jbinfo am 26.06.2007 um 18:23 Uhr
Das Auto meines Sohnes muss im Juli zum TÜV/HU §29. Nun hat er festgestellt, dass die Leuchtweitenregulierung nicht geht. Ist das ein Grund nicht rüber zu kommen ? Muss er sie reparieren ? Auto ist schon 15 Jahre alt.

Jein. Wenn er Glück hat, wird das nicht überprüft. Und wenn, könnte es immer noch als geringer Mangel "durchgehen", wenn die Scheinwerfer tief strahlen.

Muss nachgebessert werden! Also, entweder fällt's b´nivht auf, oder er muss das ding reparieren und nochmal vorführen!
Also meistens hängt der motor aber das ist eigentlich kein problem. denn manche prüfer achten nicht mal auf die leuchtweitenregulierung und wenn doch dann kommt es als hinweis auf die liste und muss innerhalb eines monats nochmals vorgezeigt werden, repariert natürlich G Viel glück
Habe ich auch beim Letzten TÜV gehabt. Nachsehen ob der Motor dafür defekt ist. Oder ob der Anschluss lose ist.