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Mein Freund wurde zwangsweise bei mir abgemeldet. Kann er deswegen tatsächlich in U-Haft kommen?

gefragt von Nicky1972 am 12.12.2007 um 22:01 Uhr

Mein Freund erzählte mir heute, daß er knapp 3 Wochen in U-Haft saß, weil das Bürgeramt ihn ohne unser Wissen abgemeldet hat und er nunmehr nirgends mehr angemeldet war. Ist so was möglich? Oder wollte er mir einen Bären aufbinden?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 12. Dezember 2007 22:04
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Die U-Haft hatte einen anderen Hintergrund, falls sie wirklich stattgefunden hat. Er hält Dich wohl für sehr leichtgläubig, Dir so einen Unfug zu erzählen.


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 12. Dezember 2007 22:22
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Das ist eine fette Lüge – und eine dreiste dazu. Du solltest Dich fragen, welches Vertrauern Dein Freund zu Dir hat.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 13. Dezember 2007 09:29

und welches Vertrauen Du noch zu Deinem Freund haben kannst!


anonym
beantwortet von Gabixxx am 12. Dezember 2007 22:03
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Quatsch mit Sauce - ein wirklich dicker Bär ...

Es mag sein, daß jemand mit gewissen Aufenthaltsproblematiken ohne einen festen Wohnsitz ggf. in U-Haft kommt, aber eine Abmeldung ohne Wissen....ziemlich spanisch


regideur
beantwortet von regideur am 12. Dezember 2007 22:04
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Glaub kein Wort davon!!!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. Dezember 2007 22:05
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Das war nicht die ganze Geschichte.

Hinzukommen muß der Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Wer dann keinen festen Wohnsitz hat, bei dem besteht der Haftgrund Fluchtgefahr.




Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 12. Dezember 2007 22:11

Soweit richtig. Stellt sich immer noch die Frage wer ihn abgemeldet hat. Das Bürgeramt war es gewiss nicht. Und woher weiß er das er abgemeldet wurde wenn es doch ohne sein Wissen geschehen ist?

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 13. Dezember 2007 10:40

War er denn tatsächlich abgemeldet?

"ohne sein Wissen abgemeldet" heißt ja nur, daß es - angeblich - ohne sein Wissen passiert ist, nicht, daß es ihm nicht irgendwann mitgeteilt wurde...


anonym
beantwortet von Volker Frank am 12. Dezember 2007 22:05
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so eine tolle ausrede hab ich noch nie gehört. frag ihn doch mal nach dem Polizisten, der ihn verhaftet hat, dann wird er schon ins schwimmen kommen. der hat dich verar...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 12. Dezember 2007 22:09

womöglich war er in der Zeit bei ner anderen Freundin ;-)


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 12. Dezember 2007 22:04
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also erstens kann ihn das bürgermeisteramt nicht abmelden, dazu brauchen sie seine unterschrift. und nur weil man keinen wohnsitz hat kommt man doch nicht in u-haft, was wäre dann mit all den obdachlosen??


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. Dezember 2007 22:05
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das war nicht nur ein BÄR, das waren sämtliche Eisbären der Arktis incl. der russischen Braunbären aus Sibirien im Doppelpack

Kommentar von Simple_avatar6smalltigrib am 12. Dezember 2007 22:36

vielleicht heißt der Freund Knut?!


Frohnatur
beantwortet von Frohnatur am 12. Dezember 2007 23:10
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Lass Dir keinen Bären aufbinden, dann müssten nämlich viele Menschen im Knast sitzen. Das Bürgeramt kann niemanden so einfach abmelden. Da ist was nicht astrein, fühl Deinem Freund mal auf den Zahn. Dein Freund hat eine rege Fantasie.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 13. Dezember 2007 00:16
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Anzumerken ist für Deine Leichtgläubigkeit nur noch, dass Du Deinen Freund mal fragen solltest bei welcher anderen Frau er die drei Wochen verbracht hat die er angeblich in U-Haft saß. Lass dir doch mal den Entlassungsschein zeigen


Nikolaus Schäfer
beantwortet von Nikolaus Schäfer am 13. Dezember 2007 01:23
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Hinzukommen muß der Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Wer dann keinen festen Wohnsitz hat, bei dem besteht der Haftgrund Fluchtgefahr. Jedes Einwohnermeldeamt kann einen Bürger (leider) nach Ermessen abmelden. Bei verdacht (bei Ausländern) geht es noch viel zügiger. Muss auch so sein, wegen verdachts der erschleichung der dt. staatsbürgerschaff


anjanni
beantwortet von anjanni am 13. Dezember 2007 09:31
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Neben all dem, was andere schon geschrieben haben:

U-Haft bedeutet ja nicht, daß man sich nirgends mehr melden kann. Drei Wochen lang hätte er also Zeit gehabt, Dich zu benachrichtigen, und sei es über einen Anwalt.

Das ist doch ein weiterer Hinweis darauf, daß er irgendwie anders untergetaucht ist.

Ich könnte diesem Mann nicht mehr vertrauen.


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