Mein MIeter hat die Miete zum 1. Mal nicht gezahlt. Muß ich das sofort reklamieren, kann ich das zum Anlass nehmen, ihm zu kündigen?

9 Antworten

"Reklamieren" (abmahnen) mußt Du nicht.

Du kannst bis zum 06.04.2016 warten.

Sind dann 2 MM offen kannst Du fristlos kündigen.

Du kannst natürlich auch eine freundliche Erinnerung schicken das noch die März-Miete offen ist und die doch unverzüglich zu zahlen ist.

Reagieren würde ich sofort..liest sich für mich auch so, daß du ihn loswerden willst!?

Nach ausbleiben der 2. M ietzahlung kannst du ihm fristlos kündigen.

AMuß ich das sofort reklamieren

Muss nicht.


Ist die Miete am dritten Werktag nicht auf Deinem Konto kannst Du am vierten Tag z.B.:

Einen Mahnbescheid erstellen lassen

Eine Abmahnung schreiben

kann ich das zum Anlass nehmen, ihm zu kündigen?

Nein. erst ab einer Miete und einem Cent Mietrückstand wäre das möglich.

Wie wärs erst einmal mit einer Aufforderung zur Zahlung mit einer genauen Frist und gleichzeitig eine Abmahnung schreiben?




Mein MIeter hat die Miete zum 1. Mal nicht gezahlt.


Dafür könnte es eine plausible Erklärung geben, etwa Kontowechsel, falsche IBAN, fehlbearbeitete Dauerauftragsänderung.

Die klärt man morgen in einem Telefonat ab, erklärt fehlenden Zahlungseingang und fragt nach den Ursachen.

Bekäme man unbefriedigende Antworten ("Wurde längst überweisen") oder Ausflüchte ("Lohn nicht bekommen, Amt bearbeitet Antrag noch") antortet man zunächst: "Tut mit leid zu hören. Allerdings bringen Sie mich damit in Zahlungsschwierigkeiten, meine allmonatlich fälligen Abschlagszahlungen für Strom und Heizung bezahlen zu können. Genau dafür brauche ich die Miete, die wandert nicht in meinen Sparstrumpf! Ihr Liquiditätsproblem klären Sie bitte mit Ihrer Bank oder dem Amt, ich verleihe kein Geld, sondern vermiete Wohnungen!".

Und dann wird man höflich aber bestimmt mit einem zugangssicheren Einwurfeinschreiben aktiv:

"... leider kann ich bis zum heutigen Tag keinen Eingang ihrer Mietzahlung für März 2016 feststellen. Sie sind vertraglich wie gesetzl. verpflichtet, die Miete zzgl. Betriebskosten(voraus)zahlung spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus zu entrichten.

Sie sind daher zunächst aufgefordert, den Rückstand innerhalb von 3 Bankarbeitstagen ab dokumentiertem Zugang dieses Schreibens auszugleichen.

Weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass künftige Mietzahlungen stets fristwahrend durch rechtzeitge Überweisung auf das Mietenkonto entrichtet werden.

Ferner weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich - unbeschadet meines außerordentlichen fristlosen Kündigungsrechts wg. Zahlungsrückstandes i. S. d. § 543 (2) Nr. 3 BGB - unseren Mietvertrag gem. § 573 (2) Nr. 1 BGB ordentlich kündigen werde, sollte die Miete noch einmal verspätet oder unvollständig entrichtet werden.

Einer weiteren Abmahnung bedarf es hierüber nicht mehr."

So wird das was - wehret den Anfängen :-)

G imager761

Du kannst ihn netterweise darauf aufmerksam machen, dass er es übersehen hat, die Miete rechtzeitig zu überweisen. Vielleicht ist es tatsächlich nur ein Versehen.

Fristlos kündigen kannst du erst, wenn er zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Allerdings kann er durch vollständige Zahlung des Mietrückstands die fristlose Kündigung hinfällig werden lassen. Kündigst du gleichzeitig fristgerecht, bleibt diese Kündigung aber bestehen.