Mein neuer Vermieter verlangt monatlich 31,04 € für Schönheitsreperaturen, ist das zulässig?
Mein neuer Vermieter verlangt monatlich 31,04 € für Schönheitsreperaturen, ist das zulässig?
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Entweder kalkuliert der Vermieter Schönheitsreparaturen bei Nettomiete mit ein oder vereinbart im Mietvertrag das der Mieter sie ausführt.
Aber eine monatliche Zahlung dafür ist nicht zulässig. Jedenfalls nicht nach deutschem Mietrecht.
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Nein, das ist rechtlich nicht zulässig und eine monatliche Zahlung für Schönheitsreparaturen auch gerichtlich nicht durchsetzbar. Weise dieses Verlangen zurück!
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nein, das darf der Vermieter nicht. Wende dich bitte an Mieterschutzbund!
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Nein, ist nicht zulässig. Verweigere die Zahlung.
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Darf er nicht, solche sind von ihm zu tragen und nicht auf die Mieter umlegbar
Kommentar von anitarianitari 19.01.2011Umlegbar, ähnlich wie Betriebskosten, nicht aber per Mietvertrag kann vereinbart werden das der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt und auch selbst ausführt.
Kommentar von assimuellerassimueller 19.01.2011ich meinte die monatliche Zahlung als gesonderte Extra-Miete, so hab ich die Frage verstanden.
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Moin,
wo der die 30€ letztendlich hinschreibt is doch egal.
ich würde mir Späßchen davon machen und den für wirklich JEDEN kleinsten Mist antreten lassen.
Du zahlst ja schließlich dafür.
Bei den 30e käme der bei mir auf n ziemlich schlechten Std-Lohn.
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Bei öffentl. gefördertem Wohnraum ist es nicht unüblich einen Betrag für die Schönheitsrep. auf ein Schönheitsrep. Konto einzuzahlen. Im Nachhinein ist es aber nicht möglich einen Betrag dafür festzusetzen. Genauso wenig kann der VM auf Grund einer unwirksamen Schönheitsrep.-Klausel die Miete um einen gewissen Faktor anheben. Was hat der vM denn geschrieben, womit er diese Summe rechtfertigt? MfG
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An sich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich und demzufolge sind mit der Miete alle Schönheitsreparaturen abgegolten. Er darf aber vereinbaren, dass der Mieter diese zu tragen hat. Dafür kann er gewisse Regeln festlegen. Ob diese tatsächlich wirksam sind, wäre an Hand der Rechtsprechung des BGH zu prüfen. Wenn dein Vermieter hier mit dir eine Individualvereinbarung abschloss, dass monatlich ein bestimmter Betrag pauschal gezahlt werden soll, ist das so zulässig. In einem Formularmietvertrag als allgemeingültige Klausel nicht, es muss tatsächlich individuell vereinbart worden sein. Damit wäre während und zum Ende der Mietzeit durch dich nichts mehr zu leisten, vielmehr muss bei Bedarf der Vermieter tätig werden und bezahlen. Du hast quasi Vorschuss gezahlt.360 EURO im Jahr ist massig Geld, in drei Jahren sind das über 1000, sollte man sich überlegen, ob man das unterschreibt. Also: Formularklausel unwirksam. Individualvereinbarung wirksam.
Danke für das Sternchen