Frage von jama06 19.01.2011

Mein neuer Vermieter verlangt monatlich 31,04 € für Schönheitsreperaturen, ist das zulässig?

  • Hilfreichste Antwort von anitari 19.01.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Entweder kalkuliert der Vermieter Schönheitsreparaturen bei Nettomiete mit ein oder vereinbart im Mietvertrag das der Mieter sie ausführt.

    Aber eine monatliche Zahlung dafür ist nicht zulässig. Jedenfalls nicht nach deutschem Mietrecht.

  • Antwort von BS3BM 19.01.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, das ist rechtlich nicht zulässig und eine monatliche Zahlung für Schönheitsreparaturen auch gerichtlich nicht durchsetzbar. Weise dieses Verlangen zurück!

  • Antwort von AnWi479 19.01.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    nein, das darf der Vermieter nicht. Wende dich bitte an Mieterschutzbund!

  • Antwort von Hunftsoll 19.01.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, ist nicht zulässig. Verweigere die Zahlung.

  • Antwort von assimueller 19.01.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Darf er nicht, solche sind von ihm zu tragen und nicht auf die Mieter umlegbar

  • Antwort von Meinereiner67 15.04.2011

    Moin,

    wo der die 30€ letztendlich hinschreibt is doch egal.

    ich würde mir Späßchen davon machen und den für wirklich JEDEN kleinsten Mist antreten lassen.

    Du zahlst ja schließlich dafür.

    Bei den 30e käme der bei mir auf n ziemlich schlechten Std-Lohn.

     

  • Antwort von heimwerker 19.01.2011

    Bei öffentl. gefördertem Wohnraum ist es nicht unüblich einen Betrag für die Schönheitsrep. auf ein Schönheitsrep. Konto einzuzahlen. Im Nachhinein ist es aber nicht möglich einen Betrag dafür festzusetzen. Genauso wenig kann der VM auf Grund einer unwirksamen Schönheitsrep.-Klausel die Miete um einen gewissen Faktor anheben. Was hat der vM denn geschrieben, womit er diese Summe rechtfertigt? MfG

  • Antwort von albatros 19.01.2011

    An sich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich und demzufolge sind mit der Miete alle Schönheitsreparaturen abgegolten. Er darf aber vereinbaren, dass der Mieter diese zu tragen hat. Dafür kann er gewisse Regeln festlegen. Ob diese tatsächlich wirksam sind, wäre an Hand der Rechtsprechung des BGH zu prüfen. Wenn dein Vermieter hier mit dir eine Individualvereinbarung abschloss, dass monatlich ein bestimmter Betrag pauschal gezahlt werden soll, ist das so zulässig. In einem Formularmietvertrag als allgemeingültige Klausel nicht, es muss tatsächlich individuell vereinbart worden sein. Damit wäre während und zum Ende der Mietzeit durch dich nichts mehr zu leisten, vielmehr muss bei Bedarf der Vermieter tätig werden und bezahlen. Du hast quasi Vorschuss gezahlt.360 EURO im Jahr ist massig Geld, in drei Jahren sind das über 1000, sollte man sich überlegen, ob man das unterschreibt. Also: Formularklausel unwirksam. Individualvereinbarung wirksam.

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