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mein neuer Vermieter will eine Auskunft von mien bisherigen Vermieter haben, ob es evtl. mietschu...

gefragt von ncteamncteam am 23.05.2009 um 13:23 Uhr

...lden etc. gibt.

wo bekomme ich solch ein formular her? gibt es solche Formulare im Netz? ich kann nichts finden...


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Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 23. Mai 2009 13:24
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Soll der neue Vermieter doch den alten Vermieter anrufen, dann weiß er es doch auch so.


anonym
beantwortet von firepower am 23. Mai 2009 13:24
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Dein ehemaliger Vermieter wird sowas haben. Sprich ihn an. Das ist heute ganz normal.


anonym
beantwortet von apfeltasche am 23. Mai 2009 13:25
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formloses schreiben. ein satz reicht


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 23. Mai 2009 13:26
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Einfach ein formloses Schreiben aufsetzen, womit der Vermieter bestätigt, dass Du während der Mietzeit den Mietzins stets pünktlich bezahlt hast.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 23. Mai 2009 13:26
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Nee, in Deutschland gibt es komischerweise noch nicht für jede Pillepalle ein Formular! Da genügt ein formloses Schreiben, ein Fax, eine E-Mail oder ein Anruf.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 23. Mai 2009 13:27
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formloses schreiben reicht


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 23. Mai 2009 13:37
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naja,.....bei den Berichten mit den ganzen Mietnomaden mag das verständlich sein.

Allerdings dürfte ihm eine SCHUFA-Auskunft schon genug sagen. Die bekommt man z.B.über eine Bank,aber NUR bei berechtigten nachweisbarem Interesse.

Einer Freundin von mir ist das auch passiert,bei der NEU-Wohnungssuche...die war ganz schön pikiert,denn die kannte die Vermieter(kleiner Ort,Marktgemeinde)vor früher und lange.TROTZdem..:-(.

Kommentar von guterwolf am 23. Mai 2009 13:54

Schufa-Auskunft sagt aber nichts über fehlende Mieten aus. Ist schon richtig, dass man sich eine Bescheinigung vom Vorvermieter geben lässt. Formloses Schreiben genügt.

Kommentar von 018bb69faebbd68b1331c0132cdea242smallbrunhilde45 am 23. Mai 2009 14:05

aber über die Finanzsituation und ggf.-Schulden,was ja Hinweise drauf gibt,wie ambitioniert ein neuer Mieter sein könnte,künftig auch seine Miete zu zahlen...


anonym
beantwortet von guterwolf am 23. Mai 2009 13:55
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Da reicht ein Schreiben mit Absender des Vorvermieters und dem Text:

Hiermit bescheinige ich, dass Herr ncteam zur Beendigung des Mietverhältnisses keine Mietrückstände hat.


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