sondern hartz4.Nun meine Frage wird die Rente voll auf Hartz4 angerechnet oder steht meinem Mann auch ein Freibetrag von 100,00Euro zu. Wenn wir erwerbsfähig wären und einer von uns würde ein 400,00 Euro Job machen würden wir auch einen Freibetrag bekommen der nicht angerechnet wird.
Meiner Meinung nach steht deinem Mann kein Freibetrag zu.

Meines Erachtens wird die Rente voll auf ALGII angerechnet
Schau ins Gesetz, §§ 11 und 30 SGB2 sind maßgeblich: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Da steht jeweils:
"Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind..."
Das trifft auf Deinen Mann nicht zu, daher kein Freibetrag. Lies Dir aber die einzelnen Punkte in §11 nochmal genau durch, vielleicht könnt ihr bestimmte Ausgaben (Versicherungen etc.) dennoch absetzen.

Was mich wundert, ist, dass ihr Hartz4 bzw. Leistungen nach dem SGBII bekommt, denn ALG2 kommt wegen "nicht erwebsfähig" nicht in Frage und "Sozialgeld" greift nach §28 Abs. 1 SGB II nur, wenn mindestens eine erwerbsfähige Person in der Bedafsgemeinschaft vorhanden ist.
Normalerweise müsstet ihr also Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) bekommen. Wie es da mit Freibeträgen aussieht, kann ich allerdings nicht sagen.
Das ist eine Frage für das Forum bei 123recht.net