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Mein großer Sohn ist ausgezogen, was kann er außer Bafög noch für Leistungen erhalten?

gefragt von KassenbuchKassenbuch am 28.06.2008 um 14:34 Uhr

Ich konnte ihn nicht mehr halten. Ist klar mit 20 möchte man sich selbst was aufbauen. Da unsere Politik so engstirnig ist und Jugentlichen mit 25 Jahren( da hatte ich mein erstes Kind bereits und schon lange eine Wohnung) erst einen eigenen Start gewährt, möchte ich von Euch wissen, was kann er sich vom Staat als Schüler noch holen außer 192,00€ Bafög?

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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 28. Juni 2008 14:38
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Der Staat gewährt jungen Menschen nicht einen Start erst ab 25 Jahren, sondern er gewährt ihnen einen Start auf unsere Kosten erst ab 25, und das ist immer noch früh genug. Da bin ich dann wohl genauso engstirnig wie der Staat.

LG

Wieselchen

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 28. Juni 2008 14:47

Da unsere Politik so engstirnig ist - unfassbar, so eine Äußerung. Ich habe mir alles erarbeitet und nicht genassauert.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 28. Juni 2008 14:54

Danke, das sehe ich genauso, Résistance.

LG

Wieselchen


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kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 28. Juni 2008 14:35
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Wohnungsgeld und vor allem SELBER ARBEITEN!!!

Wenn er ausziehen will und auch eine EIGENE Wohnung haben will ist das sinnvollste was er machen kann nebenbei Arbeiten, wie jeder andere Mensch auch (außnahmen gibts auch aber Schüler sein ist keine)!!!!!!!!!!!!!!!!!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 29. Juni 2008 10:37
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So ein Unsinn. Es gibt Kindergeld bis 25, es gibt kostenlose Schulausbildung und BaFöG. Was soll dennn sonst noch alles von Steuergeldern bezahlt werden. Wieso geht er mit 20 noch in die Schule??? Da haben viele Menschen u.a. auch ich schon 6 Jahre gearbeitet.


Berserker
beantwortet von Berserker am 28. Juni 2008 14:42
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Nach meinen Informationen muß jemand der vor dem 25. Lebensjahr das elterliche Nest verlassen will, ein eigenes Einkommen haben. da gibt Väterchen Staat keinen Cent. Das Geld wird für wichtigere Sachen (Diäten,militärische Auslandseinsätze usw.)dringend benötigt.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 28. Juni 2008 14:39
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  • Wenn er woanders wohnt, ist das Bafög höherals zu Hause. Aber das meintest Du vermutlich in der Frage.

  • bis 25 plus Whr-/Zivildienstzeit könnt Ihr Kindergeld beantragen.

  • Er kann einen 400€ Job oder in Ferien einen 50-Tage-Job (keine Verdienstgrenze wie beim 400€-Job) machen. Es gibt allerdings Einkunftsgrenzen bei Bafög und Kindergeld (Infos zu Beidem bei www.KlickTipps.de/bafoeg.php und .../kindergeld.php )

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 28. Juni 2008 14:41

Richtig nett verdienen und dabei auch selbst was lernen kann man mit Nachhilfe-geben.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 28. Juni 2008 14:38
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Daran denken dass er das Bafög zu bestimmten Prozenten zurückzahlen muss!

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 28. Juni 2008 14:46
Kommentar von Bigappel am 29. Juni 2008 08:57

Schülerbafög muss man nicht zurückzahlen. Nur Studentenbafög.


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