Banner_770x60
Skyscrapper_160x600
gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Mein Sohn ist behindert und 18Jahre wie lange muß man Unterhalt zahlen

gefragt von HansScharfe am 24.08.2008 um 16:04 Uhr

Mein Sohn ist geistig behindert .Wurde getestet ob er ein Buruf ausüben kann und wurde festgestellt Das er in einer Bhindertenwerkstadt sein Unterhalt bestreiten muß, Ich zahle noch Unterhalt führ.INun meine Frage: Wie lage muß ich noch zahle ? muß er nicht Rente bekommen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Unterhalt (1997)
Rente (1479)
Erwerbsunfähigkeit (23)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Resistance
beantwortet von Resistance am 24. August 2008 16:05
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst vielleicht irgendwann nicht mehr zahlen. Die Frage ist, sollte man sein eigenes Kind entsorgen und dem Staat aufs Auge drücken oder sich wie ein Vater benehmen und sich drum kümmern.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 24. August 2008 16:08

DH

Kommentar von Drachentoeter am 1. Februar 2009 22:29

Schön so zu reden wenn man das Problem nicht hat.Jeder muss für seine Kinder wenn sie Sozialhilfe beanspruchen im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterhalt Zahlen, aber sie habe auch das Recht einen angemessen Lebenstandard zu halten. Genau diese Recht sprichst du aber diesen Eltern ab. Das Kind wird niemals für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen können, es wird also immer auf Fremde Hilfe angewiesen sein. Bist du wirklich der Meinung die Eltern müssen ihr eigenes Leben komplett aufgeben weil sie ein behindertes Kind haben.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 24. August 2008 16:06
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hat er denn eingezahlt?Ist doch Dein Sohn.Für Kinder ist man/frau immer verantwortlich,oder sehe ich das falsch?LG

Kommentar von Drachentoeter am 2. Februar 2009 08:36

Ja aber bitte nur im Rahmen der zumutbaren. Wenn der Sohn in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, dann sollten die Eltern genau so behandelt werden wie die Eltern von nicht behinderten Kindern die arbeiten.


anonym
beantwortet von ShihTzu am 24. August 2008 16:13
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf alle Fälle wird der Unterhalt neu berechnet.Volle Rente würde er erst bekommen wenn er den Rentenanspruch erworben hat.

Ich muss mal anmerken ... irgendwann steht doch jedes Kind auf eigenen Beinen .. hier wird immer gleich bemängelt das man sich nicht kümmert möchte oder es gar entsorgen will .. so ein Blödsinn.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 24. August 2008 16:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Rente bekommt er erst, wenn er einen Rentenanspruch erworben hat. Je nach Art und schwere der Behinderung müßte er einige Jahre in die Rentenkasse einzahlen, im Zweifelsfall sogar Jahrzehnte. Doch selbst dann ist man als leistungsfähiger Elternteil nicht von der Unterstützungspflicht befreit.


anonym
beantwortet von doro05 am 24. August 2008 17:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aus www. finanztip:
Schließlich erlischt der Unterhaltsanspruch auch, wenn das Kind nicht mehr bedürftig ist, also für sich allein sorgen kann. Das ist nicht ohne weiteres schon bei Volljährigkeit des Kindes der Fall. Die Unterhaltspflicht läuft so lange weiter, bis das Kind eine angemessene Berufsausbildung absolviert hat (§ 1610 II BGB). Bei behinderten oder dauernd pflegebedürftigen Kindern kann die Unterhaltspflicht auch ein Leben lang andauern


Kommentar von Simple_avatar3smallSnucki am 2. Oktober 2008 14:38

Das Amt hat zu mir gesagt, dass mein Vater für mich unterhaltspflichtig ist bis ich 28 werde und er hat mir 1 Ausbildung und ein Studium bezahlt.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 1. Februar 2009 22:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Rente wird dein Sohn nicht bekommen, wo sollte die herkommen? Wende dich an das Sozialamt und frag nach wie das mit Hilfe zum Lebensunterhalt für deine Sohn aussieht. Sobald dein Sohn in der Behindertenwerkstatt sein eigenes Geld verdient sollte deine Unterhaltspflicht eigentlich beendet sein. Das Sozialamt wird natürlich deine finanzielle Situation überprüfen wie es das bei allen Sozialhilfeanträgen macht wenn die Eltern des Bedürftigen noch leben, denn prinzipiell ist man sein leben Lang Unterhaltspflichtig gegenüber seinen Kinder, das ganze gilt übrigens auch in die andere Richtung. Bei einem normalen Einkommen muss man normalerweise aber keine Unterhalt zahlen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.