Vor fünf Jahren haben wir uns ein Haus gekauft und jetzt behauptet der Nachbar er bekommt ein Stück Garten von uns. Der Vorbesitzer unseres Hauses hatte uns nach dem Kauf des Hauses gesagt, das die einen Tausch vorgenommen haben. Der Nachbar bekam dort wo unsere und seine Garage steht und der Vorbesitzer von uns das Stück an der Terasse. Es wurde natürlich nichts schriftlich vorgenommen. Jetzt haben wir den palaver ,das der Nachbar sein Grundstück zurückhaben möchte. Wir haben Ihm gesagt das wir gekauft haben wie gesehen und er das mit dem Vorbesitzer hätte klären müssen den schliesslich haben die 20Jahre Tür an Tür gelebt. Jetzt haben wir uns unsere Unterlagen angeschaut und der Nachbar hat recht, das an der Terasse sein Grundstück wäre. Wir wissen jedoch nicht ob er Garten von uns hinten an der Garage hat. Jetzt haben wir Ihm angeboten das er einen Vermesser rauskommen lässt (auf seine Kosten) und es vernünftig gemacht wird, den wenn er nicht in der Lage war dies vorher zu klären. Er ist jedoch nicht bereit den Vermesser zu bezahlen. Wir wollen jetzt unsere Terasse machen und wissen nicht ob wir die machen dürfen. Das Angebot haben wir Ihm ja gemacht, er kann ja sein Grunstück wieder haben aber das soll nicht von Ihm oder mir vermessen werden sondern von jemandem mit diesen Kentnissen. Was kann ich tun wenn kein Vermesser kommt? Was wenn der Nachbar dort seinen Zaun setzt?

Der Vorbesitzer des Grundstücks hat Euch auf gut deutsch gesagt beschissen. Der Nachbar hat wohl recht. Das kann man anhand einer Flurkarte leicht feststellen.(die evtl. erforderlichen Grenzmaße kann man bei der Katasterbehörde erfragen). Ausserdem sollten die Grenzsteine zu finden sein.
Wenn ihr aus Euren Unterlagen schon feststellen könnt, dass der Nachbar wohl recht hat, warum soll er dann einen Vermesser beauftragen?
Da wird Euch wohl nur noch ein Rechtsanwalt helfen können wenn ihr Euch nicht einig werdet.
Eine Terrasse würde ich auf dem strittigen Grundstücksteil vorläufig nicht bauen. Kann sein, dass ihr alles wieder abreissen müsst.

Wenn der Nachbar mit dem Vorbesitzer nichts schriftlich vereinbart hat,wird er das schlecht nachweisen können.
Abgesehen davon sind alle Änderungen,die Grundstücke betreffend,vom Katasteramt zu erfassen.
Wenn er nicht mit dem Vermessen der Grundstücke einverstanden ist,hat er auch keinen Anspruch auf seine Forderung und darf das Grundstück nicht betreten.
Aber wenn ihr das Haus vor fünf Jahren mit dem Grundstück gekauft habt,müssen doch entsprechende Katasterauszüge vorhanden sein.
Erkundige dich gegebenenfalls beim zuständigen Katasteramt und auch beim Grundbuchamt.
hat er doch geschrieben: lt. den vorhandenen Unterlagen hat der Nachbar Recht
ich würde mich an Deiner Stelle mal beim Verbraucherschutz erkundigen, die geben Dir hoffentlich den richtigen Rat
Wolfi0410 am 9. Mai 2009 20:34 Der Verbraucherschutz ist mit Sicherheit nicht für Vertragsangelegenheiten aus Grundstückskäufen zuständig. Der kann vielleicht noch Adressen vermitteln wenn man mit einer Schrottimmobilie über den Tisch gezogen wurde, aber sonst nichts.
Bei der Stadtverwaltung in der Flurkarte nachsehen. Aber ganz ehrlich, wenn man Grundstücke einfach mal so tauscht, ohne etwas schriftlich notariell zu hinterlegen, ist es mit dem Verstand nicht weit her. Vermesser sind sehr teuer. Soll doch der Streithahn zahlen.

Den Vermesser sollten normal beide Grundstückeigentümer zahlen.
Wolfi0410 am 9. Mai 2009 20:41 Falsch!
Die Vermessung bezahlt immer der Käufer, es sei denn es wird im Kaufvertrag anders vereinbart.
Hier haben wir jedoch den Fall, dass der Fragesteller ein Grundstück wie ein Auto gekauft hat wie besehen ohne sich in irgendeiner Form davon zu überzeugen, dass das Grundstück in der Form wie es der Verkäufer angepriesen und verkauft hat, diesem überhaupt gehört.
Anscheinend fiel es ja nicht mal beim Bauantrag auf, wo man normalerweise einen Flurkartenauszug mit eingezeichnetem Neubau einreichen muss.
Ich schreib´s nochmal: Der Verkäufer hat beschissen und dem würde ich mit einem Rechtsanwalt ganz schnell Beine machen die Sache zu bereinigen.

Setz Dich mit dem Vorbesitzer des Grundstückes in Verbindung und bitte ihn, das mit dem Nachbarn zu klären und es schriftlich zu machen.
DH