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MEIN recht

gefragt von gigela am 04.09.2008 um 9:38 Uhr

Wie bekomme ich mein recht gegenüber der mutter, wenn sie auch barunterhaltspflichtig ist , da der sohn nicht bei ihr wohnt.


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 4. September 2008 09:49
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Die Frage ist wer ist Mein. Der Vater hat gegenüber der Mutter keine Forderung womit er auch kein Recht hat. Und der Sohn kann halt von beiden Elternteilen den Unterhalt einklagen. Macht er das nur bei einem Elternteil hat der andere Elternteil glück. Was nicht heißt, das der zahlende Elternteil Pech hatte. Man zahlt ja schließlich gerne für sein Kind.


unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 4. September 2008 09:40
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Über das Familiengericht.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 4. September 2008 10:09
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Hier: http://www.scheidung-online.de/ku_wer.htm kannst du alles genau nachlesen. Dort steht auch, was in welchem Fall wie geregelt ist. Alles weitere kann dir nur ein Anwalt sagen, weil hier ja keiner eure Verhältnisse kennt.


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 4. September 2008 10:23
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Es ist nicht DEIN Recht, sondern das DES SOHNES; daher muss auch ER die Unterhaltsklage gegen die Eltern führen.


Marlies3107
beantwortet von Marlies3107 am 4. September 2008 13:27
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Du- mein Mann hat 18 Jahre (teilweise sogar doppelt) für seinen Sohn bezahlt und noch länger! Er hat es gern gemacht, war ja schließlich seiner! Nur - NIE gab es eine Gegenleistung i.Form von Auskunft, Umgang o.ä. Er hat Ordnerweise Briefe privat als auch von Anwälten, die immer nur darauf zielten, Umgang zu haben.Nichts wurde erreicht-all die vielen Jahre! Das J.amt hat sich immer hingestellt u.gemeint, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Also gib auf - Keine Chance!!! Du bist wie jeder andere hier der "Looser" Sorry. Trotzdem wünsch ich Dir Glück! LG


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