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Mein Freund hat eine Vorladung zum Vertrauensarzt bekommen.

gefragt von Becci101181Becci101181 am 19.06.2008 um 8:30 Uhr

Vorgeschichte: Er hat einen neuen Job gefunden und deshalb bei seinem derzeitigen Arbeitgeber gekündigt. Seit dem tag der Kündigung wurde er von seinen Chefs nur noch gemobbt und ihm wurde jegliche Arbeit erschwert, indem man ihm Zugangsrecht entzoegen hat, die er aber zur weiteren Arbeit braucht. Weil er es dann auch nervlich nach einer Zeit nicht mehr aushalten konnte ist er zum Arzt gegangen und der hat ihn krankgeschrieben. Seine Chefs haben diese Krankheit jetzt angezweifelt und eine Vorladung beim Vertrauensarzt erwirkt.
Meine Frage ist nun, was kann ihm schlimmstenfalls passieren, wenn der Vetrauensarzt eine Krankheit nicht anerkennt und ihn das Mobbing nicht interessiert?


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Senselessways
beantwortet von Senselessways am 19. Juni 2008 08:34
5x
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Ich würde ja sagen "Er kann gekündigt werden", aber da er das schon getan hat wird wohl nichts weiter passieren.

  1. Kann der Vertrauensarzt ihm schlecht nachweisen, das er aufgrund von Psychischen Problemen nicht arbeitsfähig ist/war und

  2. Kann dein Freund mit dem Mobbing Fall auch vors Arbeitsgericht gehen, wenn ihm durch das Urteil des Arztes weitere Folgen drohen. Das würde ich an seiner Stelle seinem (Ex)Chef auch ganz deutlich sagen.


VidCicious
beantwortet von VidCicious am 19. Juni 2008 08:54
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Wenn sich das Arbeitsverhältnis schon so ausgewirkt hat wie Du beschreibst, würde ich schnellstens einen Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht aufsuchen. Schon in der Beratung kann fix geklärt werden, ob er 1. den Termin überhaupt wahrnehmen muss 2. wie er sich dort verhalten sollte 3. ob Ihr den Arbeitgeber in Regress nehmen könnt

Zur Vorbereitung des Termins empfiehlt sich, eine Stichpunktartige Dokumentation zu erstellen. Hat Dein Mann Arbeitskollegen, die zu ihm stehen und evtl. aussagen würden ? Mobbing ist eine ernste Sache, und wenn sie bereits ein Nervenleiden verursacht hat, ist es Zeit sich zu wehren.


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 19. Juni 2008 08:35
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Welche Kündigungsfrist hat er denn? Das dürfte sich doch um einen überschaubaren Zeitraum handeln, das würde ich mit maximal Dienst nach Vorschrift einfach absitzen.

Kommentar von 83d542b2ee0aac425d7a57d61f595235smallBecci101181 am 19. Juni 2008 08:36

Er fängt die neue Stelle am 1.7. an.

Kommentar von Cd4a12a897018f4d092e0b7af0f40ab0smallPinbuster am 19. Juni 2008 08:41

Dann soll er doch zum Vertrauensarzt und falls dieser das wirklich nicht anerkennt (was er dann schon gut begründen muss), dann heißt es, Zähne zusammenbeissen. Die paar Tage bekommt er sicher geregelt.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 19. Juni 2008 08:51
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Schlimmstenfalls kann ihm passieren, dass er wieder arbeiten gehen muss. Sollte er dann nicht hingehen drohen ihm Schadenersatzklagen wegen Nichterfüllung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Aber - soooo lange ist es doch nicht mehr... Dann soll er sich doch da hinsetzen und nix machen. Da können sie ihm höchstens kündigen ^^

LG

Wieselchen


klausjosef1955
beantwortet von klausjosef1955 am 19. Juni 2008 19:02
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Der Vertrauensarzt fällt keine Entscheidung, auch wenn er sich vielleicht so ausdrückt. Er erstellt ein Gutachten, wonach der Betroffene nach seiner Feststellung arbeitsfähig oder arbeitsunfähig ist. Dieses Gutachten kann die Krankenkasse zugrunde legen, wenn es um die Entscheidung, ob Krankengeld zu zahlen ist, geht. Der Arbeitgeber kann es zugrunde legen, wenn es um die Entscheidung geht, ob Lohnfortzahlung zu zahlen ist. Der Arzt, der die Krankschreibung ausgestellt hat, kann Widerspruch einlegen.

Meines Erachtens ist schon vor der Krankschreibung ein juristisches Problem aufgetreten, nämlich da, wo der Arbeitgeber praktisch die Arbeit unmöglich gemacht hat, andererseits aber verlangt hat zu arbeiten.


Kommentar von 83d542b2ee0aac425d7a57d61f595235smallBecci101181 am 20. Juni 2008 08:33

Naja hier geht es aber weder um Lohnfortzahlung noch um Krankengeld. Ich schätze ja mal, sollte der Vertrauensarzt feststellen, dass er arbeitsfähig ist, muß er für die letzten drei verbleibenden Tage wieder arbeiten gehen. Sehe ich das so richtig? Aber kann da noch was anderes kommen von seiten des Arbeitgebers?


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