Hausmeischda am 17.11.2008 um 7:47 Uhr
Hallo,
ich wohne in einer Mietwohnung (Anliegerwohnung) Über mir wohnt der Vermieter. Ich bezahle jeden Monat eine Kostenpauschale für Gas und Wasser.
Jedoch läuft die Heizung nicht den ganzen Tag. Nur von 8:00 bis 22:00 Uhr. Um Heizkosten zu sparen so der Vermieter. Jedoch steht davon nichts im Mietvertrag.
Wenn ich nun aber länger wach bin so bis 23 oder 0:00 Uhr ist es in meiner Wohnung kalt, was ja wohl nicht sein kann.
Habe ich als Mieter nicht das Recht dass 24 Stunden am Tag die Heizung angeschaltet sein muss?
Habe ich nicht das

als ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten aus dem Mietvertrag wird angesehen, wenn der Vermieter die Wohnung im Zeitraum von 6 - 23 Uhr auf einer Temperatur von ca. 20 Grad hält, anschließend ist eine Absenkung auf 18 Grad zulässig; ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der Vermieter die Heizung nachts abschaltet, aber auch dann werden wohl die entsprechenden Zimmer nicht nach schon einer Stunde "kalt" sein können; die Restwäre hält sicher mehrere Stunden an.

Wenn Dein Vermieter nur für Dich die Heizung länger laufen lassen muss, werden sich Deine Nebenkosten beträchtlich erhöhen. Denn der macht das nicht, um Dich zu ärgern, sondern um die Kosten niedrig zu halten.
Aus ist die Heizung mit Sicherheit nicht, nur wird die Raumtemperatur auf Nachtbetrieb abgesenkt.

Also wie schon gesagt, der Vermieter macht das um Kosten zu sparen schon klar, aber jetzt mal abgesehen davon ob das richtig ist oder ob es gesund oder ungesund ist in warmen Räumen zu schlafen darum gehts ja nicht.
Hab es selbst getestet, am Samstagabend um 23:30 Uhr war die Heizung eiskalt. Und wenn ich morgens um 4 Uhr aufstehe weil ich Frühschicht habe, ist die Heizung auch im Bad eiskalt. Eine Absenkung auf eine niedrige Temperatur gibt es also nicht die Heizung schaltet sich komplett aus.
Wollte lediglich wissen ob ich nicht das Recht habe 24 Stunden am Tag heizen zu dürfen? Wenn die Heizung ja nur von 8 bis 22 Uhr läuft müsste das doch im Mietvertrag stehen?!
hier wird aneinander vorbeigeredet.
du hast das recht auf heizung, guppy hat es sehr schön beschrieben. das sagt halt nicht aus daß die temperatur 24 std. auf gleicher höhe gehalten werden muß.
du hast das recht auf bestimmte zimmertemperaturen. wenn die tag/nacht grenze erreicht ist, schaltet die heizung so lange aus, bis die nachttemperatur erreicht ist. dann ist überhaupt keine heizleistung zu spüren. das ist normal.
sprich mit dem vermieter. das ganze ist eine einstellungssache. natürlich kostet es mehr geld die wohnung länger warm zu halten. eine alternative wäre ein heizstrahler im bad, der nur bei badbenutzung am morgen angemacht wird. denn eine entsprechende heizleistung um 4 uhr morgens wird von der rechtsprechung nicht vorgesehen.

Hallo support, wo ist bitte meine Antwort von heute Morgen hin? Da war weder etwas unverschämtes noch beleidigendes noch sonst etwas dabei. Ich hatte eine sehr gute, ausführliche Antwort gegeben, wo ist die bitte hin?...und, ich habe mich jetzt selbst beanstandet damit ich Nachricht bekomme!
Lieber Solaris3,
es tut mir leid, ich weiß nicht um welche Antwort es sich handelt. Falls uns ein Fehler unterlaufen ist, dann bitte Dich um Entschuldigung, und dass Du die Antwort einfach nochmal gibst.
Lieben Gruß
Christian vom gutefrage.net-Support
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Wenn du in diesem Forum Rat in einer Rechtsfrage möchtest, musst du unbedingt angeben, welchen Staat deine Anfrage betrifft.
Sonst ist ganz einfach keine seriöse Beantwortung möglich.
Beispiel: Das Mietrecht der Schweiz unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom Mietrecht Deutschlands, ganz abgesehen vom Mietrecht in China.
Auch so kann natürlich nur allgemein geantwortet werde; der Antwortende hat ja keine Aktenkenntnis.
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