gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


mein Sohn (16) hat sich im internet auf einer Seite angemeldet......

gefragt von klugschnackerklugschnacker am 13.04.2009 um 20:00 Uhr

die wollen nun 96€ haben. Dürfen die dass? Kann man mit 16 jahren überhaupt verträge abschließen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34006)
Verträge (197)
Internetfalle (14)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. April 2009 20:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Welche Seite war es denn?

Kommentar von D61c6eb5c77402fabe968ef6daeb0934smallklugschnacker am 13. April 2009 20:04
Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. April 2009 20:11

dann google mal unter openload. und du wirst erstaunt sein, was du findest und als Zugabe:

http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/abofallen-und-abzocke-im-internet-das-muessen-sie-wissen/

lies dir das alles genau durch..

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. April 2009 20:17

gibt es die überhaupt noch? Sind aufjeden Fall Abzocker. Auf keinen Fall zahlen und nie reagieren, egal wie alt man ist

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. April 2009 20:47

also ich komme auf diese Seite gar nicht (vielleicht blockt mein Antivirursprogramm ja das ja auch ab). Der Betrieb wurde wahrscheinlich schon abgeschaltet, spätestens damit würden auch alle Zahlungsverpflichtungen, soweit sie rechtlich überhauotr bestanden hätten, erlöschen

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 14. April 2009 23:26

Die Seite gibt es noch, leider. Bei den vielen Anzeigen verstehe ich nicht, warum die noch on ist.


Weitere gute Antworten


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 13. April 2009 20:01
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein kann man nicht. Der Vertrag wäre damit hinfällig. Keine Panik.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. April 2009 20:01

ebenfalls nicht ganz richtigm

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 13. April 2009 20:02

Natürlich?! Unter 18 ist man nicht geschäftsfähig. Da das Ganze wahrscheinlich auch noch ein dubioses Unternehmen ist, kommt bestimmt auch kein "Eltern haften für ihre Kinder" in Frage.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. April 2009 20:03

dann zahlen nach höchstrichterlichen urteilen die Eltern, den diese sind für dich Sicherheit vewrantwortlich..so eínfach..nach dem Motto..ich bin noch nicht 18 ist es leider nicht..es wurden schon genügend Minderjährige wegem illegalem Download u.ä. zur Kasse gebeten..und mit 16 bin ich im Rahmen der Tschengeldparagraphen geschäftsfähig


Ottbi
beantwortet von Ottbi am 13. April 2009 20:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein.. er is noch nich geschäftsfähig. erst ab 18

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. April 2009 20:01

nicht ganz richtig

Kommentar von Simple_avatar2smallGiuliaG am 13. April 2009 20:02

mit 18 ist man Volljährig.

Kommentar von A29b547971a6f3819fd421419ad77fdcsmallOttbi am 13. April 2009 20:02

ab 18 kann man erst verträge abschließen.. macht ma nich so auf klugscheißer

Kommentar von corinnab am 13. April 2009 20:05

man ist beschränkt geschäftsfähig! "Taschengeldparagraph" und so!

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 14. April 2009 23:17

Da hast Du unrecht, guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit

Taschengeldparagraph

Minderjährige, die das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind beschränkt geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass sie ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters (meist Eltern) nur solche Rechtsgeschäfte vornehmen können, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen. Rechtlich nachteilige Verträge, die der Minderjährige ohne Einwilligung abschließt, sind schwebend unwirksam und werden nur mit Genehmigung des gesetzlichen Vertreters wirksam.

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung abgeschlossener Vertrag gilt jedoch als von Anfang an wirksam, wenn "der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind". Dies regelt § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph. Die Vorschrift hat bei den Kleingeschäften des täglichen Lebens (Essen, Kleidung etc.) ganz erhebliche Bedeutung. Die Wertgrenze, bis zu der Rechtsgeschäfte des Minderjährigen ohne weiteres wirksam sind, dürfte bei ein paar 100 DM (z. B. kleine Stereoanlage) liegen, wobei es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Weitestgehend unerheblich sind bei der Beurteilung die Vermögensverhältnisse des Jugendlichen. So kann er durchaus mit "normalen" Einsätzen Lotto spielen - über einen eventuellen Gewinn in beträchtlicher Höhe kann er hingegen nicht ohne weiteres frei verfügen. Kreditgeschäfte des Jugendlichen fallen, mögen die Raten auch noch so gering sein, nicht unter den Taschengeldparagraph."

Für diese Frage aber hier ist das so: Mit Erreichen der Mündigkeit, also mit 14, können Jugendliche sich zu fast allen Dienstleistungen selbst verpflichten, auch für so eine Seite. Ausgenommen davon sind Lehrlings- und Ausbildungsverträge. Der gesetzliche Vertreter kann jedoch Verpflichtungen aus wichtigem Grund wieder auflösen. (§ 152 ABGB)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. April 2009 20:10

geschäftsfähig ist man ab 7


anonym
beantwortet von Kangaldogg am 13. April 2009 20:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein kann er net ab 18...das sind abzocke mach eine kopie von sein ausweiß und sende es dennen....

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. April 2009 20:14

da passiert gar nichts..

Kommentar von Kangaldogg am 14. April 2009 02:55

nafreilich passiert da was

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 14. April 2009 23:18

Da passiert bei solchen Seiten nichts, nur Drohungen. Nichts unternehmen und schon gar nicht dort hin schreiben!


deFleescha
beantwortet von deFleescha am 13. April 2009 20:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mit 16 ist man bedingt geschäftsfähig. Weiterhin hast du als Erziehungsberechtigter eine gewisse Aufsichtspflicht...

Kommentar von Simple_avatar9smalldeFleescha am 13. April 2009 20:07

Zusatz: Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB).


Mismid
beantwortet von Mismid am 13. April 2009 20:09
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eltern haften in diesem Fall für ihre Kinder. Eltern müssen dafür sorgen, daß niemand ohne ihre Aufsicht Zugriff auf ihren Account hat, ansonsten haften sie grundsätzlich erstmal. Ob das Angebot dubios ist und ob üerhaupt eine Zahlungspflicht besteht, unabhängig vom Alter ist eine andere Frage


mrhahn4live
beantwortet von mrhahn4live am 13. April 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

im netz ist alles möglich


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 13. April 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein...leg einspruch ein !!!

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 14. April 2009 23:20

Wo denn Einspruch einlegen, da läuft noch nichts gerichtliches und mit denen auf keinen Fall kommunizieren.


Taraa
beantwortet von Taraa am 13. April 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

GEht zum Anwalt und lasst Euch dort beraten. Unter Umständen kommt ihr da wieder raus.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. April 2009 20:11

kostet auch höchstens 200 Euro für das Erstgespräch....

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 13. April 2009 20:12

Wenn man als Familie keine Rechtschutz hat kann das ungefähr hin hauen :-)

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 13. April 2009 20:15

dafür brauchst keinen anwalt..schade um das Geld

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 14. April 2009 23:20

Sorry, aber das ist bei so einer Seite Blödsinn.


GiuliaG
beantwortet von GiuliaG am 13. April 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

soweit ich weiß ist man mit 14 geschäftstüchtig. Müsst ihr wohl bezahlen.

Kommentar von Kangaldogg am 13. April 2009 20:02

quatsch

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 13. April 2009 20:06

haha...


Scholaneru
beantwortet von Scholaneru am 13. April 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Guck dir die Seite an.. wenn das nicht offen zu sehen ist dass man da Geld bezahlen muss habt ihr ne Chance.. ich würde aber, SO ODER SO mal zur nächstgelegenen Verbraucherzentrale gehen und mich beraten lassen.. die können helfen bei sowas!


Hergy
beantwortet von Hergy am 13. April 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn er sich älter gemacht hat als er ist dann schon. geht zum anwalt der kann euch sicher helfen


anonym
beantwortet von PeerOle am 13. April 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Soweit ich weiß nein. alle verträge über internet sind nicht rechtskräftig. einfach abwarten, die geben schon ruhe

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. April 2009 20:13

es ist defintiv falsch, daß Verträge übers Internet nichts rechtskräftig sind! Dann könnte man bei ebay nichts ersteigern und in keinem onlineshop etwas kaufen!!!!


Salgi
beantwortet von Salgi am 13. April 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein. mein bruder hatte das auch mal. wir haben mal bei jemandem nachgefragt, der von sowas ahnung hat und der meinte einfach nicht bezahlen. ich weiß aber nicht, wie das bei euch ist. informiert euch einfach mal.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 13. April 2009 20:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein; wendet euch an die Verbraucherzentrale oder sucht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. Dort haben die meistens ein Schreiben als Vordruck für solche Fälle. Viel Erfolg!


klugschnacker
beantwortet von klugschnacker am 13. April 2009 20:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er hat aber ein falsches alter angegeben


Primevalfreak
beantwortet von Primevalfreak am 13. April 2009 20:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kommt auf die seite drauf an, aber normal nicht, ich würd erst mal abwarten, vieleicht is des ja so ne briefkastenfirma, die nur dein geld wolln, vor gericht kannste ja dann sagen, das gedacht hast, das ws ne briefkasten firma sei.


Andre25
beantwortet von Andre25 am 13. April 2009 20:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nix bezahlen auch selbst wenn er 18 ist sind so viele betrüger im Netz falls die mit inkasso drohen Anwalt einschalten und auf keinen fall bezahlen ok

Kommentar von D61c6eb5c77402fabe968ef6daeb0934smallklugschnacker am 13. April 2009 20:49

danke


elmarcinho
beantwortet von elmarcinho am 13. April 2009 20:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn es eine Seite mit der endung "-heute" ist, kannst du die Zahlungsaufforderungen ignorieren.


Diana77
beantwortet von Diana77 am 13. April 2009 20:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein! der Vertrag ist hinfällig!


anonym
beantwortet von corinnab am 13. April 2009 20:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man ist beschränkt geschäftsfähig, also haben die Eltern ein Wörtchen mitzureden. Aber ich finde nicht, dass sich bei der Summe in Anwalt lohnt. Vielleicht mal im BGB (Geschäftsfähigkeit) nachschauen? Das blöde ist nur, dass es für Internetgeschäfte immer Sonderregelungen gibt...aber eigentlich musst du nicht zahlen in dem Fall


MUSEnthusiast
beantwortet von MUSEnthusiast am 13. April 2009 20:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, denn das sind keine Verträge. Das sind Betrüger die anderen das Geld abluchsen wollen!


anonym
beantwortet von rudi05 am 13. April 2009 21:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nicht zahlen! die wollen nur verunsichern und euch Angst machen


anonym
beantwortet von SebastianW am 14. April 2009 12:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

typische internetabzocke,einfach nicht reagieren, es sei denn es kommt was vom gericht, was hier sehr unwahrscheinlich ist. absitzen ist hier angesagt....


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 14. April 2009 23:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie heißt denn die Seite? Der Betrag lässt aber auf eine Abzockerseite schließen, nicht reagieren. Wenn man die Seite bei Google eingibt und Wörter wie Ärger / Probleme dazu findet man mit Sicherheit einiges. Sollt mal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, dann bei dem zuständigen Gericht, was da angegeben ist, widerrufen. Weiter gehen die nicht wenn überhaupt bis dahin, weil das nicht legal ist was die da tun.

Dem Sohnemann klar machen, das er nicht einfach irgendwo seine Daten hinterlässt und überhaupt die Eltern fragen soll bevor er die Daten irgendwo eingibt.

Und ja, er ist bedingt geschäftsfähig.


hhhhuuuu
beantwortet von hhhhuuuu am 10. August 2009 20:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mein bruder (13) hat sich bei dieser seite angemeldet:http://www.mein-erstes-mal.net/?id=5979719

auch mit falschem alter.im nachhinein ht er gesehne,dass es kostenpflichtig ist und wollte sich abmelden.er hat auch eine e-mail geschickt.er will es aber nicht unseren eltern sgane,weil es ziemlich peinlich wird.

könnt ihr uns helfen?


hhhhuuuu
beantwortet von hhhhuuuu am 10. August 2009 20:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mein bruder (13) hat sich bei dieser seite angemeldet:http://www.mein-erstes-mal.net/?id=5979719

auch mit falschem alter.im nachhinein ht er gesehne,dass es kostenpflichtig ist und wollte sich abmelden.er hat auch eine e-mail geschickt.er will es aber nicht unseren eltern sgane,weil es ziemlich peinlich wird.

könnt ihr uns helfen?


hhhhuuuu
beantwortet von hhhhuuuu am 10. August 2009 20:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mein bruder (13) hat sich bei dieser seite angemeldet:http://www.mein-erstes-mal.net/?id=5979719

auch mit falschem alter.im nachhinein ht er gesehne,dass es kostenpflichtig ist und wollte sich abmelden.er hat auch eine e-mail geschickt.er will es aber nicht unseren eltern sgane,weil es ziemlich peinlich wird.

könnt ihr uns helfen?


hhhhuuuu
beantwortet von hhhhuuuu am 10. August 2009 20:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mein bruder (13) hat sich bei dieser seite angemeldet:http://www.mein-erstes-mal.net/?id=5979719

auch mit falschem alter.im nachhinein ht er gesehne,dass es kostenpflichtig ist und wollte sich abmelden.er hat auch eine e-mail geschickt.er will es aber nicht unseren eltern sgane,weil es ziemlich peinlich wird.

könnt ihr uns helfen?


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.