butterflyz am 19.05.2009 um 20:15 Uhr
Wir haben uns bevor wir uns getrennt haben einen Laptop gekauft. Der Kaufvertrag ist auf ihn gelaufen, aber der Betrag ist von unserem gemeinsamen Konto abgebucht worden. Er will ,, sein" Laptop jetzt wieder zurück. Wenn ich es ihm bis morgen abend nicht bringe, zeigt er mich an. Was soll ich machen? Habe ich rechtlich eine Chance? Lieber haue ich das Teil kaputt, bevor ich es ihm gebe.

Laß ihn Dich doch anzeigen. Er muss ja beweisen, dass er das Teil alleine gezahlt hat.

verlange die hälfte vom kaufpreis. wenn er bezahlt hat, kann er den laptop haben.
ausserdem würde ich dir noch zusätzlich einen anwalt empfehlen. wenn dies jetzt schon so los geht, was folgt dann noch?
sag ihm doch, er bekommt das ding, wenn er dir die Hälfte des Wertes auszahlt, oder du etwas entsprechend anderes dafür bekommst, z.B. dass gebrauchte Auto oder so...
butterflyz am 19. Mai 2009 20:21 Mit ihm kann man nicht reden. Ich habe in der Ehe ganz andere Beträge für ihn bezahlt und er spinnt wegen 800,-
ok, ein bisschen anders schreiben...Falls dein Ehemann einen Laptop hatte, als ihr die Ehe geschlossen habt, gehört er ihm. Umgekehrt gilt dasselbe. Wenn ihr einen Laptop neu gekauft habt, und vor der Ehe keinen hattet, so gehört der Laptop zu den Sachen, die gleichmässig aufgeteilt werden.

Bei einer Trennung muß geteilt werden. Hat er das Auto mitgenommen? Es muß halt gerecht geteilt werden. Nimm dir einen Anwalt und laß dich gut beraten. Ich wünsch dir eine faire und friedliche Scheidung!
Wenn der Betrag von eurem gemeinsamen Konto abgebucht worden ist bedeutet das, das ihr beide diesen Bezahlt habt, folglich gehört er euch beiden. ihr werdet euch schon einigen müssen. Vorschlag: Zahl ihm doch die hälfte die er bezahlt hat aus. Und keine Angst selbst wenn er dich Anzeigen sollte wird nicht viel dabei herum kommen da es erst in einem Rechtsstreit bzw Scheidungsstreit geklärt werden muß wem was zu steht. Laß dichnicht einschüchtern und versuch dich mit ihm zu einigen. Viel Glück