Mein Freund erzählte mir heute, daß er knapp 3 Wochen in U-Haft saß, weil das Bürgeramt ihn ohne unser Wissen abgemeldet hat und er nunmehr nirgends mehr angemeldet war. Ist so was möglich? Oder wollte er mir einen Bären aufbinden?

Die U-Haft hatte einen anderen Hintergrund, falls sie wirklich stattgefunden hat. Er hält Dich wohl für sehr leichtgläubig, Dir so einen Unfug zu erzählen.

Das ist eine fette Lüge – und eine dreiste dazu. Du solltest Dich fragen, welches Vertrauern Dein Freund zu Dir hat.
und welches Vertrauen Du noch zu Deinem Freund haben kannst!
Quatsch mit Sauce - ein wirklich dicker Bär ...
Es mag sein, daß jemand mit gewissen Aufenthaltsproblematiken ohne einen festen Wohnsitz ggf. in U-Haft kommt, aber eine Abmeldung ohne Wissen....ziemlich spanisch

Das war nicht die ganze Geschichte.
Hinzukommen muß der Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Wer dann keinen festen Wohnsitz hat, bei dem besteht der Haftgrund Fluchtgefahr.
regideur am 12. Dezember 2007 22:11 Soweit richtig. Stellt sich immer noch die Frage wer ihn abgemeldet hat. Das Bürgeramt war es gewiss nicht. Und woher weiß er das er abgemeldet wurde wenn es doch ohne sein Wissen geschehen ist?
War er denn tatsächlich abgemeldet?
"ohne sein Wissen abgemeldet" heißt ja nur, daß es - angeblich - ohne sein Wissen passiert ist, nicht, daß es ihm nicht irgendwann mitgeteilt wurde...
so eine tolle ausrede hab ich noch nie gehört. frag ihn doch mal nach dem Polizisten, der ihn verhaftet hat, dann wird er schon ins schwimmen kommen. der hat dich verar...
womöglich war er in der Zeit bei ner anderen Freundin ;-)
also erstens kann ihn das bürgermeisteramt nicht abmelden, dazu brauchen sie seine unterschrift. und nur weil man keinen wohnsitz hat kommt man doch nicht in u-haft, was wäre dann mit all den obdachlosen??

das war nicht nur ein BÄR, das waren sämtliche Eisbären der Arktis incl. der russischen Braunbären aus Sibirien im Doppelpack
vielleicht heißt der Freund Knut?!

Lass Dir keinen Bären aufbinden, dann müssten nämlich viele Menschen im Knast sitzen. Das Bürgeramt kann niemanden so einfach abmelden. Da ist was nicht astrein, fühl Deinem Freund mal auf den Zahn. Dein Freund hat eine rege Fantasie.

Anzumerken ist für Deine Leichtgläubigkeit nur noch, dass Du Deinen Freund mal fragen solltest bei welcher anderen Frau er die drei Wochen verbracht hat die er angeblich in U-Haft saß. Lass dir doch mal den Entlassungsschein zeigen

Hinzukommen muß der Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Wer dann keinen festen Wohnsitz hat, bei dem besteht der Haftgrund Fluchtgefahr. Jedes Einwohnermeldeamt kann einen Bürger (leider) nach Ermessen abmelden. Bei verdacht (bei Ausländern) geht es noch viel zügiger. Muss auch so sein, wegen verdachts der erschleichung der dt. staatsbürgerschaff
Neben all dem, was andere schon geschrieben haben:
U-Haft bedeutet ja nicht, daß man sich nirgends mehr melden kann. Drei Wochen lang hätte er also Zeit gehabt, Dich zu benachrichtigen, und sei es über einen Anwalt.
Das ist doch ein weiterer Hinweis darauf, daß er irgendwie anders untergetaucht ist.
Ich könnte diesem Mann nicht mehr vertrauen.