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Mein Exfreund hat in meinem Namen Sachen bestellt! Muss ich sie bezahlen?

gefragt von MIa200810 am 11.10.2008 um 20:12 Uhr

Mein Exfreund hat in meinem Namen Sachen bei Amazon bestellt und sie zu sich liefen lassen. Ich habe ein paar Brief vom Inkasso büro und von einem Anwalt bekommen. Ich habe dem Anwalt erklärt, dass ich diese Sachen nicht bestellt habe und die zu der Adresse von meinem Exfreund geschickt wurden.. Er antwortete mir, er kann nur gegen ihn ermitteln wenn er (mein Exfreund) ein Schuldanerkenntniss unterschreibt. Das hat er natürlich nicht gemacht!

Was nun? Der Anwalt will ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich einleiten! Kommt er damit durch?! Bitte hilf mir! Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten!

Lg MIa


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TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 11. Oktober 2008 20:15
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Lass Dir von Amazone einen Ablieferungsnachweis für die bestellte Ware schicken. Mit diesem Ablieferungsnachweis gehst Du zur Polizei und erstattest Anzeige gegen Deinen Ex-Freund. So etwas nennt sich Betrug. Von beiden Schriftstücken schickst Du eine Kopie an den Anwalt. LG TawaGirl

Kommentar von Simple_avatar4smallRenerle am 11. Oktober 2008 20:24

ne strafanzeige bringt leider in so einem fall nicht viel. die hat mein ex auch genau wegen sowas. allerdings bezahlt sich davon die rechnung auch nicht!

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 11. Oktober 2008 20:41

Wichtig ist erst einmal die Quittung mit der Unterschrift des Empfängers. Hat der Ex-Freund auch noch mit ihrem Namen unterschrieben, dann ist das auch noch Urkundenfälschung. Wer so einen Mist verzapft, der wird wohl kaum mit seinem eigenen Namen unterschreiben. Das unterstelle ich hier nun einfach mal. Die Rechnung würde ich in diesem Fall wohl kaum bezahlen. Es ist ja auch erst einmal wichtig, dass man einen Beleg in Händen hat, dass man selber diese Ware nicht erhalten hat, weil man sie ja auch nicht bestellt hat. Und eine Anzeige wegen Betrug und evtl. Urkundenfäschung würde ich auf alle Fälle erst einmal erstatten. Wie Saarland60 schon geschrieben hat, dem Anwalt das schriftlich mitteilen. Der Anwalt wird dann voraussichtlich das gerichtliche Mahnverfahren hinauszögern, da es ja auch Kosten verursacht und er nicht sicher sein kann, ob er die Kosten irgendwann erstattet bekommt. Kommt trotzdem ein Mahnbescheid Widerspruch einglegen und Kopien aller Unterlagen beifügen. LG TawaGirl


anonym
beantwortet von Saarland60 am 11. Oktober 2008 20:18
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Du gehst unverzüglich zur Polizei und erstattest Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung bzw. Betrugs gegen deinen Ex-Freund. Dem Anwalt teilst du dies schriftlich mit, wenn ein Mahnbescheid kommt, legst du Widerspruch ein.


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 11. Oktober 2008 20:16
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So leid es mir tut,aber da wirst Du wohl schlechte Karten haben. Bist Du denn (noch) bei Deinem Freund gemeldet?? Wenn nicht,würde ich an Deiner Stelle nachforschen,ob er bei der Lieferung unterschrieben hat. Vielleicht bringt Dich das dann etwas weiter. Aber in dem Fall denke ich,wäre es besser,wenn Du einen Anwalt einschaltest. Erkundige,ob Dir einer gestellt werden kann,ob sich das ganze überhaupt lohnt usw.!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 11. Oktober 2008 20:16
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Leider mußt Du Deinen Freund anzeigen. Denn Du hast diese Geschäfte nicht getätigt, also kann man Dich bei Anzeige auch nicht belasten.


Renerle
beantwortet von Renerle am 11. Oktober 2008 20:22
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ich hatte das auch schon und habe damals direkt bei dem inkassobüro angerufen. ich habe dennen erklärt das mein ex das zeug bestellt hat (also wie bei dir). die brauchten dann von mir eine schriftliche erklärung und die kopie von meiner meldebescheinigung. also seit wann ich nicht mehr unter der lieferadresse gemeldet war. mit diesen unterlagen war das inkassobüro zufrieden und hat die rechung zu meinem ex geschickt. ich rate dir also bei dem inkassobüro nochmal anzurufen und dennen in aller ruhe nochmal zu erklären was geschehen ist. hilfreich wäre auch bei amazon anzurufen und dir die unterlagen vom bestellten zufaxen zu lassen. das wiederum kannst du auch bei der stellungnahme beim inkassobüro beifügen. und wie mein vorredner schon sagte, wenn man kein geld für einen anwalt hat dann kann man direkt bei dem anwalt eine hilfe beantragen.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 11. Oktober 2008 20:29
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Bei Amazon kann man Käufe innerhalb einer gewissen Zeit rückgängig machen.

Ansonsten erst mal das Passwort ändern.


kleinmue
beantwortet von kleinmue am 11. Oktober 2008 20:15
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Geh zum Anwalt,wenn du dir keinen leisten kannst, bekommst du bestimmt gerichtskostenbeihilfe.Viel glück;-))


kleinmue
beantwortet von kleinmue am 11. Oktober 2008 20:15
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Geh zum Anwalt,wenn du dir keinen leisten kannst, bekommst du bestimmt gerichtskostenbeihilfe.Viel glück;-))


Mismid
beantwortet von Mismid am 11. Oktober 2008 20:18
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rede mit deinem Freund und sag ihm daß du Anzeige gegen ihn erstattest, wenn er das Geld nicht bezahlt. Der Anwalt des Inkassobüros wird natürlich gar nichts gegen dein Freund machen weil du sein Ansprechpartner bist. Warum soll er sich die Mühe machen? Erstatte Anzeige gegen deinen Freund und leite ein gerichtlichen Mahnbescheid gegenüber deinem Exfreund ein


Tremor
beantwortet von Tremor am 11. Oktober 2008 20:20
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froelich
beantwortet von froelich am 11. Oktober 2008 20:22
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frag mal beim anwalt ob du prozesskostenbefreiung beantragen kannst


evelote
beantwortet von evelote am 18. Oktober 2008 20:13
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Ein Freund (auch wenn Ex) ist ja kein Ehemann. Der hat dasselbe Recht Dir gegenueber wie ich. Und stell Dir vor, nur weil ich Deinen Namen kenne kaufe ich in Deinem Namen ein. DAS geht ja nun gar nicht. Also wirst Du auch Recht bekommen. Obwohl es schon laesstig ist. Aber wie nun die Geschichte zeigt, Dein Freund war und ist kein Freund. Also mit aller Haerte vorgehen. Alles Gute.


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