Plinfa74 am 23.10.2009 um 9:56 Uhr
bei meinem Motorroller 45, ist der Kilometerzähler und auch die Geschwindigkeitsanzeige auf Stillstand... was soll ich nun tun?... ich hatte den Roller gerade erts deswegen zur Reparatur auf Gewährleistung in die Werkstatt verschickt, die haben den Tacho aber offenbar nicht gewechselt, sondern nur kaputtrepariert, vorher klappte wenigsten die geschwindigkeitsanzeige. Ist das strafbar einen Roller zu fahren, wo das Tachometer nicht funktioniert? ....am liebsten würde ich den ganz zurückgeben... geht das? ich habe ihn erst vor 2 Monaten gekauft.
Du hast bei einem 2 Monate alten Roller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte 1. Nachbesserung (bis zu 3 mal musst Du dem Händler dazu Gelegenheit geben), danach nach Deiner Wahl Wandlung (Rückgabe oder Umtausch) oder Minderung (des Kaufpreises).
Und ja, es ist nicht in Ordnung einen Roller mit defektem Tachometer zu fahren, weil er dann nicht mehr verkehrssicher ist.

Die Reparaturleistung ist offenkundig fehlgeschlagen! Reklamieren und eine erfolgreiche Nachbesserung verlangen.
Ja das geht , ist zwar kein zwingendes- aber trotzdem öffentliches- Recht . Dir steht als Kunde mehr an Rechten zu als du glaubst. Du kannst den Roller natürlich zurück geben, da du ja auf einhaltung des Kaufvertrages (Kaufvertrag: wenn du ein Produkt erwirbst und dies deshalb erwirbst weil du von der Funktionstüchtigkeit überzeugt bist (was jeder macht) und dieses Produkt im nachhinein doch beschädigt ist, dann ist der Kaufvertrag hinfällig. Der Verkäufer hat nur das Recht es kostenlos auszubessern, haut auch das nicht hin hast du das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten und dein Geld Vollständig zurück zu erhalten. ) bestanden hast indem du ihn zur Reparatur gegeben hast. Nun hat der Verkäufer es nicht hinbekommen den Roller wieder Funktionstüchtig zu machen also steht dir das Recht zu Ihn umzutauschen. Fahren darfst du damit nicht mehr, da der Versicherungsschutz erloschen ist ( in dem Moment wo die Tacho- Anzeige nicht mehr funktioniert) .Du kannst dir aber sogar ein Mietfahrzeug nehmen und das auf die Kosten des Verkäufers wenn du dich dazu entschliest es noch einmal mit der Ausbesserung zu versuchen. Natürlich dann nur für die Zeit in der der Roller in der Werkstatt steht. Hier noch eine Internet adresse für so wichtiges zeugs : www.frag-einen-anwalt.de
Plinfa74 am 23. Oktober 2009 10:16 Danke für die ausführliche Antwort. es ist wirklich sehr ärgerlich, wenn der Roller 10 Tage weg war und nun doch wieder nicht zu benutzen ist.