Mein PKW wurde beschädigt, muss ich den Schaden reparieren lassen?

9 Antworten

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Nein, du musst den Schaden nicht reparieren lassen. Detaillierte und fundierte Auskünfte würde das Autohaus bzw. der Versicherungsvertreter deines Vertrauens parat haben ------------> da würde ich mal nachhaken!

Alles Gute für dich :)

Nein du musst den Schaden definitiv nicht reparieren lassen. Du kannst auch angeben, das du den Schaden selber reparierst, dann wird jedoch der Betrag um die MwSt. gekürzt. Es kann auch sein das die noch etwas abgezogen wird, das kann dir aber die Versicherung sagen. Frag hier am besten bei deiner Versicherung nach, denn die von deinem Gegner wird im Zweifel versuchen die Kosten komplett zu reduzieren - ist zwar nicht ihr Recht aber versuchen wird sie es dennoch...

Du rechnest auf Guthabenbasis ab,wenn Dir die Rechnung plausibel,nicht zu niedrig berechnet ,erscheint.Hierzu würde ich Deine! Vertragswerkstatt befragen.Solltest Du das Fahrzeug nicht mehr lange fahren wollen,könnte sich die Behebung des Schadens und Regulierung durch die Vers./ Reparatur aber lohnen.Auch die Märchensteuer bekommst Du nicht separat.Bedenken.LG

Normalerweise ist es dir überlassen, ob du den Schaden reparieren lässt.

Ein Kollege hat sich neulich von seiner Versicherungssumme auch einfach eine PS4 gekauft und den Schaden an seinem Wagen selbstständig repariert.

Du als Eigentümer kannst selber entscheiden was mit deinem Eigentum geschieht. Wenn du dein Auto nicht reparieren lassen willst, dann kannst du den Schaden fiktiv abrechnen. In diesem Fall bekommst du die netto Reparaturkosten laut Gutachten. Oft wird von den Versicherungen versucht noch weitere Abzüge vorzunehmen. Dies ist aber nicht grundsätzlich zulässig. Dabei handelt es sich um Abzüge  wie:

  • Verrechnungssatz einer anderen Werkstatt
  • UPE Aufschlag
  • Verbringung
  • Oberflächenlackierung angrenzender Teile

Wenn dies bei deiner Abrechnung auch der Fall ist, dann solltest du den so genannten Prüfbericht deinem Sachverständigen vorlegen und diesen um eine Stellungnahme bitten - die hierfür anfallenden Kosten sind auch von der Versicherung zu tragen.

Alternativ ist es auch sinnvoll die gesamte Abrechnung direkt an einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu übergeben. Dieser kann die Abzüge auch rechtlich auf ihre Zulässigkeit beurteilen.