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Mein Sohn soll für einen "Freund" eine Falschaussage machen!

gefragt von Sigili am 02.11.2008 um 18:37 Uhr

Mein Sohn (16Jahre) soll für einen "Kumpel" , (man grüßt ihn halt und stellt sich nicht dagegen) eine Falschaussage machen, um diesen zu entlasten, weil er wegen schwerer Körperverletzung angeklagt wurde. Er soll aussagen, dass der Typ (18 Jahre alt) überhaupt nicht an dem Ort war, als das passierte. Der Typ hat ihn und 7 andere Jungs als Zeugen angegeben, die alle das Gleiche aussagen sollen. Der Täter (er war es wirklich, will aber nicht dazu stehen!) ist ein Oberhaupt einer türkischen Gang. Mein Sohn möchte nichts Falsches aussagen, hat aber auch Schiss sich gegen den zu stellen, weil er die Folgen absehen kann. Da steht eine riesige Meute hinter dem Täter! Außerdem will er nicht als Kameradenschwein dastehen, indem er ihn verpfeift und dazu auch noch die anderen "Zeugen" reinreitet! Er ist ganz verzweifelt und weiß nicht, wie er aus der Nummer rauskommen kann. Ich möchte ihm so gerne helfen! Aber wie??? Oder kann er irgendwo Hilfe bekommen? Er muss doch aussagen, oder? Kann er vielleicht irgendwie sagen, dass er gar nicht da war oder besoffen oder sowas??? Oder begeht er da auch eine Straftat, weil es ja auch nicht stimmt? Er hat den Typen sogar gesehen, wie er den anderen verletzt hat (es waren sogar zwei, die was abbekommen haben) Bitte ganz dringend um einen Rat!!! Vielen Dank!


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SnowWhiteQueen
beantwortet von SnowWhiteQueen am 2. November 2008 18:39
17x
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klingt jetzt blöd, aber er sollte zur Polizei gehen, denen genau DAS sagen, dass der Angst hat und vor Gericht falsch aussagen will obwohl ers nicht will... und die werden ihm dann helfen.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 2. November 2008 18:41

DH

Kommentar von 8980c2159c6553b13a96791260777635smallSnowWhiteQueen am 2. November 2008 18:42

mal was ganz anderes, dein Sohn war dabei? Kann er dann nicht sogar wegen unterlassener Hilfeleistung rangezogen werden? Mitgehangen mitgefangen heißt es so schön.

Kommentar von vozole am 2. November 2008 18:44

Ziemlich hilfreicher Kommentar!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. November 2008 18:48

Nein, weil er durch sein Eingreifen seine eigene Sicherheit und/oder Gesundheit gefährdet hätte!

Das nenn man dann rechtfertigenden Notstand!

Kommentar von 8980c2159c6553b13a96791260777635smallSnowWhiteQueen am 2. November 2008 20:32

oh ok das wusste ich nicht, danke ! :)


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 2. November 2008 18:41
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Jemanden zu einer Falschaussage zu nötigen hat nichts mit Kammeradschaft zu tun! Die Warheit kommt sowieso raus! Und wenn 8 Zeugen genau das Gleiche Aussagen, wird ein findiger Staatsanwalt sicher sehr hellhörig! Ich würde mich schon vorab an die Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft wenden. Dort würde ich die Warheit sagen und auch jeden nennen, von dem ich etwas zu befürchten hätte!

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 2. November 2008 18:43

DH

Kommentar von Sigili am 2. November 2008 19:11

Blöde Frage: Was bedeutet denn DH???

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 2. November 2008 19:29

Daumen hoch! Das ist das kleine Symbol rechts neben der Antwort!


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 2. November 2008 18:42
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Er kann auch direkt vor der Verhandlung zum Richter ins Richterzimmer gehen und ihm erklären, daß er vom Angeklagten massiv unter Druck gesetzt und zur Falschaussage gezwungen wird! Der Richter wird ihm dann helfen und ihn eventuell erst garnicht zur Aussage aufrufen.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. November 2008 19:02

Der Vorteil dieses Vorgehens ist, daß dann der Richter zusammen mit dem Staatsanwalt dem Täter und den 7 gekauften Zeugen eine Falle stellen und so alle der Falschaussage überführen kann. Damit sind dann alle dran und Dein Sohn kommt völlig unbehelligt aus der Sache raus.


anonym
beantwortet von Oliv1971 am 2. November 2008 18:40
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keine Falschaussagen!!! Das bringt nur Ärger, man ist später erpressbar, weil Falschaussagen eine Straftat sind.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 2. November 2008 18:42
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Wenn sich einmal für solche Leute verbiegt muss man es immer wieder machen.

Das gleiche wie @SnowWhiteQueen sagt. Zur Polizei gehen, von der Drohung erzählen und de Aussage machen.


kawadriver1
beantwortet von kawadriver1 am 2. November 2008 18:41
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Bei der Wahrheit bleiben. Falschaussage ist Strafbar.


anonym
beantwortet von vozole am 2. November 2008 18:43
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Ich würde auch zu Rechtsbeistand oder Polizei raten. Natürlich muss man sich bewusst sein, dass er in seinem sozialen Umfeld dann schon Probleme haben wird. Hat er denn schon mal mit den anderen "Zeugen" gesprochen. Ist nicht wenigstens einer dabi, zu dem er Vertrauen hat und der auch nict so ganz ohne Rückgrat ist?


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 2. November 2008 18:42
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Toller Freund, sowas geht überhaupt nicht! Unter Umständen ist Dein Sohn dann dran wegen Falschaussage. Und dann? Er soll sich von diesem "Freund" distanzieren und der Polizei mitteilen, das dieser von ihm wollte und auch seine Befürchtungen mitteilen.


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 2. November 2008 18:42
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Dies alles der Jugendanwaltschaft/Polizei erzählen.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 2. November 2008 18:43
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Schwierige Situation. Aber eine Falschaussage vor Gericht kann einem ein Leben lang hinterherlaufen.Ich kenne jemanden, der vor über 25 Jahren mal eine Falschaussage in ähnlichem Fall vor Gericht gemacht hat.Das hat er bis heute im polizeilichem Führungszeugnis stehen u.das hat ihm, beruflich gesehen, so manches verbaut.Mach das deinem Sohn klar. Lasst euch am besten anwaltlich beraten. Ich weiß auch nicht, was ich dir da raten soll. Das ist wirklich sehr,sehr schwierig.


Klau3
beantwortet von Klau3 am 2. November 2008 18:45
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Bahh Kameradenschwei*!

Er ist ein Schwei* wenn er lügt und dieses Arschloc* deckt. Er soll zur Polizei gehen und ihnen sagen, das er unter Druck gesetzt wird falsch auszusagen.


Lissy321
beantwortet von Lissy321 am 2. November 2008 18:48
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polizei gehn.... und ales erzählen und dann vereinbaren das er vor gericht die falschaussage macht..... um keinen ärger von seinem "freund" zu bekommen


america
beantwortet von america am 2. November 2008 18:48
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es stehen 2 welten gegenüber zivilcourage und angst. ich glaube es gibt ein aussageverweigerungsrecht. und wenn er krank geschrieben ist, müsste er normalerweise auch nicht gehen. stell dir aber mal vor das opfer wäre dein sohn???

Kommentar von Sigili am 2. November 2008 19:15

Aussage kannst du nur verweigern, wenn du sich selbst belasten würdest oder einer aus deiner Familie. Ja, Zivilcourage ist das Schlagwort!!! Aber ist leider nicht immer so leicht..... ich versuche trotzdem ihm das nahezulegen.


manu271
beantwortet von manu271 am 2. November 2008 18:49
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also ich würd auf keinen fall zur falschaussage raten. polizei bzw. den richter ansprechen. wenn der richter ihn auf jeden fall als zeuge aufruft, hat er immer noch die möglichkeit die aussage zu verweigern obwohl das natürlich auch schei..e ist, da der typ ja mit in der verhandlung sitzt. ist bestimmt ne schwierige situation für ihn aber er soll auf jeden fall etwas gegen diesen arsc. unternehmen!!!!


anonym
beantwortet von missfix am 2. November 2008 18:50
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Oh weh, das ist eine sehr sehr schwierige Situation, in der sich Dein Sohn da gerade befindet. Auf der einen Seite gibt es das Opfer und auf der anderen Seite diese Türkenmafia. Ich weiß, zu was so eine Clique fähig ist. Vielleicht gibt es ja auch noch einen Schleichweg. Z.B. indem Dein Sohn noch minderjährig ist und vielleicht nicht aussagen muß oder laß ihm einfach am Tag der Aussage krank sein oder irgendetwas in der Richtung. Ich kenn mich da leider nicht aus. Denke aber, dass ein Anwalt Dir da weiterhelfen kann. Es geht ja echt um die Zukunft Deines Sohnes.


Klau3
beantwortet von Klau3 am 2. November 2008 19:00
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Nicht einschüchtern lassen!

&

Nicht falsch Aussagen!

Denk nicht nur an die Türkenmafia sondern auch ans Opfer!

Kommentar von Sigili am 2. November 2008 19:07

Nee, er will auf keinen Fall was Falsches aussagen!!! Er hat einen der anderen Zeugen gesprochen, der will auch nicht. Das andere sind alles Türken, die in der Gruppe sind. Aber mein Sohn ist sich nicht sicher, ob der eine dabei bleibt, weil der eben auch Schiss hat. Die haben schon einige verdroschen, halten alle zusammen

Kommentar von 849fe8df95ff119ae455dacf9c2a6d38smallKlau3 am 2. November 2008 19:08

Wenn ich das Opfer gewesen wäre und ich nach dem Verfahren raus bekommen würde, dass dein Sohn einer derjenigen warm, der eine Falschausge gemacht hat, würde ich ihn zusammenschlagen (und das mit recht).

Kommentar von Sigili am 2. November 2008 19:13

er will ja auch nicht falsch aussagen!


anonym
beantwortet von Sigili am 2. November 2008 19:10
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So viele Antworten!!! Vielen Dank!!! Mein Sohn war nicht dabei bei der Schlägerei, hat das aber aus der Entfernung mitbekommen. Das war bei einem großen Fest am 1. Mai. Sowas spricht sich ja auch schnell rum.... So eine Riesensch.....!!! Reicht denn eine Krankmeldung tatsächlich aus, damit man nicht erscheinen muss bei der Verhandlung?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. November 2008 20:02

Nein, denn dann wird die Verhandlung u.U. nur verschoben und er wird dann erneut vorgeladen!

Dein Sohn soll mit dem anderen "Zeugen", mit dem er gesprochen hat, kurz vor der Verhandlung zum Richter gehen. Siehe meine andere Antwort!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 2. November 2008 20:05

Ausserdem wäre die Nichtaussage genau so schlimm wie die Falschaussage und dem Opfer wäre nicht geholfen!


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