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Mein Opa hat mit seiner Lebensgefährtin eine Wohnung und ist jetzt ein Pflegefall, was nun?

gefragt von missdurchblick am 18.10.2007 um 17:35 Uhr

Mein Opa hatte einen Schlaganfall und ist jetzt ein Pflegefall. Er lebte seit 20 Jahren mit einer Frau zusammen, zu der unsere Familie keinen guten Kontakt hat. Sie will meinen Großvater auf keinen Fall pflegen. Meine Eltern haben ein kleines Haus und kein Geld für einen Umbau. Also, soll Opa in ein gutes Pflegeheim. Darauf legen meine Eltern großen Wert. Leider wissen wir nicht wieviel Rente Opa erhält, auch über seine weiteren Verpflichtungen ist uns nichts bekannt. Seine "Freundin" meldet sich nicht und ist nicht zu erreichen. Welche Rechte haben meine Eltern? Wie kommen sie an die erforderlichen Unterlagen? Was ist mit der Wohnung der Beiden?


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Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 18. Oktober 2007 18:56
6x
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Deine Eltern sollten sich an einen Notar wenden, die sich in ihrem Beisein mit dem Opa auf eine Betreuungs- und Patientenvollmacht einigen. Ist der Opa einverstanden, ist somit jeglicher Handlungsspielraum der Lebensgefährtin erloschen. Die Eltern sollten, ist die Vollmacht durch, sich um einen Verkauf oder Auflösung der Wohnung bemühen und können den ermittelten Erlös für das Pflegeheim verwenden. Ist Dein Opa so sehr angeschlagen, könnt ihr Pflegestufe bei der Pflegekasse (Krankenkasse) beantragen. Ist er dann im Pflegeheim werden die Mittel so verwendet:

Für soziale Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Pflegestufe I bis zu 1.023,00 Euro Pflegestufe II bis zu 1.279,00 Euro Pflegestufe III bis zu 1.432,00 Euro

Dem Versicherten muss ein 25%iger Eigenanteil verbleiben, daher werden 75% des Heimentgelts berücksichtigt.

Hinzu kommt, vermute ich, seine reguläre Rente. Reicht es immer noch nicht, werden dann die Verwandten befragt.


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 18. Oktober 2007 17:41
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Solche Fragen würde ich hier nicht erörtern, weil sie rechtlich doch sehr kompliziert sind. Da würde ich mir auf alle Fälle eine Rechtsberatung bei einem Anwalt nehmen. Es gibt Fragen hier, deren Beantwortung kommt hier sehr schnell an ihre Grenzen, wenn es nämlich rechtliche oder gesundheitliche Folgen haben könnte. Da würde ich stets einen professionellen Fachmann zu rate ziehen.


inka99
beantwortet von inka99 am 18. Oktober 2007 17:38
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hier bekommst du qulifizierte Antwort http://www.123recht.net/


anonym
beantwortet von Nina5000 am 18. Oktober 2007 18:04
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Die Eltern können eine sogenannte Betreuung für den Opa bei Gericht beantragen und haben dann auch das Recht, alles, was den Opa angeht, zu regeln. Die Lebensgefährtin hat dann kein Recht mehr in die persönlichen und wirtschaftlichen Sachen des Opas mitzureden. Es sei denn, sie ist im Besitz einer Vollmacht. Was die Wohnung angeht, muß diese gekündigt werden, wenn Ope ins Heim kommt. Wenn Lebensgefhrtin diese übernehmen will, muß diese sich mit Vermieter einigen. Was Hausrat und anderes angeht, ist das wie bei einer Scheidung. Man muß nachweisen, was einem gehört. Was die Heimkosten betrifft, hat kaum ein normaler Mensch so viel Rente, daß er die Heimkosten selbst tragen könnte. Dann kommt das Sozialamt zum tragen und die Pflegeversicherung.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 18. Oktober 2007 18:14

das Sozialamt zahlt nur wenn die Kinder zu wenig verdienen. Ansonsten müssen die Kinder die Kosten für die Pflege übernehmen, wenn die Rente und Pflegeversichjerung nicht ausreichen und auch sonst keine Vermögenswerte des Opas da sind


klausjosef1955
beantwortet von klausjosef1955 am 18. Oktober 2007 20:15
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Wer geschäftsunfähig ist und nicht mehr die geistigen Fähigkeiten hat, um seine Dinge zu regeln - das ist offenbar bei Deinem Opa der Fall, sonst würde er doch die Sachen selbst in die Hand nehmen, oder nicht? - muß eine Betreuung bekommen. Antrag auf Einrichtung einer Betreuung kann Jedermann beim Vormundschaftsgericht stellen. Dieses prüft dann, ob der Antrag begründet ist - und bestimmt den Betreuer und dessen Wirkungskreis. Meines Wissens werden vorrangig Angehörige damit betraut, falls sie geeignet sind.


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