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Mein Mann hatte heute einen Arbeitsunfall,morgen wollten wir zu einer Hochzeit fahren..

gefragt von Biggi2007Biggi2007 am 31.08.2007 um 16:59 Uhr

Heute morgen hatte mein Mann eien Arbeitsunfall, (in den Finger geschnitten,wurde genäht)und wurde krankgeschrieben.Morgen früh wollten wir zu einer Hochzeit (mit)fahren (ca. 600km), und am Sonntag wieder zurück. Vom Arzt her gibt es keine medizinischen Einwände, trotzdem sind wir im Zweifel, ob wir fahren sollten, wegen der Krankmeldung.Kann uns jemand einen Rat geben?



Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 31. August 2007 17:05
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Juristisch ist die Sache einfach: Der Krankgeschriebene kann tun, was er will, soweit er damit nicht den Heilungsprozeß negativ beeinflußt. Insbesondere gibt es keine Pflicht, zu Hause oder gar im Bett zu bleiben.

Aber viele Arbeitgeber wissen das nicht oder wollen das nicht wissen; deshalb kann das schon Probleme geben, wenn er davon erfährt. Den Prozeß vor dem Arbeitsgericht gewinnst Du aber, wenn der Arzt keine medizinischen Einwände hat.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 31. August 2007 17:01
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Na wenn der Arzt keine Einwände hat, und er auch nicht bettlägerig krank ist, sollte es kein Problem sein. Ruf doch mal bei eurer Krankenkasse an, die können dir da sicher genauere Auskunft geben.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 31. August 2007 17:04
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Ich sehe da auch keine Probleme wenn er nicht bettlägerig ist und der Arzt ok sagt.


anonym
beantwortet von Klabauter am 31. August 2007 17:04
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Ich vermute, wenn Dein Man ein Attest von Arzt hat, daß er eine Reise machen kann, ist es möglich. Er soll sich die Krankenakte in Kopie mitgeben lassen, sofern es während der Reise nötig wird, die Wunde nachgucken oder neu versorgen zu lassen. Eine Überweisung zu einem Arzt wird dann Kosten sparen.

Auto selber führen sollte er aber nicht!

Genaue Auskunft gibt die zuständige Krankenkasse.


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 31. August 2007 17:07
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Die Krankmeldung beruht doch darauf, daß dein Mann seinen Job mit verletztem Finger nicht ausüben kann.

Soweit der Heilung nichts entgegensteht, wird niemand etwas gegen euren "Ausflug" haben. Dumm nur, wenn er sich den Finger anstößt und die Verletzung wieder aufplatzt.

Also gut aufpassen!

Zuhause im Liegestuhl von der Ehefrau liebevoll umsorgt wäre vielleicht sicherer ;-))





Lexa1
beantwortet von Lexa1 am 31. August 2007 17:33
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Ich sehe kein Problem.Er ist doch nur für Freitag krankgeschrieben.Morgen ist Samstag.Also frei.Ansonsten wie WolfRichter sagt.


sternschnups
beantwortet von sternschnups am 31. August 2007 17:55
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viel spass bei der hochzeit und gute besserung :-)


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 31. August 2007 17:15
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Wenn es ein Arbeitsunfall war, muss er sich statt an die Krankenkasse an die Berufsgenossenschaft wenden.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 31. August 2007 17:19

Das ist doch die "dienstliche" Kranken-Versichrerung.

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 31. August 2007 17:39

ja klar. Und die ist bei einem Arbeitsunfall zuständig. Behandeln dürfen da nur spezielle Ärzte und die Bestimmungen sehen manchmal anders aus als bei der jeweiligen Krankenkasse.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. August 2007 20:31

Nein, das ist die (dienstliche) Unfallversicherung.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 31. August 2007 20:59

Nein, durchaus eine Kranken-Vversicherung, die auch bei kranheitsbedingtem Arbeitsausfall in Leistung tritt.


charlytake
beantwortet von charlytake am 31. August 2007 18:15
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Kein Problem fahren FEIERN und der Finger heilt in der Zeit.....




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