:41

...weil sie ansonsten längerfristig einen Kunden verlieren. Bei dem grossen Konkurrenzdruck machen sie das heute tatsächlich häufig sogar während der Laufzeit.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 18. Februar 2008 12:15

Schon möglich. Das haben aber scheinbar längst nicht alle Gesellschaften nötig. Hab' da schon ganz andere Sachen erlebt!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 18. Februar 2008 09:34
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Wenn Du darüber nicht informiert wurdest, dass Dein Vertrag bzw. Flat nicht automatisch verbilligt wird, so gilt der Ursprüngliche Vertrag seine ursprünglich angesetzte Zeit. Also bei Verträgen mit 2 Jahren Laufzeit bist Du primär an diese Eckdaten gebunden. Etwaig vorhandene Sonderkündigungsrechte werden dadurch nicht berührt. Manche Anbieter erlauben Ihren Kunden einen Wechsel in den neuen Tarif gegen eine Einmalzahlung die als "Umstellungsgebühr" onder sont wie bezeichnet wird.


anonym
beantwortet von Eisvogel am 18. Februar 2008 09:41
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Sagen wir’s mal so: Manche Gesellschaften lassen sich auf einen solchen Wechsel ein, weil sie langfristig lieber den Kunden behalten, als jetzt auf der Laufzeit des Vertrages zu bestehen und danach den verärgerten Kunden zu verlieren. Aber einen Anspruch darauf gibt es nicht – Verträge sind einzuhalten.



barmbek07
beantwortet von barmbek07 am 20. Februar 2008 15:07
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Einen Versuch, zu fragen ist es wert: z.B. habe ich meinen Telefon- u. Internetanbieter angeschrieben, ob ich denn bitte sehr auch den billigen Tarif, wie ihn Neukunden erhalten, haben könnte. Und siehe da, es geht. Für eine Wechselgebühr von einmalig 10,-€, spare ich jetzt jeden Monat 5€. Nur fragen muß man, von allein bietet der Anbieter den Bestandskunden keine günstigeren Neukundenfang-Tarife an.


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