Er zahlt für das 1. (6. Jahre) Unterhalt. Jetzt ist unser Kind zur Welt gekommen. Muß er trotzdem noch so viel für das 1. zahlen? Schließlich muss er ja auch für unser Kind mit aufkommen. Das Jugendamt sagt dass wir eine eheänliche Lebensgemeinschaft sind und ich sogar meine Eikommensnachweise seiner Ex geben müßte für eine Neuberechnung. Die sagten gleich das wird nicht weniger. Jetzt hat der´1. Schuleingang und er soll 100€ für die Feier mit bezahlen. Ist er dazu verpflichtet? Wer weiß Rat?
Die Unterhaltszahlungen richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Werte dort sind für zwei Kinder ausgelegt. Weniger bezahlt er nur im Mangelfall (wenn er durch die Zahlungen unter den Selbstbehalt rutscht).
Für außergewöhnliche und besondere Ausgaben muß auch der zahlende Elternteil einen Beitrag leisten. Dazu gehören z.B. Klassenfahrten. Ob der 1. Schultag dazugehört, kann man vielleicht bezweifeln. Andererseits fallen gerade bei der Einschulung ziemlich viele zusätzliche Kosten an, die sicherlich von den monatlichen Zahlungen so nicht gedeckt werden. Für die Feier jedoch würde ich als Zahler nichts extra überweisen - für einen Schulranzen beispielsweise aber schon. Aber den hätte ich dann vielleicht auch dem Sprößling unmittelbar und direkt geschenkt - nach einem Einkaufsbummel mit dem Kind...
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen: der Unterhalt bleibt wie er ist. Bei meinem Mann war das genau, wie bei dir. Aber bedenke,das andere Kind ist ja auch aus einer "Liebe" heraus entstanden. Du würdest doch auch nicht zurücktreten wollen -oder? Es ist sogar so, dass -sobald man verheiratet und in Zugewinngemeinschaft lebt-der eine Ehepartner für die Verpflichtungen des anderen aufzukommen hat. Das geht bis ins Erbrecht rein. Trotzdem Kopf hoch! LG
Der Unterhalt berechnet sich nach dem Einkommen des Freundes. Und falls er jetzt 2 unterhaltsberechtigte Kinder hat muß sich nicht zwangsläufig die Unterhaltspflicht gegenüber dem ersten Kind reduzieren. Wenn das Jugendamt aber sagt das eine Reduzierung nicht in Frage kommt bezahlt er vermutlich sowieso nur den Mindestsatz. Dein Einkommen ist im übrigen völlig unabhängig von der Unterhaltspflicht Deines Freundes. Und Deine Gehaltsmitteilung brauchst Du der Ex auch nicht zeigen. Ach ja und die 100 Euro für die Feier muß er auch nicht zahlen.
Hallo.Ich habe ein wichtiges Anliegen.Der Vater meines Sohnes (5 J.)bekommt im Februar das 2. Kind mit seiner neuen Freundin.Ich bin mit meinem Kind alleinerziehend und er ist Unterhaltspflichtig,mit dem Mindestunterhalt laut DT und er weigert sich,mir die Beurkundung der Neuberechnung zuzuschicken,da er im Februar wieder Vater wird und er erst eine Neuberechnung dadurch wünscht,obwohl der Temin für die Beurkundung in der letzten Januarwoche abgelaufen ist.Er zahlt immer unregelmäßig den UH und zudem noch unvollständig.Ich möchte das Geld nicht für mich,sondern für mein/unser Kind(1.)Aber das sieht er nicht ein.Aber mein/unser Sohn ist nunmal darauf angewiesen.Mir wäre es auch lieber,wenn es nicht so wäre.Wie kann und darf ich mich in diesem Falle verhalten?
Sorry,es sollte eigentlich eine Frage sein und keine Antwort.Sorry
Also ich sehe das anders das Kind aus erster Ehe ist bei der Mutter und diese bekommt staatliche Förderungen. Das Kind aus der 2 ten beziehung bekommt den verdienst aus den beruflichen anlagen der Eltern. Das heisst im sinne des 2 ten Kindes der Unterhalt meines wissens verringert sich im gewissen mass da das 2 Kind vorgeht. In dem Fall tritt im normalfall das Jugendamt ein und bezahlt den unterhalt für das ertse Kind und holt sich dann später das Geld wieder vom vater zurück wenn vorhanden das ist sehr kompliziert und von Richter zu Richter unterschidlich entschieden ich mache grad den selben Misst durch deshalb weiss ich das Gruss Hoschi

Mit dem Unterhalt sollten sämtliche Kosten des Kindes abgegolten sein, solche "Sonderzahlungen" kann man freiwillig leisten. Berechnung des Unterhalts hier: http://www.familienrecht.damm-pp.de/Kindesunterhalt.htm (siehe auch Selbstbehalt). LG

nur weil ein 2tes Kind da ist soll das erste weniger bekommen??? NEIN dem ist nicht so! Alle Kinder und wenns am Ende 10 sind haben alle das GLEICHE Anrecht auf Unterhalt! Was er nebenher bezahlt ist seine Sache, das muss er aber nicht!
Aber bei 10 Kindern reduziert sich der Unterhalt für das einzelne Kind dann doch erheblich ;-)
fabienne1997 am 15. August 2008 14:01 es reduziert sich...aber ANspruch haben alle gleich viel..das wollte ich damit sagen!

Die Kinder deines Lebensgefährten sind alle gleichberechtigt, egal aus welcher Beziehung sie stammen, daß heißt, er ist für alle unterhaltspflichtig!! Eine Neuberechnung bezieht sich vermutlich auf die unterschiedlich hihen Unterhaltszahlungen für das unterschiedliche Alter der Kinder, er wird wohl sogar mehr für das erste Kind zahlen müssen. Die 100 Euro für die Feier ist allerdings eine Absprachegeschichte mit seiner Ex, wenn er das vorher nicht zugesagt hat, dann ist das schon happig, andrerseits wird er das für den Anlaß doch gerne zahlen wollen, oder nicht. Versuch nicht, dazwischen zu funken, denn wenn der Streit ums Geld erst mal losgeht, dann fängt sein 1. Kind an zu leiden, und das hat es auf keinen Fall verdient

Ich schätze mal, Dein Freund wird weiterhin genau soviel für das Kind zahlen müssen, er ist ja schließlich immer noch der Vater (denk ich mal), daran ändert sich doch nichts, auch wenn er noch mehr Kinder zeugt.
Seit wann gilt mit der Unterhaltszahlung nicht mehr alle Forderungen als abgegolten? Gibts da ein neues Gesetz?
Nein, das ist gar nicht neu - das war schon immer so. Nur mit dem Durchsetzen solcher zusätzlichen Zahlungen ist das schon immer eine schwierige Sache gewesen. Klassenfahrt ist ein Muß, Schüleraustausch schon nicht, und Einschulungsfeier schon mal gar nicht.