klugschnacker am 13.04.2009 um 20:00 Uhr
die wollen nun 96€ haben. Dürfen die dass? Kann man mit 16 jahren überhaupt verträge abschließen?
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Nein kann man nicht. Der Vertrag wäre damit hinfällig. Keine Panik.
andreas48 am 13. April 2009 20:01 ebenfalls nicht ganz richtigm
GrueneFee am 13. April 2009 20:02 Natürlich?! Unter 18 ist man nicht geschäftsfähig. Da das Ganze wahrscheinlich auch noch ein dubioses Unternehmen ist, kommt bestimmt auch kein "Eltern haften für ihre Kinder" in Frage.
andreas48 am 13. April 2009 20:03 dann zahlen nach höchstrichterlichen urteilen die Eltern, den diese sind für dich Sicherheit vewrantwortlich..so eínfach..nach dem Motto..ich bin noch nicht 18 ist es leider nicht..es wurden schon genügend Minderjährige wegem illegalem Download u.ä. zur Kasse gebeten..und mit 16 bin ich im Rahmen der Tschengeldparagraphen geschäftsfähig

nein.. er is noch nich geschäftsfähig. erst ab 18
andreas48 am 13. April 2009 20:01 nicht ganz richtig
mit 18 ist man Volljährig.
Ottbi am 13. April 2009 20:02 ab 18 kann man erst verträge abschließen.. macht ma nich so auf klugscheißer
man ist beschränkt geschäftsfähig! "Taschengeldparagraph" und so!
fasty2003 am 14. April 2009 23:17 Da hast Du unrecht, guckst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit
Taschengeldparagraph
Minderjährige, die das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind beschränkt geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass sie ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters (meist Eltern) nur solche Rechtsgeschäfte vornehmen können, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen. Rechtlich nachteilige Verträge, die der Minderjährige ohne Einwilligung abschließt, sind schwebend unwirksam und werden nur mit Genehmigung des gesetzlichen Vertreters wirksam.
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung abgeschlossener Vertrag gilt jedoch als von Anfang an wirksam, wenn "der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind". Dies regelt § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph. Die Vorschrift hat bei den Kleingeschäften des täglichen Lebens (Essen, Kleidung etc.) ganz erhebliche Bedeutung. Die Wertgrenze, bis zu der Rechtsgeschäfte des Minderjährigen ohne weiteres wirksam sind, dürfte bei ein paar 100 DM (z. B. kleine Stereoanlage) liegen, wobei es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Weitestgehend unerheblich sind bei der Beurteilung die Vermögensverhältnisse des Jugendlichen. So kann er durchaus mit "normalen" Einsätzen Lotto spielen - über einen eventuellen Gewinn in beträchtlicher Höhe kann er hingegen nicht ohne weiteres frei verfügen. Kreditgeschäfte des Jugendlichen fallen, mögen die Raten auch noch so gering sein, nicht unter den Taschengeldparagraph."
Für diese Frage aber hier ist das so: Mit Erreichen der Mündigkeit, also mit 14, können Jugendliche sich zu fast allen Dienstleistungen selbst verpflichten, auch für so eine Seite. Ausgenommen davon sind Lehrlings- und Ausbildungsverträge. Der gesetzliche Vertreter kann jedoch Verpflichtungen aus wichtigem Grund wieder auflösen. (§ 152 ABGB)
geschäftsfähig ist man ab 7
nein kann er net ab 18...das sind abzocke mach eine kopie von sein ausweiß und sende es dennen....
andreas48 am 13. April 2009 20:14 da passiert gar nichts..
nafreilich passiert da was
fasty2003 am 14. April 2009 23:18 Da passiert bei solchen Seiten nichts, nur Drohungen. Nichts unternehmen und schon gar nicht dort hin schreiben!
mit 16 ist man bedingt geschäftsfähig. Weiterhin hast du als Erziehungsberechtigter eine gewisse Aufsichtspflicht...
Zusatz: Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB).
Eltern haften in diesem Fall für ihre Kinder. Eltern müssen dafür sorgen, daß niemand ohne ihre Aufsicht Zugriff auf ihren Account hat, ansonsten haften sie grundsätzlich erstmal. Ob das Angebot dubios ist und ob üerhaupt eine Zahlungspflicht besteht, unabhängig vom Alter ist eine andere Frage

nein...leg einspruch ein !!!
fasty2003 am 14. April 2009 23:20 Wo denn Einspruch einlegen, da läuft noch nichts gerichtliches und mit denen auf keinen Fall kommunizieren.

GEht zum Anwalt und lasst Euch dort beraten. Unter Umständen kommt ihr da wieder raus.
kostet auch höchstens 200 Euro für das Erstgespräch....
Taraa am 13. April 2009 20:12 Wenn man als Familie keine Rechtschutz hat kann das ungefähr hin hauen :-)
andreas48 am 13. April 2009 20:15 dafür brauchst keinen anwalt..schade um das Geld
fasty2003 am 14. April 2009 23:20 Sorry, aber das ist bei so einer Seite Blödsinn.
soweit ich weiß ist man mit 14 geschäftstüchtig. Müsst ihr wohl bezahlen.
quatsch
suesszahn am 13. April 2009 20:06 haha...

Guck dir die Seite an.. wenn das nicht offen zu sehen ist dass man da Geld bezahlen muss habt ihr ne Chance.. ich würde aber, SO ODER SO mal zur nächstgelegenen Verbraucherzentrale gehen und mich beraten lassen.. die können helfen bei sowas!

wenn er sich älter gemacht hat als er ist dann schon. geht zum anwalt der kann euch sicher helfen
Soweit ich weiß nein. alle verträge über internet sind nicht rechtskräftig. einfach abwarten, die geben schon ruhe
es ist defintiv falsch, daß Verträge übers Internet nichts rechtskräftig sind! Dann könnte man bei ebay nichts ersteigern und in keinem onlineshop etwas kaufen!!!!

nein. mein bruder hatte das auch mal. wir haben mal bei jemandem nachgefragt, der von sowas ahnung hat und der meinte einfach nicht bezahlen. ich weiß aber nicht, wie das bei euch ist. informiert euch einfach mal.

Nein; wendet euch an die Verbraucherzentrale oder sucht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. Dort haben die meistens ein Schreiben als Vordruck für solche Fälle. Viel Erfolg!

kommt auf die seite drauf an, aber normal nicht, ich würd erst mal abwarten, vieleicht is des ja so ne briefkastenfirma, die nur dein geld wolln, vor gericht kannste ja dann sagen, das gedacht hast, das ws ne briefkasten firma sei.

Nix bezahlen auch selbst wenn er 18 ist sind so viele betrüger im Netz falls die mit inkasso drohen Anwalt einschalten und auf keinen fall bezahlen ok
klugschnacker am 13. April 2009 20:49 danke

wenn es eine Seite mit der endung "-heute" ist, kannst du die Zahlungsaufforderungen ignorieren.
Man ist beschränkt geschäftsfähig, also haben die Eltern ein Wörtchen mitzureden. Aber ich finde nicht, dass sich bei der Summe in Anwalt lohnt. Vielleicht mal im BGB (Geschäftsfähigkeit) nachschauen? Das blöde ist nur, dass es für Internetgeschäfte immer Sonderregelungen gibt...aber eigentlich musst du nicht zahlen in dem Fall

Nein, denn das sind keine Verträge. Das sind Betrüger die anderen das Geld abluchsen wollen!
nicht zahlen! die wollen nur verunsichern und euch Angst machen
typische internetabzocke,einfach nicht reagieren, es sei denn es kommt was vom gericht, was hier sehr unwahrscheinlich ist. absitzen ist hier angesagt....

Wie heißt denn die Seite? Der Betrag lässt aber auf eine Abzockerseite schließen, nicht reagieren. Wenn man die Seite bei Google eingibt und Wörter wie Ärger / Probleme dazu findet man mit Sicherheit einiges. Sollt mal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, dann bei dem zuständigen Gericht, was da angegeben ist, widerrufen. Weiter gehen die nicht wenn überhaupt bis dahin, weil das nicht legal ist was die da tun.
Dem Sohnemann klar machen, das er nicht einfach irgendwo seine Daten hinterlässt und überhaupt die Eltern fragen soll bevor er die Daten irgendwo eingibt.
Und ja, er ist bedingt geschäftsfähig.
mein bruder (13) hat sich bei dieser seite angemeldet:http://www.mein-erstes-mal.net/?id=5979719
auch mit falschem alter.im nachhinein ht er gesehne,dass es kostenpflichtig ist und wollte sich abmelden.er hat auch eine e-mail geschickt.er will es aber nicht unseren eltern sgane,weil es ziemlich peinlich wird.
könnt ihr uns helfen?
mein bruder (13) hat sich bei dieser seite angemeldet:http://www.mein-erstes-mal.net/?id=5979719
auch mit falschem alter.im nachhinein ht er gesehne,dass es kostenpflichtig ist und wollte sich abmelden.er hat auch eine e-mail geschickt.er will es aber nicht unseren eltern sgane,weil es ziemlich peinlich wird.
könnt ihr uns helfen?
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auch mit falschem alter.im nachhinein ht er gesehne,dass es kostenpflichtig ist und wollte sich abmelden.er hat auch eine e-mail geschickt.er will es aber nicht unseren eltern sgane,weil es ziemlich peinlich wird.
könnt ihr uns helfen?
mein bruder (13) hat sich bei dieser seite angemeldet:http://www.mein-erstes-mal.net/?id=5979719
auch mit falschem alter.im nachhinein ht er gesehne,dass es kostenpflichtig ist und wollte sich abmelden.er hat auch eine e-mail geschickt.er will es aber nicht unseren eltern sgane,weil es ziemlich peinlich wird.
könnt ihr uns helfen?
www.opendownload.de
dann google mal unter openload. und du wirst erstaunt sein, was du findest und als Zugabe:
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/abofallen-und-abzocke-im-internet-das-muessen-sie-wissen/
lies dir das alles genau durch..
gibt es die überhaupt noch? Sind aufjeden Fall Abzocker. Auf keinen Fall zahlen und nie reagieren, egal wie alt man ist
also ich komme auf diese Seite gar nicht (vielleicht blockt mein Antivirursprogramm ja das ja auch ab). Der Betrieb wurde wahrscheinlich schon abgeschaltet, spätestens damit würden auch alle Zahlungsverpflichtungen, soweit sie rechtlich überhauotr bestanden hätten, erlöschen
Die Seite gibt es noch, leider. Bei den vielen Anzeigen verstehe ich nicht, warum die noch on ist.