ich habe meine nagelneuen und ziemlich teuren wildlederstiefel zum schuster gegeben, damit er die absätze verstärkt. als ich sie gestern abgeholt habe, hatter schwarze schuhcremeflecken auf dem weichen braunen wildleder. ich war stinksauer, aber er sagte nur: stellen sie sich nicht so an, die werden eh noch dreckig. was soll ich tun??? die stiefel gibt es noch. kann ich ihn dazu verpflichten, mir den kaufpreis zu geben, damit ich sie mir neu kaufen kann? oder welche handhabe habe ich?

Wenn der die nachweislich versaut hat, muß er haften. Dafür hat er eine Versicherung!

Ja, aber dass muss ein anderer Schuster im Zweifelsfall beurteilen. Normalerweise wendet man sich dann, wenn der unglückselige Handwerker nicht Zahlen möchte, an seine Innung. Diese schlichtet für dich unverbindlich, für den Handwerker jedoch verbindlich. Bist Du mit dem Vorschlag nicht einverstanden, steht dir der Rechtsweg offen!
ja
HelmutRn am 14. November 2007 12:07 Meine Lehrer haben immer gesagt: Man antwortet mit einem vollen Satz! Deine haben das nicht gesabt???
Für diese drei Sätze, plus einen Rechtschreibefehler, hätte aber auch kein Lehrer eine Eins gegeben.

Das würde ich mit ihm aus machen. Über dritte verlierst du dich in dem Hokuspokus. Er hat es ja schon zugegeben. Da hast du ihn schon. Besuche ihn bis er auf dich eingeht. Geh auf ihn ein, bis er auf dich eingeht: das reicht.
Als Veganerin bleibt dir wohl nur eine Möglichkeit :
Du musst die Stiefel (wo sie sowieso unbrauchbar sind) während einer Tierrechtsdemo gegen Tierleid öffentlich verbrennen , und gleichzeitig allen weiteren Tierausbeutungen abschwören , sonst wirst du nie von Gleichgesinnten aktzeptiert...