Mein Partner ist am 08. des Monats Gestorben und nun soll ich die restlichen 22 Tage des Monats zurückzahlen. wie bekamen beide Hartz 4 und 3 Tage nach Eingang der Sterbeurkunde war der Neue Bescheid da und diese Berechnung erfolgte ohne die laufenden kosten zu Berücksichtigen da wird einfach gesagt er hat 22 Tage keinen Verbrauch mehr also muss das Geld Zurück. Die Kalt Miete wird für 6 Monate weiter gezahlt für 2 Personen, die Nebenkosten für diese Wohnung aber auf eine Person Reduziert. Wer kann mir da weiter Helfen. Romy1959

Das tut mir aufrichtig leid für Dich - mein tiefes Mitgefühl. Ich denke, im Augenblick bist Du arg durcheinander und sinnvoll wäre, jemand drittes einzuschalten, der sich um alle Belange kümmert, wende Dich an z. B. die Caritas, die kann Dir vieles abnehmen und Dich auf diesem Wege begleiten, allein solltest Du da auf keinen Fall durch. Alles Gute für Dich:-)

Auch mein Beileid für diesen Verlust. Du solltest Dich mal mit der öffentlichen Rechtsauskunft in Verbindung setzen, die gibt es bestimmt auch bei Dir. Normalerweise kostet die Beratung eine Gebühr, aber ich glaube, unter bestimmten Voraussetzungen wird sie auch kostenlos erteilt. Einfach mal nachfragen. Es ist schon manchmal eine Sauerei, was die Behörden so auf die Beine stellen!!! Ich wünsche Dir viel Kraft.
Ich möchte mein Beileid bekunden.
Ich selbst kann Dir nicht helfen, aber Schau Dir mal folgende site genau an.
http://www.elo-forum.org/forum.php
Gruß Albert

Mein Herzliches Beileid,gehe zum Anwalt,dir steht Prozesskosten Hilfe zu,allso du brauchst garnichts Bezahlen.

als hartz 4er muß man unbedingt die nerven behalten! z.b. kriegt man ja auch prozesskostenhilfe b.z.w.erstberatungsgebühr für einen anwalt. und nach einem gespräch mit diesem kann man auch wieder lächeln.........

auch mein Beileid!
Ja, das ist typisch deutsche Behörde, ich hab das, was du schilderst, schon öfter gehört, der Partner war kaum unter der Erde und der Behördenbescheid war schon da.
Ich würde dir raten, wenn du einen Rechtsschutz hast, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, vielleicht kann dir da jemand weiterhelfen.
Alles Gute!
Mein Beileid! 1. ALLES darf nicht abgezogen werden, selbstverständlich bleiben die Fixkosten für Wohnung, Heizung, Nebenkosten die selben, wie Sie ja auch schreiben. Lediglich bei Strom und Telefon kann es problematisch werden, weil die ja tatsächlich vom Unterhalt zu zahlen sind. 2. Dieser Unterhalt Ihres Partners muss neu berechnet werden, wobei die anteiligen Lebenstage selbstverständlich verbleiben müssen! Außerdem sind Ihnen je 311 € (west) zugestanden, welches für Ihren Anteil für diese restliche Zeit auf 345 € (west) aufgerechnet gehört. 3. Machen Sie geltend, dass Sie den Betrag nicht besitzen, um ihn sofort zurückzuzahlen, z.B. weil sie außergewöhnliche Kosten hatten und damit das auf Ihren Partner zu rechnende Geld aufgebraucht ist. Dann vereinbaren Sie eine sozial verträgliche kleine Rate (10 % der Hilfe, also zw. 30 und 35 €) 4. Selbstverständlich können Sie sich noch zusätzlich die hier mehrfach erwähnte rechtliche Beratung holen 5. Besondere Aufwendungen, die mit einem Todesfall verbunden sind, und für die Sie aufkommen müssen, können Sie im Rahmen der Sozialhilfe beantragen. Geben Sie bitte darauf acht, für welche Kosten Sie tatsächlich herangezogen werden können, das weiß ich bei eheähnlich leider nicht. Was Sie aber bestellt haben, das müssen Sie auch bezahlen. Die Sachbearbeiter nach BSHG XII Sozialhilfe müssten IHnen da Auskunft geben können.
Ich wünsche Ihnen ganz viel Kraft und Trost für die schwere Zeit!