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Mein Kfz wurde von der Polizei enttstempelt, da ich die Vers. nicht bezhalt hatte. ...

gefragt von engel am 05.04.2007 um 16:28 Uhr

... Dem ganzen ging aber nicht einmal eine Rechnung von der Versicherung voraus! Was kann ich tun?


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marxx
beantwortet von marxx am 5. April 2007 17:02
13x
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Jetzt am besten Versicherungen per Dauerauftrag oder per Lastschrift zahlen.


Zwenne
beantwortet von Zwenne am 5. April 2007 18:49
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Die Zulassungsstelle erhält von den Versicherungen eine Anzeige, nach der der Versicherungsschutz für ein Fahrzeug nicht mehr besteht.
Die Zulassungsstelle ist nunmehr verpflichtet, den Halter zu informieren und zur Vorlage einer neuen Doppelkarte aufzufordern.
Kommt der Halter dieser Aufforderung nicht innerhalb einer sehr kurzen Zeit nach, ergeht das Ersuchen an die Polizei mit der Massnahme, die Kennzeichen zu entstempeln, das Fahrzeug als stillzulegen...
Was du nun tun musst
1. Das Fahrzeug aus öffentlichem Strassenladn entfernen, weil es nicht mehr zugelassen ist.
2. Eine neue Doppelkarte besorgen!
3. Mit den Kennzeichen und der Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle gehen, die müssen das Fahrzeug wieder zulassen.

Ob du nun vorher mit deiner Versicherung klärst, was los ist oder nicht, dein Auto ist im Moment nicht zugelassen!


miccy
beantwortet von miccy am 5. April 2007 16:29
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ich würde erst mal die Versicherung anrufen und mich informieren was da los ist !

Kommentar von engel am 5. April 2007 16:31

angeblich wurden die rechnungen zeitgemäß abgeschickt

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 5. April 2007 16:34

Und die rechnung ist bei dir nicht angekommen?Also normalerweise weiß ich aber wann meine KFZ-Versicherung fällig ist :-))

Kommentar von ravenmuc am 5. April 2007 16:41

Naja, etwas das viertel-, halb- oder gar jährlich fällig ist, kann man auch schon mal vergessen. Im nachhinein hilft es Dir aber auch nichts, bei der Versicherung anzurufen, denn der Entstempelung muß der Tatbestand des Fahrens ohne Versicherungsschutz vorausgehen. Der ist - nach meinen eigenen Erfahrungen - nicht automatisch mit Nichtbezahlung einer Rate gegeben, sondern erst, wenn die Versicherung Dich deswegen rausschmeißt und dann ans Amt/die Polizei meldet, daß der Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Heißt, selbst wenn Du anrufst, kannst Du sicher sein, daß Dein Versicherungsvertrag nicht mehr besteht. Kümmer Dich also am Besten um eine neue, und meld das Auto wieder an.

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 5. April 2007 16:50

Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen schicken die Versicherungen oft keine Rechnungen mehr raus. Das ist durchaus üblich und rechtens, da die Zahlungsverpflichtung aus der Police oder Beitragsbenachrichtigungen hervorgeht. Ich würde mir den Eingang und den damit wiederhergestellten Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen und dann zur Zulassungsstelle gehen. Eine Wiederzulassung kostet aber.

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 5. April 2007 16:36

Sowas zahle ich per Dauerauftrag. Sachen gibt's.


anonym
beantwortet von Rolfe am 5. April 2007 21:33
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Und aufpassen: wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Strassenverkehr fährt, macht sich nach § 6 des Pflichtvericherungsgesetzes strafbar - das ist sowohl bei Vorsatz, aber auch fährlässig möglich. Da gibt es keine Ausreden...


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 5. April 2007 20:52
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Den Grund warum und weshalb möchte ich hier gar nicht erörtern. Schlimm genug, dass so etwas im Zeitalter des PC's überhaupt passiert.

Wie wäre es denn für die Zukunft mit folgender Lösung: Erstelle Dir eine Excel-Tabelle mit allen Kosten, die im Laufe eines Jahres anfallen. Dann kannst Du eigentlich nichts vergessen und wenn eine Rechnung etc. einmal aus irgendeinem Grund nicht kommen sollte, kannst Du rechtzeitig nachfragen.

Ein weiterer Vorteil wäre, dass Du diese Kosten ganz schnell auf einen Monat umrechnen kannst, so dass Du letztendlich weisst, welchen Betrag Du insgesamt monatlich für die Kosten zur Seite legen solltest. Ziehst Du das für Dich persönlich durch, kannst Du zukünftig für alle Anderen nur noch ein Lächeln aufbringen, wenn Du hörst "das kann ich mir diesen Monat nicht erlauben, weil ich XY-Rechnung begleichen muss".


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