Es wird so gerechnet wie vollyhn es erklärt hat. Evtl. hat er noch berufsbedingte Aufwendungen, die sein unterhaltsrelevantes Einkommen mindern. Für Fragen zum Unterhalt empfehle ich dieses Forum http://forum.isuv.org/ dort sind kompetente Leute, die gerne helfen.

Nein, sein Mindestbedarf bleibt unverändert. Aber seine Leistungsfähigkeit gegenüber den nicht im gleichen Haushalt lebenden Kindern sinkt. Der über dem Selbstbehalt liegende Teil des Einkommens ist auf die drei Kinder aufzuteilen.
D.h. er müsste was an mich/unser Kind zahlen? Wir haben einen gemeinsamen Haushalt.
vollyhn am 5. Februar 2008 21:08 Nimm sein Nettoeinkommen, zieh den Selbsbehalt ab, das ist der zu Unterhaltszwecken zur Verfügung stehende Betrag. Dann den "eigentlichen" Unterhaltsbetrag für die drei Kinder nach Düsseldorfer Tabelle ermitteln, alle drei Beträge addieren,ergibt den Gesamtbedarf. Für jedes Kind errechnen,wieviel Prozent vom gesamten Bedarf auf das jeweilige Kind entfällt. Diesen Prozentsatz vom zur Verfügung stehenden errechnen, ergibt für jedes Kind seinen Anteil am zu verteilenden Kuchen. Nicht ganz einfach. Nennt sich Mangelfallberechnung.