ramona80 am 05.11.2009 um 16:43 Uhr

Das Nachlassgericht beauftragt in der Regel das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt prüft, ob verwertbare Habe in der Wohnung ist. Diese wird entnommen, um die Kosten zu decken. Der klägliche und meist nicht verwertbare Rest fällt an den Vermieter, genauso wie die Räumung der Wohnung. MfG

Das Sozialamt aufsuchen - die übernehmen das (ist zumindest bei uns so).

Stellen Sie eine Antrag beim Nachlassgericht zur Verwertung bzw. auf Räumung der Wohnung. Die helfen Ihenn weiter. Räumen Sie vorher alles verwertbare, vor allem Bargeld und Schhmuck beiseite, damit das nicht "in falsche Hände" kommt!

Es wird sicherlich jemanden geben.
Amtsgericht fragen.

wende dich an die Stadtverwaltung oder das KVR.
ramona80 am 5. November 2009 16:46 Was ist KVR?

such dir doch einen neuen mieter, oder meinst du vermieter ?
ramona80 am 5. November 2009 16:45 ich komm ja nicht in die wohnung. hab zum einen keinen schlüssel (darf man ja nicht) und zum anderen wäre es trotzdem hausfriedensbruch, wenn ich in die wohung ginge.
Dann fällt die ganze Pflicht (oder das Erbe) an den Staat. Die müssen die Wohnung ausräumen. teardrop1109 hat Recht - das Sozialamt aufsuchen.

auf gar keine fall alleine oder mit zeugen in die wohnung gehen. siehe antwirt von heimwerker, so ist das richtig

Schließe mich heimwerker an. Als Ergänzung: Schlagen vorhandene Erben das Erbe aus, bleibt der Vermieter auch auf seinen Kosten sitzen.