Ich habe meinen Nachbarn schon mehrmals gebeten, dass er im Treppenhaus nicht schon die Kippe ansteckt. Wir verstehen uns ansonsten ganz gut. Wie ist das mit dem Nichtrauchergesetz - darf er das eigentlich noch?

Das Gebäude ist als Wohnhaus nicht von dem Gesetz betroffen, es sei denn, es ist ein öffentliches Gebäude. Allerdings kann in der Hausordnung ein entsprechender Passus sein. Ansonsten kannst Du Den Nachbarn höchstens bitten, aber das Rauchen nicht verbieten.

Da mußt du in die Haus- und Treppenordnung nachschauen, wie es bei Euch geregelt ist.

Die Treppenhausbezogene Rauchervorschrift müßte noch gesondert formuliert werden.Dazu sollte man erst mal einen Krisenstab bilden in Form eines EV, weil der steuerliche Vorteile hat.Ach so, nicht den Zaun ums Vereinsheim vergessen!
Knowledge am 11. Januar 2008 17:28 Lach...Ja, nicht? Aber Nichtraucher sind ja nicht konsensfähig, zumindest die militanten. Nicht, dass der Nachbat dann noch rauchend unter dem Fenster vorbeigeht. Dann müsste er ambulant erschossen werden.
strick4a am 11. Januar 2008 18:13 eine der schönsten Antworten der letzten Zeit....DH*****

Ich denke ja, es ist ja ein Privatgebäude, kein öffentliches.
Also, wie Herr Joost schon sagte: in der Hausordnung nachschauen.
wj2000 am 11. Januar 2008 13:11 Kannst mich ruhig mit Vornamen ansprechen!

Man kann Nachbarschaftsstreitigkeiten auch durch solche Kleinigkeiten provozieren. Ist das Rauchen im Treppenhaus denn wirklich so unerträglich?
Euer Haus ist kein öffentliches Gebäude. Ein Rauchverbot könnte daher nur die Hausordnung regeln.