uIch bin mit meine zwei Pudel sparzieren gegangen- beide ohne Leine. Da kam eine Frau mit einen Bernhardiner ohne Leine und einen Berner Sennen Hund mit Leine. Mein kleiner lief zu den beiden Hunden (wollte spielen) und der andere sofort hinterher. Der Bernhardiner ging sofort auf unseren Hund los und biß sofort los. Die Frau war nicht in der Lage den Hund von unseren loszubekommen. Ich war nur am schreien, und versuchte die Hunde auseinander zu bekommen. Mein kleiner Hund hat keine Schramme abgekommen. Aber der andere war so verletzt, das wir sofort in die Klinik gefahren sind, aber hier konnte nichts mehr für ihn getan werden. Er bekam nur noch eine Spritze, das er nicht mehr l

Es tut mir leid fuer Dich. Aber ich fuerchte da wirst Du unter umstaenden nichts bekommen. Grundlegend stehen Dir der ersatz der aufwendungen fuer den tierarzt und die kosten fuer die wiederbeschaffung eines hundes zu. Geregelt im BGB. Soweit so gut. Aus dem, was Du da schreibst, waren Deine hunde nicht angeleint und Du warst nicht in der lage Deine hund zu kontrollieren. Das schreibst Du zwar nicht ausdruecklich, aber die frage, warum Du Deine hunde nicht zurueckrufen konntest bleibt ja im raum. Damit liegt zumindest ein ueberwiegendes verschulden bei Dir. Dies ist unabhaengig von der eventuellen ordnungrechtlichen betrachtung. Dass der andere hundefuehrer seinen hund nicht oder erst spaeter unter kontrolle bekam koennte zwar einen anteil an den kosten bedeuten, ist jedoch bei der sachlage, dass ein zweiter hund von Dir noch immer unangeleint daneben stand und Du aufgrund Deines verhaltens eher das gegenteil von hilfreich warst, eher nicht anzunehmen. Im uebrigen halte ich nichts mit dem ordnungsamt zu drohen, ich meine, wessen hund zu wohin gelaufen und wer hatte da keinen einfluss darauf, dass der hund am mann / der frau bleibt? Die reine behauptung, der hund wolle nur spielen, hilft Dir dabei weder ordnungs- noch strafrechtlich und in wie weit Du das zivielrechtlich beweisen kannst .... da hab ich so meine zweifel. Der verweis auf die tierhalterhaftpflicht ist zwar gut, aber hat mit dem grundproblem nix zu tun, denn die versicherung gleicht nur aus, verklagt werden muss der hundehalter.

Oh weh! Erstmal mein Beileid an Dich. Es ist immer schlimm, ein Tier zu verlieren - es so zu verlieren, wie Du beschreibst, ist einfach nicht gerecht.
Aber zu Deiner Frage: Die Hundehaftpflichtversicherung der anderen Frau muss für die Klinikkosten aufkommen. Dazu muss sie eine Kopie Deiner Klinikrechnung bei der Versicherung einreichen. Du musst einen Bericht zum Unfallhergang schreiben, den bekommt ihre Versicherung ebenfalls.
Setz Dich mit ihr in Verbindung, damit sie ihre Versicherung einschalten kann.
Wenn sie sich weigert die Kosten zu übernehmen, (bzw. es an ihre Versicherung weiterzuleiten), dann sag ihr (und mach es dann auch!), dass Du dann das Ordnungsamt/Veterinäramt von dem Vorfall unterrichten wirst, damit sie für ihren Hund Leinen- und Maulkorbzwang, evtl. die Auflage eines Wesenstestes bekommt.
Die Arztin konnte nichts mehr machen, die Verletzungen waren so schwer, das wir ihn nur noch erlösen konnten.
Baiana am 30. Juni 2008 13:52 malindenarmnehm - Du hast doch bestimmt die Kontaktdaten der anderen Halterin. Ruf sie an und berichte ihr, dass Dein Hund eingeschläfert werden musste. Bitte sei dabei nicht böse auf sie - sie hat auch nicht erwartet, dass ihr Hund Deinen angehen wird und ist vermutlich genauso entsetzt wie Du auch.
Also versuch freundlich zu sein - leider kann man das Geschehene nicht mehr ändern. Daher verärgere sie nicht - denn Du bist darauf angewiesen, dass SIE es ihrer Versicherung meldet, damit Du zumindest die Kosten für die Tierklinik wiederbekommst.
Ich kenne die Frau auch, sie ist wirklich ganz entsetzt darüber. Es tut ihr sehr leid. Aber dafür bekomme ich meinen Schatz auch nicht zurück. Wenn ich mir einen neuen Hund kaufe,muß sie mir den bezahlen?
Baiana am 30. Juni 2008 14:17 Nein. Die Versicherung übernimmt lediglich die Kosten, die in der Klinik entstanden sind. Du bekommst keinen "Schadensersatz". Etwas anderes wäre es, wenn der Pudel Papiere gehabt hätte und zur Zucht eingesetzt worden ist, Du also einen Zwinger angemeldet hast sodass Du nun einen gewissen "Verdienstausfall" hättest geltend machen können.
Aber: Nein, die Anschaffung eines zweiten Hundes muss nicht von ihr gesponsort werden.
Wende Dich bitte an Tierheime oder Notfallorganisationen. Dort warten immer traurige Fellnasen auf einen lieben Platz.
Condor131 am 3. Juli 2008 01:56 ups ... wenn der hund angeleint ist und die anderen hunde einfach auf einen angeleinten hund losstuermen ... eventuell noch den hundefuehrer bedraengen, dann dafuer sorgen, dass der andere hund mal eben maulkobzwang und wesenstest erhaelt ... nun ja ... da kann ich nur nur mit dem kopf schuetteln. Wer ueberlegt einmal was der andere hundefuehrer durchmacht? Nichts fuer ungut, aber eineitig partei zu ergreifen und dann auch noch so, das halte ich fuer kontraproduktiv
Ich denke es läuft eher auf eine Kostenteilung hinaus...
Beide Hunde waren nicht angeleint, also liegt bei beiden Haltern ein Verschulden vor.
Wer wen gebissen hat, ist hierbei irrelevant.
Baiana am 30. Juni 2008 13:56 Das ist sehr abhängig davon, ob an der betreffenden Stelle Leinenpflicht ist (ist nicht überall) und ob einer der Hunde eigentlich angeleint hätte sein müssen (Listenhund). Kann gut sein, dass die großen Hunde hätten angeleint sein müssen während die Kleinen legal unangeleint laufen durften. Das ist nicht logisch, aber die Hundeverordnungen sind eben nicht logisch, sondern oft sehr willkürlich.
Das mit der Hundeverordnung kann natürlich gut sein und ich kann hierzu auch keine Stellungnahme abgeben.
Was aber in dieser Verordnung über den Leinenzwang steht dürfte für die bestehende Fahrlässigkeit, den Hund unangeleint zu führen, aus Sicht der Versicherung irrelevant sein.
Man muss einfach davon ausgehen, dass man nicht die volle Kontrolle über das Tier hat, wenn es nicht angeleint ist. Geht man dieses Risko ein, ist es zumindest leicht fahrlässig. Fahrlässigkeit wiederrum ist Grundlage für ein Verschulden nach BGB -> Kostenteilung.
MfG!
Herzlos, der Kommentar mit "nur n Hund"! Also: natürlich muß die Dame für die Klinikrechnung aufkommen - entweder über ihre Versicherung oder direkt (ich habe aktuell so einen Fall in der Verwandschaft). Ggf. trifft Dich eine Mitschuld wegen fehlender Leine. Aber versuchen mit Androhung Anzeige / Ordnungsamt solltest Du es auf jeden Fall. Dafür gibt es schließlich die Hundehalterhaftpflichtversichung.
Condor131 am 3. Juli 2008 01:52 Guter rat, die drohung .... ich meine, wenn zwei hunde unkontrolliert in einen anderen hund laufen. Koennte sein, dass das nach hinten los geht, dann ist der verbleibende hund mal eben ein gefaehrliches tier und hundfuehrer bekommt erhebliche auflagen. Ich meine ja nur .... und der verweis dafuer gibt es ja tierhalterhaftpfilichtversicherungen ... nun ja .... mal vorsichtig sein ..... manch versicherung kann da sehr sehr genau werden, dann drohen unter umstaenden noch strafrechtliche konsequenzen ... letztens erst passiert, als der klagende hundehalter mal eben ein strafverfahren eingeleitet bekam wegens des verdachtes der versuchten gefaehrlichen koerperverletzung ... nur mal am rande

Hundehaterhaftpflicht - möglicherweise.
Ich möchte mir aber wieder einen Pudel anschaffen, denn unser andere ist ganz traurig, so alleine
Indy72 am 30. Juni 2008 14:55 Es muss der Hundehalter angegangen werden bzw. seine Versicherung. Deine versicherung ist dafür nicht zuständig, auußer vielleicht Hausratsversicherung bei Diebstahl des Hundes. Ein Hund ist ja juristisch gesehen eine Sache.
Baiana am 30. Juni 2008 15:30 Nicht ganz. Er ist ein Lebewesen, das juristisch gesehen aber wie eine Sache behandelt wird. Der Unterschied ist zwar nur in der Bezeichnung, aber immerhin das!

Natürlich muss die Haftpflicht aufkommen.
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Für künftige Fälle: Mit Deiner Schreierei hast Du die Situation höchstwahrscheinlich noch verschlimmert. Informiere Dich in einer Hundeschule über das richtige Verhalten bei Hundekämpfen - und darüber, wie Du die Körpersprache von Hunden richtig liest. Ich kann schwer glauben, dass Dein Pudel "nur spielen wollte" - womöglich hat seine Körperhaltung etwas ganz anderes ausgesagt, so dass der Bernhardiner sich attackiert gefühlt hat. Oder womöglich hat der Bernhardiner schon von Weitem signalisiert, dass mit ihm nicht zu spaßen wäre - dann wäre es Deine Pflicht als verantwortungsvoller Hundehalter gewesen, Deine Hunde zurückzurufen.