gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Mein Mann ist nach 16 Wochen Reha(Alkoholentwöhnung) gestorben. Macht die Lebensversicherung Problem

gefragt von Christa30 am 27.08.2008 um 21:40 Uhr

Leider ist mein Mann vor 3 Wochen am letzten Tag seiner erfolgreichen Alkoholentwöhnungs-Reha an einem Herzinfarkt verstorben. Das hat mich doppelt hart getroffen, weil wir nun einen neuen Lebenabschnitt beginnen wollten. Er hatte abends den Infarkt und am nächsten Tag hätte man ihn nach erfolgreicher 16 Wochen-Therapie entlassen. Jetzt habe ich Angst, daß die Lebensversicherung nicht zahlen will, wenn sie erfährt, daß er zwischenzeitlich Alkoholiker war. (Habe noch Schulden auf unser Häuschen). Die Versicherung wurde 2002 abgeschlossen. Danke schon jetzt für die Antworten. Christa


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (22857)
lebensversicherung (398)
alkoholiker (80)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Sowohl am 27. August 2008 21:42
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die zahlt, wenn kein Antragsdelikt vorliegt. Wenn er beim Abschluss die Gesundheitsfragen ehrlich beantwortet hat ist alles gut.

Kommentar von Dbf34b8cdd45f148413ce99a83429145smallConnyconrad am 29. August 2008 08:11

Ein Alkoholiker braucht lange um für sich selber zu wissen das er ein Alkoholiker ist. Somit kann zum Antrag wohl die Gesundheitsfrage (Alk) mit ja o. nein beantwortet sein ohne das man der Frau einen Strick draus drehen kann.Wie viele Sterben mit Herzinfarkt und sind keine Alk.


option
beantwortet von option am 27. August 2008 21:43
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erst mal mein Beileid. Wenn Dein Mann seine Alkoholkrankheit bei Abschluss verschwiegen hat, könnte es Probleme geben, ansonsten nicht.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 27. August 2008 21:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zuerst einmal: mein Beileid, liebe Christa! Du hast sicherlich eine schwere Zeit vor und hinter Dir. Die Lebensversicherung darf eigewntlich nicht zicken: dein Mann hat sich nicht das Leben genommen und die Versicherung ist älter als drei Jahre. Wenn Du Schwierigkeiten bekommen solltest, lohnt sich ein Anwaltsbesuch.


anonym
beantwortet von dasMimi am 27. August 2008 21:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erst einmal mein aufrichtiges Beileid und viel Kraft für die kommende Zeit !
Es kommt wohl darauf an , ob er zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung schon erkrankt war oder nicht.Die Versicherung kann den Hausarzt befragen , vielleicht hilft ja ein Gespräch mit diesem weiter. LG


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 27. August 2008 21:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erst einmal sei gedrückt unbekannter weise und aus der Ferne. Ich wünsche Dir viel Kraft für den neuen Lebensabschnitt, den Du nun allein gehen musst. Zur Frage: Sollte eigentlich keine Probleme machen. Außer Ihr habt eine Herzproblematik bei der Beantragung verschwiegen oder eben ein Leiden, was letztlich zum Infarkt führte. Ansonsten ist die LV ja schon über 5 Jahre alt.

Alles Gute nochmal wünscht Dir die RedBergfee


Smash
beantwortet von Smash am 27. August 2008 21:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Versicherung müßte nachweisen, daß er bei Abschluß der Versicherung von der Alkoholerkrankung gewußt hat und dies wissentlich nicht angegeben hat. Also z. B. wenn er vor Abschluß der Versicherung bereits eine Entzugstherapie gemacht hat. Ein solcher Nachweis dürfte der Versicherung ja nicht leicht fallen. Sei vorsichtig mit irgendwelche diesbezüglichen Angaben oder Auskünften.


zilla002
beantwortet von zilla002 am 27. August 2008 21:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Versicherungen können ja Krankheiten ausschließen. Aber da er an einem HI gestorben ist wüsste ich nicht, warum die Versicherung porbleme machen sollte. Alles gute jedenfalls von mir


pippi60
beantwortet von pippi60 am 27. August 2008 21:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mein herzliches Beileid! Ich wünsche Dir, dass die Versicherung zahlt! Denn er ist ja an einem Herzinfarkt gestorben. Das dürfte nicht unbedingt was mit der Alkoholkrankheit zu tun haben.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 27. August 2008 21:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er die Alkoholkrankheit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Police schon hatte und diese verschwieg, dann gibts sicher Probleme.
Wenn diese allerdings erst später kam, dann hat die Versicherung schlechte Karten, denn bei Abschluss einer Lebensversicherung zählt immer, was zu diesem Zeitpunkt Sache war.


anonym
beantwortet von kristian58 am 27. August 2008 21:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du gar nicht mehr weiter weisst, wende dich an die kirche www.selk.de, als beispiel; da sind immer freundliche menschen und du kannst einen immer freundlichen pastor auch in deiner nähe finden der dir bei seelischen als auch sachlichen problemen weiterhelfen kann...


Connyconrad
beantwortet von Connyconrad am 29. August 2008 08:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erst einmal mein Herzliches Beileid. Sie müssen sich keine Sorgen machen das die Versicherung nicht zahlt. Erstens ist es nicht gesagt das der Alkoholkonsum der Auslöser war. denn Ihr Mann war Trocken. Zweitens wird man sich erst in der Therapie bewusst das man mit dem Alkohol nicht umgehen kann und das man Alkoholiker ist. Ein Alkoholiker merkt erst sehr späht das er Alkoholiker ist, wenn meist sein Soziales Umfeld zusammen fällt. 2002 war es noch OK?! Also keine Sorgen. Leider ersetzt Geld nicht einen Geliebten Menschen und es ensteht ein großes Loch um einen herum. Ich wünsche Ihnen die Kraft wie Sie die hatten als Sie Ihren Mann trotz Krankheit zur Seite standen. LG Conrad


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.