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Mein Sohn geht jetzt zur Bundeswehr, hat er dennoch Anspruch auf Hartz 4?

gefragt von syschuinsyschuin am 14.05.2008 um 18:37 Uhr

Ich als alleinerziehende Mutter eines 19-jährigen Sohnes habe einen geringverdienenden Job und muß daher zusätzlich Hartz 4 beantragen, welches wir beide bis jetzt auch zusätzlich bekommen haben aber nun geht mein Sohn zur Bundeswehr und nun wird sein Bedarf total gestrichen obwohl er ja weiterhin bei mir wohnt, soll ich mir für die neun Monate eine kleinere Wohnung suchen und mein Sohn schläft dann am Wochenende auf der Couch?

Ist das so rechtens? Ich weiß, dass der Wehrsold genau wie mein Gehalt dann angerechnet wird aber gleich ganz gestrichen?

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Bundeswehr x 1.242 Hartz 4 Anspruch x 1

wandpilz
beantwortet von wandpilz am 14. Mai 2008 18:41
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Kann er nicht in der Kaserne schlafen? Jedenfalls ist das so in meiner Heimatstadt. Es wird ihm damit ja Verpflegung und Schlafplatz angeboten. Damit fällt er aus Hartz IV raus...

Kommentar von B9337361aef495c0e321a34771672022smallsyschuin am 14. Mai 2008 19:14

Also nach deiner Meinung solle er ruhig 9 Monate in der Kaserne bleiben und dort schlafen, damit wäre mein Problem nicht gelöst, denn nach der Bundeswehr müsste er als unter 25-jähriger bei Hartz4 Anspruch wieder bei mir wohnen, so will es das Gesetz. Also für 9 Monate kleinere Wohnung suchen und dann wenn er wieder da ist, eben eine größere?


wj2000
beantwortet von wj2000 am 14. Mai 2008 18:39
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Bei der Bundeswehr hat er keinen Anspruch auf Hartz 4!

Kommentar von B9337361aef495c0e321a34771672022smallsyschuin am 14. Mai 2008 20:43

Das der Wehrsold angerechnet wird als Einkommen, das ist mir klar, ich habe ja auch Einkommen, welches ich angeben muß, dennoch ist mein Sohn ja nicht ausgezogen und was ist nach der Bundeswehr?


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 14. Mai 2008 18:54
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Bei der Bundeswehr wird er rundum versorgt.Er bekommt zu essen, Unterkunft, Kleidung und Sold. Was braucht er noch. Dein Sohn wohnt laut Gesetz nicht mehr bei dir sondern in der Kaserne.

Kommentar von B9337361aef495c0e321a34771672022smallsyschuin am 14. Mai 2008 20:44

Muß er sich dann auch beim Einwohnermeldeamt ummelden und die Kaserne als Wohnsitz angeben?


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 14. Mai 2008 18:45
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Der Wehrsold ist doch relativ hoch, da kann er doch seinen Anteil Miete tragen, in der Woche wird er doch vom Bund verpflegt und gekleidet, die Heimfahrt ist frei. Also braucht er in der Woche nicht so viel Geld. Bedenke auch, dass Du in der Zeit kein Kindergeld erhälst, das mussst Du dem Amt noch melden, sonst droht Ordnungsgeld und Rückzahlung. Allerdings musst Du deshalb nicht umziehen, er muss seinen Anteil einfach nur bezahlen.

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 14. Mai 2008 18:50

dh

Kommentar von B9337361aef495c0e321a34771672022smallsyschuin am 14. Mai 2008 19:19

Ich habe da mal im Internet nachgesehen, also es kommt 1. darauf an, welchen Dienstgrad er erreicht und ob nur Grundwehrsoldat ( 222,30 Euro - 291,30 Euro ) oder als Zeitsoldat, die verdienen dann richtig gut. Ich erwähnte ja schon, das ich den Wehrsold mitangeben will, dazu müsste ich aber erst einmal wissen, wieviel er bekommt.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. Mai 2008 18:41
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das der regelsatz bzw. der anteil für deinen sohn wegfällt ist in ordnung, da er ja von der bundeswehr verköstigt wird und auch seinen sold bezieht.

das mit der wohnung finde ich allerdings überzogen.

dagegen würde ich widerspruch einlegen.

zumal ja dein sohn nach ableistung des wehrdienstes zu dir zurückkehren wird.

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 14. Mai 2008 18:44

jein...er kann sich ja auch verpflichten lassen oder danach eine Ausbildung anfangen oder oder oder... also, wenn ich der Gesetzgeber wäre, würde ich nicht einfach auf gut Glück zahlen. Weil Fakt ist ja, dass für mindestens 10 Monate die Wohnung zu groß ist...aber vielleicht gibt es da ja Sonderregelungen..

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 14. Mai 2008 18:49

verpflichten ist nicht jedermanns sache, was ich verstehe...

ausbildung ok, aber das entgelt wird nicht reichen für eine eigene wohnung und von daher ist er per gesetz verpflichtet, bis 25 bei den eltern zu wohnen.

ein umzug für 9 monate, den am ende das amt finanzieren muss, ist schwachsinn, denn wenn der sohn vom bund kommt, muss das amt wieder einen umzug zahlen, angemessen in eine wohnung für die 2 personen.

Kommentar von B9337361aef495c0e321a34771672022smallsyschuin am 14. Mai 2008 20:49

Genau das geht mir durch den Kopf, denn regulär ist er ja noch bei mir gemeldet und die Bundeswehr ähnlich wie ein Arbeitsplatz nicht in Wohnnähe aber als Zweitwohnsitz zu werten, oder nicht?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 14. Mai 2008 21:45

ich hab mal hier ein forum gefunden, da geht es auch um so wohnprobleme während dem bund. vielleicht kannst da was finden.

http://www.soldatentreff.de/modules.php?name=eBoard&file=print&fid=14&tid=1158

Wohngeld:

Alleinstehende Grundwehrdienstleistende können für ihre Mietwohnung grundsätzlich kein Wohngeld beanspruchen. Zur Sicherung ihres Wohnbedarfs ist Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz vorgesehen. Verheiratete Grundwehrdienstleistende sollten vorsorglich einen Antrag auf Wohngeld bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung des Heimatortes stellen.

Leben Sie bei Ihren Eltern und tragen Sie finanziell zum Familienunterhalt bei, so kann durch den Wegfall Ihres Beitrages für Ihre Eltern evtl. ein Anspruch auf Wohngeld entstehen oder ein bestehender Anspruch sich erhöhen. Vorsorglich sollten Ihre Eltern sich darüber bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung informieren.

Kommentar von B9337361aef495c0e321a34771672022smallsyschuin am 21. Mai 2008 21:32

vielen dank, dieser Beitrag hat mir geholfen, inzwischen hat sich auch das Amt meiner Probleme angenommen und einen Umzug nicht zwingend auferlegt bzw. Mietbeihilfe gewährt für die Zeit, während mein Sohn beim Bund ist, denn ein Umzug und ein nochmaliger Umzug nach 9 Monaten birgt am Ende höhere Kosten.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 14. Mai 2008 18:39
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handelt es sich um die normale einberufung oder ist er zeitsoldat o.ä.

Kommentar von B9337361aef495c0e321a34771672022smallsyschuin am 14. Mai 2008 20:46

Ja, normale Grundwehrzeit von 9 Monaten.


Elisa18
beantwortet von Elisa18 am 14. Mai 2008 18:39
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Das ist das gesetz da ihm sein sold jetzt als gehalt angerecnet wird muss es dir wohl gestrichen werden klieiner tipp wenn es sich eine eigene wohnung sucht wird ihm diese vom bund bezahlt und du kriegst wahrscheinlich nur eiene geringen teil weniger hoffe konnte helfen lg

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 14. Mai 2008 18:42

Stimmt nicht, da er schon einberufen wurde bzw. aufgefordert. Er hätte die Wohnung vorher haben müssen.

Kommentar von Simple_avatar8smallElisa18 am 14. Mai 2008 18:45

bla bal bla stimmt doch

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 14. Mai 2008 18:49

Nee Elisa, Arwen hat recht. Sonst könnte sich ja jeder schnell ne sauteure Wohnung suchen, die dann bezahlt wird. Die muß wirklich schon vorher existieren.

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 14. Mai 2008 18:57

Danke Hummelchen28, Klein-Elisa ist wohl etwas bockig

Kommentar von B9337361aef495c0e321a34771672022smallsyschuin am 14. Mai 2008 20:46

Tja mit der wohnung ist das so ein Problem, denn der Gesetzgeber will dass die unter 25-jährigen, die anspruch auf ALG II haben, schön zu hause wohnen bleiben und das könnte nach der Bundeswehr auch wieder zu treffen, wenn er keine Ausbildung oder Job findet.

Kommentar von Simple_avatar8smallElisa18 am 14. Mai 2008 19:42


anonym
beantwortet von KinderKinder am 14. Mai 2008 18:39
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wie hoch ist den der wehrsold?


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