Sommersonne123 am 01.08.2009 um 9:53 Uhr
Ich habe für mein Büro einen Kundenparkplatz und einen Privatparkplatz für mich in der Tiefgarage. Wenn ich morgens ins Büro komme, ist meistens der Kundenparkplatz von Anwohnern belegt. Oft parkt auch tagsüber jemand dort. Alles Reden und "Untersagen" bringt nichts, da wird sich höchstens eine Woche dran gehalten. Manchmal ist auch mein Tiefgaragenplatz belegt und dann habe ich ein Problem, denn man kann ich der Umgebung nirgends kostenfrei parken. Nun meine Frage: Da ich jeden Monat viiiel Geld für die Parkplätze zahle, würde ich gern wissen, ob ich den Falschparker zuparken darf? Da ich während der Arbeit schlecht mein Auto wegfahren kann falls derjenige dann raus muss, möchte ich wissen, ob ich dann sagen kann, ich fahre es in der Mittagspause bzw. nach Feierabend weg. Ich weiß, dass es echt bös ist, aber langsam verzweifel ich hier. Und derjenige hat ja auch wirklich nicht auf meine Kosten da zu parken.
Es ist Sache des Vermieters sich darum zu kümmern. Bloß keine Selbstjustiz, damit fällst Du auf die Nase.

lass ihn abschleppen,park ihn zu .mach alles,sonst lernen sie es nie!!!
Sommersonne123 am 1. August 2009 09:57 Das ist auch mein Gedanke. Und da kein Abschleppwagen hier durch passt, war mein Gedanke, denjenigen zuzuparken und einfach nicht wegzufahren. Danke!
er kann dich dann aber wegen nötigung anzeigen. so einfach ist das nicht
Sommersonne123 am 1. August 2009 10:01 Ach so, auch das noch. Ich glaube, ich bin im Endeffekt dann der Depp. Ich zahle und muss mir das gefallen lassen. Toll.
du kannst das ordnungsamt rufen und die können ein ticket austellen wegen falschparken. wie wäre eine kette um andere zu hindern dort zu parken. dafür gibt es lösungen, spreche mit deinem vermieter.
Volker13 am 1. August 2009 10:12 Das ist doch völliger Quatsch. Die Tiefgarage ist befriedetes Besitztum. Da hat das O-Amt überhaupt nichts zu suchen.

machs doch ? wenn du den parkplatz gezahlt hast hast du auch ein recht dort zu parken, wenn er dort steht isser doch selber schuld :D:D:D:D:D

generell kann du jeden, der unrechtmäßig dort parkt, abschleppen lassen
Sommersonne123 am 1. August 2009 09:58 Abschleppwagen passt leider nicht durch. Deswegen dachte ich ans Zuparken.
cheezy am 1. August 2009 10:00 ja klar...das kannste natürlich auch machen...so lange du keinen Dritten dadurch behinderst
wenn du ihn abschleppen lässt, gehen diese Kosten erst mal auf Dich :( zuparken ?? Ich würde mich mal bei der Polizei erkundigen
finde zuerst heraus wem der wagen gehört und rede mit ihm darüber. Wenn er nich auf dich hört dan kannst du ihn appschleppen lassen :D

Sind die Parkplätze gekennzeichnet?
Sommersonne123 am 1. August 2009 10:05 Der Kundenparkplatz ja. Und in der Tiefgarage sind die Parkplätze zwar nicht gekennzeichnet, aber jeder Wohnung bzw. jedem Büro ist einer zugewiesen, was jeder weiß.
Volker13 am 1. August 2009 10:06 Offensichtlich scheinen das ja nicht alle zu wissen. Wie erhält man denn Zugang zu der Tiefgarage?
Sommersonne123 am 1. August 2009 10:17 Mit einem Schlüssel, wenn man selbst eine Tiefgaragenstellplatz hat.
Volker13 am 1. August 2009 10:24 Das heißt, es gibt offensichtlich ein Rolltor!? Die Parkplatzdiebe benutzen Deinen Stellplatz, obwohl sie einen eigenen haben?
Sommersonne123 am 1. August 2009 10:55 Genau.

zuparken könnte tatsächlich problematisch sein, aber mach doch eine besitzstörungsklage
Sommersonne123 am 1. August 2009 10:05 Aha, Sachen gibts. Danke für den Tip.
Volker13 am 1. August 2009 10:07 Und was will man mit einer Besitzstörungsklage erreichen?
bemapi am 1. August 2009 10:09 das gleiche wie mit abschleppen - derjenige, der unrechtmäßig parkt, lernt daraus, dass er das nicht tun darf...
Volker13 am 1. August 2009 10:11 Schon mal etwas davon gehört, welche Voraussetzungen bei Besitzkehr oder Besitzwehr vorliegen müssen?
bemapi am 1. August 2009 10:17 da du in deinem profil angegeben hast, ein experte für recht und gesetz zu sein, wirst du dich da wohl besser auskennen als ich ;-) ich kenne mich diesbezüglich nur im österreichischen recht aus, da heißt das "besitzstörungsklage" und kann genau in dem o.g. fall eingebracht werden.
Volker13 am 1. August 2009 10:19 In D nennt sich sowas Unterlassungsklage. Die in diesem Fall aber keinen Sinn machen würde, weil wir nicht wissen, wie die Zutrittsberechtigung zur Tiefgarage geregelt ist.
Also zuparken: eindeutig nein! Abschleppen: eindeutig ja! Aber nur, wenn der Parkplatz eindeutig als Privatparkplatz gekennzeichnet ist!
Sommersonne123 am 1. August 2009 10:06 Abschleppdienst kommt hier leider nicht in die Einfahrt. D.h. für mich, ich zahle meinen Parkplatz, andere parken da den lieben langen Tag und ich kann schauen, wo ich mein Auto hinstelle. Echt heftig. Danke!
doch! Es gibt auch Abschleppwagen die in Tiefgaragen fahren können.
Sommersonne123 am 1. August 2009 10:55 Danke, wusste ich nicht!

Hi ! Es wurde eigentlich schon alles gesagt. Nur nicht das wenn du ihn zuparkst es NÖTIGUNG ist und du von ihm belangt werden kannst. Bitte lieber den Vermieter darum das er Parkklappbügel anbringt denn er hat dir den Parkplatz verkauft und "muß" auch dafür sorgen das er dir zur Verfügung steht. Gruß Axel
Volker13 am 1. August 2009 10:05 Der Parkklappbügel macht bei Kundenparklätzen ja richtig Sinn!!!!!! (Ironie)
Hallo schaut euch mal diese Seite an: http://www.parkplatzdieb.de/
Sommersonne123 am 1. August 2009 10:18 Danke!
Soweit ich das in Erinnerung habe ist zuparken verboten (Nötigung?) , da bekommst du dann Ärger und das ist ja nicht Sinn der Sache. Wenn du ihn abschleppen lässt musst das vorfinanzieren und wenn der andere kein Geld hast bleibst du auf den Kosten sitzen... :o(

Viele der Antworten können nicht überzeugen. Das Zuparken ist reine Nötigung. Das Abschleppen kann nur dann geraten werden, wenn man weiß, wie der Zutritt zur Tiefgarage geregelt ist.
Nein zuparken wäre Nötigung und dann könntest du belangt werden. Wie wäre es wenn du eine abschließbare Stange anbringst oder zumindest ein Seil. Das schreckt den ein oder anderen ab. Ansonsten kann du denjenigen auch abschleppen lassen, mußt aber in Vorkasse gehen
Sommersonne123 am 1. August 2009 10:56 Auf meinem Privatparkplatz werde ich wohl ein Seil ziehen, beim Kundenparkplatz geht das natürlich nicht. Danke!
Volker13 am 1. August 2009 11:08 Der KP befindet sich ja offenkundig auch nicht in der Tiefgarage!?
wieso nicht? Es steht doch nur Tiefgarage da und sonst nichts
Sommersonne123 am 1. August 2009 12:09 Der KP ist im Freien, nicht in der Tiefgarage.
Danke, leider richtet der auch nichts aus.
Dann stell die Mietzahlung mit der Begründung ein, daß er Dir die Nutzung der Mietsache trotz Kenntnis der Umstände nicht ermöglicht. Mach auch ein paar Fotos als Beweis.
Wie würde er reagieren wenn du die Parkplatzmiete nicht mehr zahlst ? In solch einem Fall wäre es gut eine Rechtschutzversicherung zu haben zwecks anwaltlicher Hilfe !
Rechtschutz habe ich, das ist der Miete ist eine Überlegung. Danke!
Zuparken darf man solche Leute leider nicht.
Es gibt für 80 Euro Parkbügel, die einen Parkplatz absichern.
http://www.amazon.de/gp/search?index=blended&camp=1638&creative=6742&linkCode=ur2&tag=aimchade-21&keywords=B002DBK716
Wenn Du mit dem Vermieter sprichst bietet der Dir evtl. sogar an die kosten für so einen Parkbügel zu übernehmen.
Ansonsten bleibt Dir nur die Polizei zu rufen und das Fahrzeug kostenpflichtig entfernen zu lassen. Das dumme daran: Du musst erstmal die Entfernung bezahlen.