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Mein Premierefall - Antwort erhalten was kann ich tun?

gefragt von Bauzer04Bauzer04 am 14.08.2008 um 9:50 Uhr

So nun ist eine Antwort gekommen und damit bin ich ganz und gar nicht zufrieden. Die haben geschrieben das Widerrufsrecht NICHT möglich ist und ich hätte in einem Fachhandel meine Unterschrift geleistet, was aber NICHT stimmt. Das war telefonisch abgeschlossen worden. Kann ich dagegen was unternehmen? Das Paket habe ich ja komplett zurückgesandt. Außerdem häng ich bei denen ewig in der Warteschleife. Bleibt mir dann nur der Weg zum Anwalt?


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 14. August 2008 10:03
6x
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Dann schreib doch mal das Du gerne die Vertragsunterlagen als Kopie für Deinen Rechtsanwalt brauchst. Wenn sie Dir die nicht zusenden kannst Du das ganz bequem aussitzen. Dann kommt ein Inkassobüro aussitzen dann schreibt ein Anwalt aussitzen jetzt kommt ein gelber Brief Widerspruch mit Verweiß auf fehlende Vertragsunterlagen und dann folgt ewige Ruhe.

Kommentar von F79c52e15eb298f215910f9923435dbbsmallneomatt am 14. August 2008 10:21

Dh, der Hinweis auf den Anwalt reicht meistens schon aus.


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 14. August 2008 10:00
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Ich hatte auch Probleme mit Premiere, die sind aber so absolut stur und dreist, dass letztendlich nur ein Rechtsanwalt mir zu meinem Recht verhelfen konnte. Nach monatelangem hin- und her und einer Kostensteigerung von gefühlten 1000%, genügte ein Brief vom Anwalt und gut war! :-)

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 14. August 2008 10:06

Sie haben Ihr Abo bei einem unserer Premiere Fachhändler abgeschlossen. Nach Verbraucherschutzrecht steht Ihnen somit kein entsprechendes Widerrufsrecht zu, da dieses mit der im Fachhandel von Ihnen geleisteten Unterschrift erloschen ist.

PS: Ich habe NIE eine Unterschrift gegeben, sondern alles nur per Telefon.

Kommentar von F79c52e15eb298f215910f9923435dbbsmallneomatt am 14. August 2008 10:11

Dann schreib doch, das diese Behauptung nicht den Tatsachen entspricht, du diese Unterschrift nicht geleistet hast und sie dir das nachweisen sollen. Das können sie ja wohl nicht - also ist ihr Argument widerlegt, fertig.


Resistance
beantwortet von Resistance am 14. August 2008 09:52
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Ich weiß zwar nicht, um was es geht. Aber ein Anwalt scheint mir schon hilfreich.


Kermit65
beantwortet von Kermit65 am 14. August 2008 09:53
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Hm, ich kenne nicht den Zusammenhang. Aber falls du etwas bestellt hast und NICHT unterschrieben hast wie du sagst, dann sollte auch kein vertrag zu Stande gekommen sein. Ob nun mündlich gilt, weiß ich nicht! Aber wenn du deine Unterschrift gelsietet haben sollst und das stimmt nicht... die sollen dir doch bitte mal eine Kopie des Vertrages zukommen lassen! Alles was du bestellst, da hast du Rückgaberecht dabei! Zahle nix und warte erstmal ab.... manchmal geben sie von selbst Ruhe. Ansonsten würde nur ein Anwalt bleiben! Alles Gute Ameise

Kommentar von Mietnormade am 14. August 2008 10:13

Premiere gibt (fast) nie von selbst auf. Das ist neben Scheidungen der Hauptverdienst für Rechtsanwälte. Und auch ein mündlicher Vertrag ist bindent aber da hätte man ein Widerspruchsrecht. Und genau das soll wohl jetzt der strittige Punkt sein.


anonym
beantwortet von vincent am 14. August 2008 10:22
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Lass dir Raten. Ohne Anwalt geht bei Premiere nichts.



Bauzer04
beantwortet von Bauzer04 am 14. August 2008 10:41
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habe mir eben rechtskundiges Wissen geholt von der Verbraucherzentrale. Die haben gesagt, das Schreiben von Premiere sei nichtig. Ich sollte das auf jeden Fall noch angehen und notfalls Anzeige wegen Betrugsversuches machen. Mit so einer harten Nuss wie mir rechnen die wohl sicher nicht.


anonym
beantwortet von krisses am 14. August 2008 09:52
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wenn du genauer erklären würdest worum es geht, könnte man vielleicht drauf antworten... welches widerrufsrecht denn und wem eine antwort?


montecarlo
beantwortet von montecarlo am 14. August 2008 19:26
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eine Frage vorweg: Wo hast du telefonisch bestellt? Direkt bei premiere oder in einem Internetshop (also Fachhandel).


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