isigisi am 22.10.2008 um 13:35 Uhr
Mir wurde das Kindergeld für meinen 25 jährigen Sohn gestrichen, der noch in der AUsbildung ist. Ich selber bin arbeitslos, und finanziere unser Haus. Ich bin alleinerziehend, soweit man davon noch reden kann. Wo kann ich oder mein Sohn Unterstützung bekommen?
Was für eine Ausbildung macht Dein Sohn denn? Hat er mal einen BAFöG-Antrag oder einen Antrag auf Ausbildungsbeihilfe gestellt?
Verdient er Geld bei seiner Ausbildung oder kann er mit einem Nebenjob Geld verdienen? Dann kann er eventuell einen Wohngeldantrag stellen (dazu müßtest Du eventuell einen Mietvertrag mit ihm machen, die Miete als Einnahme versteuern, im Gegenzug die Aufwendungen für den vermieteten Teil von der Steuer wieder absetzen...). Ist etwas komplexer und hängt halt von Euren persönlichen Verhältnissen ab. - Jedenfalls würde ich ihn anhalten, was zum Lebensunterhalt beizusteuern.
Welche Möglichkeiten hast Du denn eventuell selbst, wieder Arbeit zu finden? Ich weiß, ist nicht so einfach - aber bevor ich mein Haus verkaufen müßte...

Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27. Geburtstag
Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis 26. Geburtstag
Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25. Geburtstag
Dazu kommt noch die Wehr- oder Zivildienstzeit.
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet.
Ein Sohn in Berufsausbildung kann auch nach Vollendung seines 25. Lebensjahres noch weiter berücksichtigt werden, wenn er den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst oder anstelle dieses Dienstes einen entsprechenden freiwilligen Dienst abgeleistet hat, und zwar längstens für die Dauer des geleisteten Dienstes.

Hallo, weil es so viele nicht wissen, weil die Kindergeldkasse nicht freiwillig darauf hinweist: Für über 18-jährige Kinder bis u.U. 27-jährige (Kinder??? – wie wäre es mit arbeiten, so lange man gesund ist?) gibt es noch Kindergeld, wenn das Jahreseinkommen 7000 Euro netto nicht übersteigt, NACH Abzug der Werbungskosten (d.h. Fahrtkosten, Versicherungen, Arztkosten usw. abziehen, aber NACHWEISE erbringen!!) Die speziellen Anträge dafür gibt es im Internet unter Arbeitsagentur-Formulare-Kindergeld (oder so ähnlich). Kann man sich leicht orientieren. Habe sehr oft die Erfahrung gemacht, dass das Kindergeld mit 18 einfach eingestellt wird, weil die einfach auf die Dummheit der Leute setzen.

"... bin arbeitslos ... ... finanziere unser Haus"
Nur mal so, ohne Einkommen finanziert irgend jemand anderes das Haus.
Möglicherweise sind das jene, die die Steuern bezahlen, damit Kindergeld und Arbeitslosengeld überwiesen wird?
Soweit ich verstanden habe, geht es Dir darum Deine Grundbedürfnisse zu finanzieren. Ich glaube nicht wirklich, dass allgemeinen ein Haus dazu gehört.
isigisi am 24. Oktober 2008 10:50 Super das sind mir die Liebsten! ABer kein Problem! Ich bin 54 Jahre, arbeitslos geworden, da mein Chef aus ALtersgründen verkauft hat. Super das baut auf.Dank!
Wieviel Ausbildungsvergütung bekommt das Kind ? Gibt neben Altersgrenzen ja auch eine Einkommensgrenze !
Aber wenn die Altersgrenze erreicht ist, ist die Einkommensgrenze wurscht.
Also:
Dein Sohn ist nach dem Einkommensteuergesetz kein Kind mehr, da er das 25. Lebensjahr vollendet hat. §32 Abs. 4 Nr 2 EStG.
weiter lesen !
Wie viel verdient er denn? Wenn er über die Grenze kommt, verfällt der anspruch...
Er hat die Altersgrenze erreicht...
Soweit ich weiss, kann man das Kindergeld noch bis zum 27. Lebensjahr erhalten, sofern man in der Ausbildung ist... Also einfach mal bei der Kindergeld Kasse anfragen!
Nein, inzwischen nicht mehr.

Kindergeld bekommt man bei uns nur noch bis zum 21. Lebensjahr, egal ob man in einer Ausbildung ist oder nicht.
Nein, das stimmt nicht, es steht bis 27 zu...
risibisi1987 am 22. Oktober 2008 13:37 Ich bekomme keins mehr. Auch wenn ich jetzt in einer Ausbildung wäre. Ich hab extra gefragt
Meine Mutter bekommt für mich noch und mein Freund hatte auch noch anteiliges wärend der Ausbildung
Cinamon83 am 22. Oktober 2008 13:38 Dafür bekommst du ja auch ne Wohnung..
risibisi1987 am 22. Oktober 2008 13:39 @ Yori Das eine hat mit dem anderen nix zu tun
JoWaKu am 22. Oktober 2008 13:39 Beides nicht wirklich richtig:
Wenn man in Ausbildung ist, gibt es das KG je nach Geburtsjahrgang bist um 25., 26. oder 27. Geburtstag. Dazu kommt noch die Wehr- oder Zivildienstzeit.
risibisi1987 am 22. Oktober 2008 13:41 Wie sieht das aus, wenn ein Kind mit 18 Jahren, nach der Ausbildung in Hartz 4 rutscht?
Biersoeldner am 22. Oktober 2008 13:44 Nach dem 18 Lebensjahr, wenn keine Ausbildung gemacht wird, kein ALG1 und2 gezahlt wird. Dann bekommste bis 21 noch KG
Für Kinder, die jetzt 25 werden, ist Schluß mit Kindergeld.
Nicht 21, 27 auch nur für die, die es in diesem Jahr noch werden, ebenso wie 26.