eine kleine leichte Beule abbekommen.ich kenne den Besitzer gut und wollte es mit ihm regeln,da ich der Meinung bin das es ohne Versicherrung geht.Der war sehr böse und will jetzt unbedingt ein Gutachten!Ich finde das ist voll überzogen!Meine Frage: Wer muß das Gutachten bezahlen????

Was wie eine leichte Beule aussieht, kann ein teurer Schaden sein. Das Gutachten zahlt der Unfallverursacher bzw. die Versicherung.
Das Gutachten zahlt die Versicherung Deines Sohnes. Diesen Fall hatten wir jüngst auch, auch eine (anscheinend) Beule in unserem Auto, kostet insgesamt 5000 Euro, mit Reparatur, Mietwagen für die Zeit, die wir das Auto nicht hatten, Gutachter und alles andere. Die Sache ist jetzt beim Anwalt, weil uns die gegnerische Versicherung die Wertminderung nicht zahlen will.
Also ich finde das keinesfalls überzogen, der Geschädigte hat da sicher Recht mit dem Gutachten.

Deine Versicherung wenn du denn eine hast!
Aber hallo!!!Natürlich habe ich eine!! Wollte nur nicht wegen so einer Kleinichkeit mit den Prozenten hoch!
Musst du auch nicht.
Die meisten Versicherungen bieten eine Entscheidungsmöglichkeit an, wer die Regulierung bezahlt.
muss sie haben, sonst wird das auto gar nicht zugelassen.

wenn der das über die versicherung machen will, dann kann er das auch. aber er würd einen kostenvoranschlag machen lassen und du bezahlst das, ist das beste. wenn er scih darauf einlässt. weil sonst steigt deine versicherung. wenn es sich natürlich um einen größeren betrag handelt, was ich aber nicht denke bei einer stoßstange, hab da nicht s ahnung von, dan sieht das anders aus^^
EfaStein am 3. September 2008 21:48 Ich hab für ne kaputte Stoßstange mal über 150 € bekommen...
Genau so wollte ich das mit ihm machen! Aber der will unbedingt ein Gutachten!! Aber warum müssen wir das bezahlen wenn doch auch ein Kostenvoranschlag reicht?
Kathymaus am 4. September 2008 20:06 ein gutachten ist doch ein kostenvoranschlag oder was ist ein gutachten?
Aber das kann mann doch auch mit einem Kostenvoranschlag sehen!und der ist nicht gleich so teuer! Oder she ich das falsch!! Das Ding besteht nur aus Beulen!!
Könnte man möglicherweise. Aber wenn man nur die fiktiven Reparaturkosten abrechnet -was zulässig ist - bleibt man auf den Kosten für den Voranschlag sitzen; auf den Gutachtenkosten nicht.