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mein mann will die trennung wieviel geld würde ich bekommen allen ich mit

gefragt von monika2 am 19.07.2008 um 17:47 Uhr

meiner tochter von der arge bekommen?? und wieviel dar die neue wohnung für meiner tochter u mich kosten?? wir leben in bayern. danke


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Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. Juli 2008 17:51
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562 euro (mit kind unter 14 ), minus kindergeld, minus unterhalt, plus wohnkosten.

ist das was euch zum leben bleiben muss.

was deine wohnung kosten darf, erfährst du auf deiner gemeinde, das ist regional unterschiedlich.

Kommentar von monika2 am 19. Juli 2008 17:52

wieviel wären das dann ungefähr ??was mir u meiner kleinen allein bleiben würden ca?? danke

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small General gertrude ll am 19. Juli 2008 17:53

die 562€

Kommentar von monika2 am 19. Juli 2008 17:54

ist bei den 562euro die 154euro kindergeld mit dabei??

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. Juli 2008 17:57

ja, das kindergeld ist bei den 562 dabei. das ist das was ihr zum leben haben müsst.

wohnkosten sind extra.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 19. Juli 2008 17:54

musst du selber ausrechnen, ich kenne weder die unterhaltshöhe, die der vater zahlen muss, noch deine wohnkosten. kindergeld ist 157 euro.


General gertrude ll
beantwortet von General gertrude ll am 19. Juli 2008 17:48
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ich weiss ja nicht wieviel geld dein mann verdient und ob ihr unterhalt von ihm bekommt

Kommentar von monika2 am 19. Juli 2008 17:49

er verdient 1200 ne noch nicht er will ja erst jetzt die trennung steht mir dann arge zu??

Kommentar von Simple_avatar8smallNatascha84 am 19. Juli 2008 17:50

arbeitest du oder die Tochter?

Kommentar von monika2 am 19. Juli 2008 17:51

ich arbeite nicht meine tochter auch nicht sie ist doch erst 19monate alt mein mann arbeitet

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small General gertrude ll am 19. Juli 2008 17:52

http://www.arbeitslosengeld-2-rechner.de/ hier kannst du es ausrechnen

Kommentar von Simple_avatar8smallNatascha84 am 19. Juli 2008 17:53

dann musst du dich mal wirklich bei der Arge umhören.


Natascha84
beantwortet von Natascha84 am 19. Juli 2008 17:50
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Informiert euch bei der Arge in Bayern. Denn wiviel qm eine Wohnung für 2 Personen sein darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


Samml
beantwortet von Samml am 19. Juli 2008 17:52
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Dir und Deiner Tochter würde Hilfe zum Lebensunterhalt zustehen, in der selben Höhe wie ein evt. ALG II, Dein Mann liegt wohl etwas unter der Grenze bei dem Netto. Bis zum 12 Lj. Deiner Tochter kannst Du aber Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen, wenn Dein Mann in dieser finanz. Lage ist - wie Du beschrieben hast.

Kommentar von monika2 am 19. Juli 2008 17:55

danke


nervensystem
beantwortet von nervensystem am 19. Juli 2008 17:55
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das ist abnängig ob du ein einkommen hast, in der regel steht dir 3/7 seines nettoeinkommens zu. den kindesunterhalt kannst du in der "Düsseldorfer Liste" sehen, der ist vom alter des kindes abhängig. die liste kannst du dir ergooglen. einkünfte, wie kindergeld und etvl. mietzuschuss kann er verrechnen. das alles natürlich nur so weit wie ihm ein existensminimum bleibt. am besten ist ihr lasst den unterhalt bei einem anwalt feststellen, so kostet es nur 50-100 €, aber dafür gibt es dann kein streit. ein rosenkrieg kostet mehr als ein paar € im unterhalt.





marbeja
beantwortet von marbeja am 19. Juli 2008 18:03
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Er wird Unterhalt bezahlen müssen für Euer Kind, welches vom Jugendamt berechnet wird. Was Dir dann noch zusteht wird bei der Trennung ( über einen Anwalt ) festgelegt.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 19. Juli 2008 18:19
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347 du, 208 Tochter, eigentlich üsstest du noch geld wegen alleinerziehend bekommen ca. 125€ -untrhalt vom Vater - Kindergeld! also so ca. 650!


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