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Mein Sohn ist beim Rückwärts rausfahren gegen ein anderes Auto gestossen!Die Stossstange hat dabei

gefragt von claudiascheid am 03.09.2008 um 21:42 Uhr

eine kleine leichte Beule abbekommen.ich kenne den Besitzer gut und wollte es mit ihm regeln,da ich der Meinung bin das es ohne Versicherrung geht.Der war sehr böse und will jetzt unbedingt ein Gutachten!Ich finde das ist voll überzogen!Meine Frage: Wer muß das Gutachten bezahlen????


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 3. September 2008 21:44
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Was wie eine leichte Beule aussieht, kann ein teurer Schaden sein. Das Gutachten zahlt der Unfallverursacher bzw. die Versicherung.

Kommentar von claudiascheid am 3. September 2008 21:57

Aber das kann mann doch auch mit einem Kostenvoranschlag sehen!und der ist nicht gleich so teuer! Oder she ich das falsch!! Das Ding besteht nur aus Beulen!!

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 3. September 2008 22:06

Könnte man möglicherweise. Aber wenn man nur die fiktiven Reparaturkosten abrechnet -was zulässig ist - bleibt man auf den Kosten für den Voranschlag sitzen; auf den Gutachtenkosten nicht.


anonym
beantwortet von Dummnudel am 3. September 2008 22:03
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Das Gutachten zahlt die Versicherung Deines Sohnes. Diesen Fall hatten wir jüngst auch, auch eine (anscheinend) Beule in unserem Auto, kostet insgesamt 5000 Euro, mit Reparatur, Mietwagen für die Zeit, die wir das Auto nicht hatten, Gutachter und alles andere. Die Sache ist jetzt beim Anwalt, weil uns die gegnerische Versicherung die Wertminderung nicht zahlen will.

Also ich finde das keinesfalls überzogen, der Geschädigte hat da sicher Recht mit dem Gutachten.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 3. September 2008 21:42
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Deine Versicherung wenn du denn eine hast!

Kommentar von claudiascheid am 3. September 2008 21:49

Aber hallo!!!Natürlich habe ich eine!! Wollte nur nicht wegen so einer Kleinichkeit mit den Prozenten hoch!

Kommentar von Lissa am 3. September 2008 21:53

Musst du auch nicht.

Die meisten Versicherungen bieten eine Entscheidungsmöglichkeit an, wer die Regulierung bezahlt.

Kommentar von docbde am 3. September 2008 21:51

muss sie haben, sonst wird das auto gar nicht zugelassen.


EfaStein
beantwortet von EfaStein am 3. September 2008 21:43
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Dein Sohn bzw. seine Versicherung.


option
beantwortet von option am 3. September 2008 21:43
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Deine Versicherung



Botox
beantwortet von Botox am 3. September 2008 21:43
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Der will nur Geld!


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 3. September 2008 21:44
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wenn der das über die versicherung machen will, dann kann er das auch. aber er würd einen kostenvoranschlag machen lassen und du bezahlst das, ist das beste. wenn er scih darauf einlässt. weil sonst steigt deine versicherung. wenn es sich natürlich um einen größeren betrag handelt, was ich aber nicht denke bei einer stoßstange, hab da nicht s ahnung von, dan sieht das anders aus^^

Kommentar von 9a58aff79c704a9739eeacba85538b1bsmallEfaStein am 3. September 2008 21:48

Ich hab für ne kaputte Stoßstange mal über 150 € bekommen...

Kommentar von claudiascheid am 3. September 2008 21:54

Genau so wollte ich das mit ihm machen! Aber der will unbedingt ein Gutachten!! Aber warum müssen wir das bezahlen wenn doch auch ein Kostenvoranschlag reicht?

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 4. September 2008 20:06

ein gutachten ist doch ein kostenvoranschlag oder was ist ein gutachten?


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