Mein in der Pubertät befindlicher Sohn hat es geschafft, sich meine Bankdaten zu notieren und hat Internetspiele und Musik im Wert von ca. 90 Euro gekauft. Nun habe ich die Abbuchung auf meinem Konto gesehen und möchte natürlich diese Buchung rückgängig machen. Bin ich verpflichtet, den Betrag zu zahlen oder kann ich den Vertrag anfechten? Mein Sohn ist 16 Jahre alt. Hat er sich evtl. sogar strafbar gemacht?

Nun... sicher hat sich dein Sohn strafbar gemacht. Keiner darf von jemand anderen die Kontodaten missbrauchen, um sich davon was zu kaufen. Das ist Diebstahl!! Normalerweise hast du ja Rückgaberecht! Wenn das nicht klappt, dann setze dich mit dem Verkäufer in Verbindung und versuche ihm die Sache zu erklären wie sie nun mal ist, evt. ist er nett und erstattet dir den Betrag. Mit deinem Sohn würde ich ein ernstes Wort reden, denn sowas geht ja wohl gar nicht!! Dafür hat er auch eine Strafe verdient, sei konsequent, sonst kommt noch die nächste Sache!

Wenn der Sohn nicht so clever war und die Einkäufe auf eigenen Namen abgewickelt hatte, so kannst du als Mutter diese nach Gesetz ruckabwickeln. Denn Geschäfte mit minderjährigen sind stets schwebend unwirksam. Außerdem steht es dir frei, ihn bei der Polizei anzuzeigen. Er kriegt dann ein Verfahren, paar ernste Gesräche und vielleicht auch eine Strafe.

''Mein Sohn hat Internetspiele für ca. 90 Euro von meinem Geld gekauft-kann ich klagen?''
Gegen wen? Gegen deinen Sohn etwa? Das hielte ich übertrieben für 90 €. Wie wärs mit Taschengeldabzug?
Kermit65 am 31. August 2008 20:19 Nun ich würde sagen dass kommt drauf an, wieviel Geld man monatlich zur Verfügung hat.
bitmap am 31. August 2008 20:54 Ich hab ja nichts von kompletten Taschengeldabzug geschrieben. Aber wenn man als Elternteil die Sache mit den Firmen klärt und dem Sohn nur mit dem erhobenen Zeigefinger vorm Gesicht rumwackelt, was sollte das dann für einen Lerneffekt haben?
bitmap am 31. August 2008 20:54 Ich hab ja nichts von kompletten Taschengeldabzug geschrieben. Aber wenn man als Elternteil die Sache mit den Firmen klärt und dem Sohn nur mit dem erhobenen Zeigefinger vorm Gesicht rumwackelt, was sollte das dann für einen Lerneffekt haben?

Natürlich kannst Du es stornieren....Dein Sohn hat betrogen.
ein bischen schwierig ist das schon. Wer beweist den Verkäufer, dass es dein Sohn war, nicht du selber, mal angemerkt
fairsite am 31. August 2008 22:00 ja, evtl. geht es bei einer Anzeige gegen den Sohn bei der Polizei soweit, dass Du selbst beweisen mußt, nicht bestellt zu haben.
Ich glaube, ich würde meinen Sohn nicht anzeigen und aufklärende Worte mit ihm reden.
Deine Bankdaten solltest Du besser sichern, wenn Du in Deinem Umfeld "entschuldige" Menschen hast, die Dir was stehlen.!

Dein Sohn ist also pubertierend. Vorausgesetzt er ist minderjährig,dann kannst Du jeden Kauf von ihm ( abgesehen von dem, was er mit seinem Taschengeld bezahlt) rückgängig machen.
Rechtlich ist der Kaufvrtrag schwebend unwirksam, du kannst Ihn anfechten, da dein Sohn die Spiele nicht von SEINEM Taschengeld gekauft hat ("Taschengeldparagraph") und noch nicht voll geschäftsfähig ist...sag das dem Verkäufer und dann sollte dieser keine Probleme machen. Ansonsten kannst du sehr wohl gegen den Verkäufer klagen, denn das sind gesetzlichkeiten! Aber harmloser geht es mit einfachem Umtausch. Normalerweise kann man bei der Bank die Rückbuchung veranlassen und die Ware zurück schicken..
Es gibt doch ein widerrufsrecht von 2 Wochen glaube ich. Zudem: gehe morgen früh gleich zu deiner Bank, sage denen, was passiert ist. Lasse dir eine neue Pin geben, deine EC-karte wird erstmal gesperrt und eine neue zugeschickt mit neuer Geheimzahl. Was dir kruemi21 geraten hat, sehe ich auch so und solltest du machen. Was deinen Sohn angeht, ganz klar: Er muss dir das Geld wiedergeben, wie auch immer, Jobs für Teens gibt es genug. NUR SO lernt er es. Und: Ein ruhiges aber knallhartes Gespräch zwischen Euch, dass sowas nie mehr vorkommt und frage ihn, was ihn dazu bewogen hat. Mit Schreien oder irrsinnigen Strafen hilft es euch beiden nicht. Wünsche viel Glück!
dein sohn ist mit 16 nicht voll geschäftsfähig. ohne deine einwilligung kann er solche geschäft nicht abschließen.setze dich mit dem geschäft in verbindung und sage ihn das dein sohn 16 jahre ist und ohne deine zustimmung gehandelt hat. sie werden das geschäft rückgänig machen,dazu sind die verpflichtet.
also, klar haben die meisten recht, dass der Kauf schwebend unwirksam ist, der Witz ist aber, dass du in der Beweispflicht sein wirst, nachzuweisen, dass dein Sohn bestellt hat, und nicht du!!! Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle mit deinem Sohn darüber reden, und würde ihm die Aufgabe dafür übertragen, zu versuchen, die Käufe rückabzuwickeln. Er muss lernen, für Dinge, die er gemacht hat auch die Verantwortung zu übernehmen. Einfache Strafen helfen oft nicht, aber die Suppe auszulöffeln, mit den entsprechenden Firmen zu telefonieren, sich zu entschuldigen bei dir und der Firma, das kann helfen. Das bringt ihm Moral bei. (mit Glück ist ja eh noch die 2-Wochenfrist gegeben)
Klagen - gegen wen? Klagen könntest du nur gegen deinen Sohn, und für den trägst du selbst noch Fürsorgepflichten - er ist schließlich minderjährig.
Du musst unbedingt sicherstellen, dass er keinen Keywordlogger laufen hat. Hier meine Ausarbeitung zum Thema: http://www.rossbacher-f.de/passwort-knacken.html