Biggi2007 am 31.08.2007 um 16:59 Uhr
Heute morgen hatte mein Mann eien Arbeitsunfall, (in den Finger geschnitten,wurde genäht)und wurde krankgeschrieben.Morgen früh wollten wir zu einer Hochzeit (mit)fahren (ca. 600km), und am Sonntag wieder zurück. Vom Arzt her gibt es keine medizinischen Einwände, trotzdem sind wir im Zweifel, ob wir fahren sollten, wegen der Krankmeldung.Kann uns jemand einen Rat geben?

Juristisch ist die Sache einfach: Der Krankgeschriebene kann tun, was er will, soweit er damit nicht den Heilungsprozeß negativ beeinflußt. Insbesondere gibt es keine Pflicht, zu Hause oder gar im Bett zu bleiben.
Aber viele Arbeitgeber wissen das nicht oder wollen das nicht wissen; deshalb kann das schon Probleme geben, wenn er davon erfährt. Den Prozeß vor dem Arbeitsgericht gewinnst Du aber, wenn der Arzt keine medizinischen Einwände hat.

Na wenn der Arzt keine Einwände hat, und er auch nicht bettlägerig krank ist, sollte es kein Problem sein. Ruf doch mal bei eurer Krankenkasse an, die können dir da sicher genauere Auskunft geben.

Ich sehe da auch keine Probleme wenn er nicht bettlägerig ist und der Arzt ok sagt.
Ich vermute, wenn Dein Man ein Attest von Arzt hat, daß er eine Reise machen kann, ist es möglich. Er soll sich die Krankenakte in Kopie mitgeben lassen, sofern es während der Reise nötig wird, die Wunde nachgucken oder neu versorgen zu lassen. Eine Überweisung zu einem Arzt wird dann Kosten sparen.
Auto selber führen sollte er aber nicht!
Genaue Auskunft gibt die zuständige Krankenkasse.

Die Krankmeldung beruht doch darauf, daß dein Mann seinen Job mit verletztem Finger nicht ausüben kann.
Soweit der Heilung nichts entgegensteht, wird niemand etwas gegen euren "Ausflug" haben. Dumm nur, wenn er sich den Finger anstößt und die Verletzung wieder aufplatzt.
Also gut aufpassen!
Zuhause im Liegestuhl von der Ehefrau liebevoll umsorgt wäre vielleicht sicherer ;-))

Ich sehe kein Problem.Er ist doch nur für Freitag krankgeschrieben.Morgen ist Samstag.Also frei.Ansonsten wie WolfRichter sagt.
viel spass bei der hochzeit und gute besserung :-)
Wenn es ein Arbeitsunfall war, muss er sich statt an die Krankenkasse an die Berufsgenossenschaft wenden.
Knowledge am 31. August 2007 17:19 Das ist doch die "dienstliche" Kranken-Versichrerung.
ja klar. Und die ist bei einem Arbeitsunfall zuständig. Behandeln dürfen da nur spezielle Ärzte und die Bestimmungen sehen manchmal anders aus als bei der jeweiligen Krankenkasse.

Kein Problem fahren FEIERN und der Finger heilt in der Zeit.....