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mein sohn hat schimmelbefall in seiner wohnung kann er eine mietminderung fordern bis der schaden be

gefragt von cumikl am 09.01.2009 um 11:12 Uhr

durch eine defeckte dichtung im bad ist wasser in die wand eingedrungen und hat schimmeel verursacht nun muß ndie wohnung behandelt werden.kann man da mietminderung fordern?


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Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 9. Januar 2009 11:18
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Kann er, aber nicht absofort. Erstmal muß er den Schaden dem Vermieter melden und ihm eine Frist zur Beseitigung setzen. Die defekte Dichtung ist doch nicht erst seit gestern kaputt, oder? Bis sich Schimmel bildet dauert es eine Weile, hat dein Sohn denn vorher nichts bemerkt?


Literaturius
beantwortet von Literaturius am 9. Januar 2009 11:20
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Mietminderung kann er nur dann geltend machen, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, daß ihn ein Schuld oder Mitschuld an dem Mangel trifft. Hätte er den Mangel nicht früher merken können/müssen? Ansonsten müßte es dann rechtens sein, wenn der Vermieter nicht alles zur Beseitigung des Mangels und der Folgen getan hat, was erforderlich war. Wenn es sich um eine nichtvoraussehbare Folge des Schadens handelte, könnte das gleichwohl Probleme machen. Es gilt dann die Antwort von "hoppelpoppel", der den Vermieter unter Fristsetzung anzuschreiben empfiehlt.


hoppelpoppel
beantwortet von hoppelpoppel am 9. Januar 2009 11:13
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http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html ab da durchwälzen. unter fristsetzung anschreiben, damit der vermieter zeit hat, den mangel zu beseitigen.


anonym
beantwortet von tihawe am 9. Januar 2009 11:13
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kann er.


anonym
beantwortet von anymax am 9. Januar 2009 11:20
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Hallo, ja eine Mietminderung ist möglich sollte er aber schriftlich dem vermieter ankündigen, indem er dem vermieter etwas schriftlich einreicht z.b. Sehr geehrter Herr / Frau......, da bei mir seit einiger Zeit trotz regelmäßigem Lüften und Wasser wegwischen Schimmelbefall aufgetreten ist, siehe Bilder ( die sollte Ihr Sohn machen und eine Ausführung für Vermieter und sich machen von den Bildern und dem Schreiben, ggf. einen extra Person holen die Schimmel festgestellt hat, schriftlich geben lassen und in Kopie mit in dem Schreiben einreichen, dann sollte er noch reinschreiben, solange dieses nicht behoben wird wird er die Miete um soviel € verkürzen bis der Schaden behoben ist. Wobei er am besten mit Mietvertrag, Bildern, zum anwalt geht da er das besser aufsetzten kann und eher weiß was man für rechte hat.Ist Ihr Sohn im Mieterbund? Wenn ja soll er sich dahin wenden, die werden sehr gut helfen in der lage.

Kommentar von jockl am 9. Januar 2009 11:25

Mietminderung kann erst vorgenommen werden, nachdem dem VM der Mangel mit Fristsetzung zur Beseitigung desselben, eine Frist gesetzt wurde und dieselbe verstrichen ist und dann erst zum "übernächsten" Monat.


gargamel2003
beantwortet von gargamel2003 am 9. Januar 2009 11:20
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Eventuell muss er sogar was zahlen, wenn er den Schaden zu spät gemeldet hat. Fordern, Fordern, Fordern, des Deutschen liebste Beschäftigung


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 10. Januar 2009 16:52
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Wenn der Vermieter nichts unternimmt, solltest Du eine Mietminderung androhen und dann auch durchsetzen.

Wenn der Vermieter sich kümmert und den Schaden umgehend reparieren lässt, dann solltest Du keine Miete mindern.


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