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Mein Mieter ist verstorben. Es gibt keine Erben. Was nun?

gefragt von ramona80ramona80 am 05.11.2009 um 16:43 Uhr

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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 5. November 2009 19:32
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Hilfreichste Antwort

Das Nachlassgericht beauftragt in der Regel das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt prüft, ob verwertbare Habe in der Wohnung ist. Diese wird entnommen, um die Kosten zu decken. Der klägliche und meist nicht verwertbare Rest fällt an den Vermieter, genauso wie die Räumung der Wohnung. MfG


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teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 5. November 2009 16:44
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Das Sozialamt aufsuchen - die übernehmen das (ist zumindest bei uns so).


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 5. November 2009 16:44
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Stellen Sie eine Antrag beim Nachlassgericht zur Verwertung bzw. auf Räumung der Wohnung. Die helfen Ihenn weiter. Räumen Sie vorher alles verwertbare, vor allem Bargeld und Schhmuck beiseite, damit das nicht "in falsche Hände" kommt!


anonym
beantwortet von XxRnb09Xx am 5. November 2009 16:44
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Das würde mich auch mal brennend intressieren.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 5. November 2009 16:44
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Es wird sicherlich jemanden geben.

Amtsgericht fragen.



merci27
beantwortet von merci27 am 5. November 2009 16:44
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wende dich an die Stadtverwaltung oder das KVR.

Kommentar von E32ca4022c7412f86207638ac968be8fsmallramona80 am 5. November 2009 16:46

Was ist KVR?


abiggi
beantwortet von abiggi am 5. November 2009 16:44
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such dir doch einen neuen mieter, oder meinst du vermieter ?

Kommentar von E32ca4022c7412f86207638ac968be8fsmallramona80 am 5. November 2009 16:45

ich komm ja nicht in die wohnung. hab zum einen keinen schlüssel (darf man ja nicht) und zum anderen wäre es trotzdem hausfriedensbruch, wenn ich in die wohung ginge.

Kommentar von Ee781113ce8998278db00c6550b86d67smalltopshot24 am 5. November 2009 16:47

ich glaube nicht, dass es Hausfriedensbruch wäre, wenn der Mieter tot ist...

Kommentar von E11293a311d1075fa28e6ecfb0912b9csmallabiggi am 5. November 2009 16:59

hol dir zeugen, wenn du in die wohnung gehst


anonym
beantwortet von jalon am 5. November 2009 16:44
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Dann fällt die ganze Pflicht (oder das Erbe) an den Staat. Die müssen die Wohnung ausräumen. teardrop1109 hat Recht - das Sozialamt aufsuchen.


vincero
beantwortet von vincero am 5. November 2009 21:12
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auf gar keine fall alleine oder mit zeugen in die wohnung gehen. siehe antwirt von heimwerker, so ist das richtig


albatros
beantwortet von albatros am 5. November 2009 23:19
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Schließe mich heimwerker an. Als Ergänzung: Schlagen vorhandene Erben das Erbe aus, bleibt der Vermieter auch auf seinen Kosten sitzen.


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