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Mein Kindergarten hat gestreikt. Kann ich für eine Woche Streik die Gebühren zurück behalten????

gefragt von ow2007 am 03.07.2008 um 8:57 Uhr

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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. Juli 2008 09:06
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wie auch sonst fallen Streiks unter höhere Gewalt und sind damit nicht regreßpflichtig...


anonym
beantwortet von ow2007 am 3. Juli 2008 11:00
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In diesem fall beruft sich der Kindergarten auf höhere Gewalt. Es handelt sich dabei um eine Kita der AWO

Hat schon mal jemand das selbe erlebt???

Kommentar von Simple_avatar5smallFalstaff am 3. Juli 2008 20:16

'Höhere Gewalt' sind Dinge, die der Vertragspartner nicht beeinflussen kann. Beispielsweise kann ein Reiseveranstalter den Streik von Fluglotsen weder vorhersehen noch beeinflussen - wenn der Flieger nicht abhebt, ist das Dein Pech.

Der Kindergarten kann aber sehr wohl beinflussen, ob bei ihm gestreikt wird oder nicht - indem er die Arbeitsbedingungen eben so gestaltet, daß ein Streik nicht notwendig wird. Im Gegenteil ist die Tatsache, daß Eltern Sturm laufen und es zu einer Einbuße der Einnahmen kommt, ein Ziel der Streikenden - da es wohl die einzige Möglichkeit darstellt, auf den Arbeitgeber Einfluß zu nehmen. Also: tu was für die Kindergärtnerinnen, zieh' einen Wochenbeitrag von der nächsten Überweisung ab und sag allen anderen Eltern, sie sollen das Gleiche tun!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 3. Juli 2008 08:59
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Ich denke schon. Du hast ja während dieser Zeit auch keine Leistungen in Anspruch genommen. Was sagt denn die Leitung?


ehlers
beantwortet von ehlers am 3. Juli 2008 08:59
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Nein das geht leider nicht.Man muß ja auch für die Ferien zahlen.Ansonsten einfach mal beim zuständigen Amt fragen und einen ausgleich geltent machen für evtl.Arbeitsausfall.


expertin
beantwortet von expertin am 3. Juli 2008 09:01
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das kommt darauf an wer den Kiga unterstützt (Gemeinde, Kommune, Kirche,...?) Bei der Kirche geht das nicht!





Moon☺
beantwortet von Moon☺ am 3. Juli 2008 09:01
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Vermutlich nein: Die Kindergartengebühr ist ja ein Pauschalgebühr. Sie wird jeden Monat zu gleichen Teilen fällig. Auch wenn die Kita Schließzeiten hat(Urlaub) oder dein Kind krank ist und zu Hause bleibt. Erkundige dich aber mal, ob die Kita dir schadensersatzpflichtig wäre. Denn du hast ja durch diese 1 Woche Mehraufwand. Das wäre mal ein interessanter Aspekt.


anjanni
beantwortet von anjanni am 3. Juli 2008 09:05
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Ich vermute: nein.

Aber: Du hast einen Vertrag. Da sollte drin stehen, was beim Ausfall von Leistungen passiert.

Es ist ja was anderes, ob man den Kindergarten nicht in Anspruch nehmen kann, weil das Kind krank ist, oder ob das nicht geht, weil der Kindergarten wegen ansteckender Krankheiten geschlossen wird - oder ob der Grund ist, daß gestreikt wird! Streik ist meiner Ansicht nach keine höhere Gewalt (Juristen vor, falls das anders ist).

Wenn die Müllabfuhr streikt, müssen die Müllwerker die Leerungen nachholen - aus gutem Grund: der Bürger hat dafür Gebühren bezahlt.

Also: erst mal Vertrag lesen!


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 3. Juli 2008 09:06
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Ein Kiga darf maximal 30 Tage pro Jahr schliessen. Da dies zusätzlich ist hast du für Betreuung einen Mehraufwand. Ich würde dies der Gemeinde in Rechnung stellen. Du hast schliesslich einen Vertrag mit denen, die haben in diesem Fall ihren Teil nicht eingehalten. AUSSER es steht etwas im Vertrag hinsichtlich Streik oder Sonderfälle.


Falstaff
beantwortet von Falstaff am 3. Juli 2008 09:29
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Interessante Frage! Erörtert wird das Thema hier:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0321/loka...

... oder kurz: Eltern (oder Arbeitnehmer oder sonstige Streikbetroffene) haben sich selber um Ersatz zu kümmern (vorausgesetzt, der Streik ist angekündigt). Gebühren bezahlen musst Du für diesen Zeitraum aber nicht.




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