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mein ex mann

gefragt von bungy am 20.07.2009 um 20:17 Uhr

zahlt keinen unterhalt weil er selbst von hartz IV leben muss setzt aber ein neues kind in die welt,von der unterhaltsvorschusskasse bekomme ich auch nix weil ich neu geheiratet habe hat jemand ein paar brauchbare tips für mich


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Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 20. Juli 2009 20:17
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Arbeiten gehen ??


zj1000
beantwortet von zj1000 am 20. Juli 2009 20:18
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...wie die Karnickel...


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 20. Juli 2009 20:18
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Da gibt es keinen Tipp. Dein neuer Ehemann muss für euer Unterhalt sorgen.

Kommentar von Vagant am 20. Juli 2009 22:17

aber nciht für die Kinder des anderen Mannes


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 20. Juli 2009 20:18
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Arbeiten? Hast doch einen Mann, hat der einen Job? Ansonsten mal nach Wohngeld fragen.


Gabelchen
beantwortet von Gabelchen am 20. Juli 2009 20:19
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Die Unterhatskasse muß zahlen,weil Dein zweiter Mann ja nicht der leibliche Vater ist.Da würde ich mich mal schlau fragen-Anwalt.....

Kommentar von bungy am 20. Juli 2009 20:20

habe ich alles schon gemacht aber er zahlt für sein kind nicht


mineiro
beantwortet von mineiro am 20. Juli 2009 20:20
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Warum sollst du denn Unterhaltsvorschuss bekommen? Du bist neu verheiratet und kannst außerdem arbeiten gehen! Falls du Kinder hast, wirst du für diese ja wohl den Unterhaltsvorschuß bekommen, nur dir steht nix mehr zu! Wenn du nichts mehr für die Kinder bekommst, sind die wohl schon aus dem Alter raus!

Kommentar von bungy am 20. Juli 2009 20:22

nicht für mich sondern fürs kind

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 20. Juli 2009 20:23

Wie gesagt, Unterhaltsvorschuß für Kinder gibt es nur bis zu einem bestimmten Alter, das hat mit deiner Heirat nichts zu tun!

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 20. Juli 2009 21:51

sicher hat das auch mit der Heirat zu tun. Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt nur für Alleinerziehenden.


Mona09
beantwortet von Mona09 am 20. Juli 2009 20:20
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hat dein neuer mann das sorgerecht für dein kind übernommen? wenn nein dann muss er zahlen bzw. die vorschusskasse. er muss nur dann selbst nicht zahlen wenn er nachweisen kann das er trotz arbeitslosigkeit sich bemüht einen neuen job zu finden, also wenn er nachweist das er jeden tag eine schriftlich bewerbung wegschickt. oder einen vollzeitjob hat bei dem er nicht mehr als 900€ netto verdient. in diesen fällen übernimmt dann auch die vorschusskasse. aber um das bezahlen kommt er nicht rum. erwirb einen titel gg ihn. oder leg auch eine beschwerde ein beim jugendamt. Viel Glück.

Kommentar von 7435558fb478c73dae9a1352faaf486asmallMona09 am 20. Juli 2009 20:36

Zumindestens war es bei mit so, das sich das Jugendamt bis zum 18 Lebensjahr darum gekümmert hat. Und der Unterhaltsvorschuss kommt ja auch von denen. Zumindestens hier im Saarland ;-/


anonym
beantwortet von Vagant am 20. Juli 2009 20:21
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Der neue Partner hat doch mit deinen Kindern nichts zu tun? Das bedeutet, nur wenn ihr zuviel Geld hättet, würdet ihr wohl ncihts bekommen. Ich würde mich da nochmal mit der Unterhaltsvorschusskasse in Verbindung setzen und ihnen klar sagen sie sollen dir den Passus zeigen, indem steht das du kein Unterhalt für die Kinder bekommst. Ausserdem google mal nach Unterhaltsvorschuss wenn neu verheiratet. Ich habe es und finde nur die Bestätigung, das du Unterhalt für die Kinder bekommst. Zitat: Sollte der Vater nicht in der Lage sein, den Kindesunterhalt zu zahlen, übernimmt die Kindergeldkasse* (oder so ähnlich) die Zahlung und baut damit gleichzeitig eine Art Schuldenkonto des Vaters auf. D.h. sollte ein Hartz 4-empfangender Vater wieder in Lohn und Brot stehen, muß er die versäumten Zahlungen nachträglich leisten.

Ob die Mutter des Kindes erneut heiratet, ist unerheblich, da sich die Vaterschaft nicht ändert.

Die einzige legale Möglichkeit, keinen Kindesunterhalt zu zahlen, ist das Kind mindestend hälftig zu betreuen.

Nachtrag: * Unterhaltsvorschußkasse Sehr interessante Antwort von "Chilli"; so weit bin ich mit meinem Kleinen noch nicht. Immerhin sollte ich Unterhalt zahlen obwohl er bei mir wohnt - wenn's nach der Kindsmutter gegangen wäre.

Zu Deinem Nachtrag: Entscheidend ist, wo sich das Kind aufhält. Das hälftige Sorgerecht entbindet nicht von der Unterhaltspflicht.

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 20. Juli 2009 20:26

Unterhaltsvorschuß vom Amt gibt es nur bis zu einem bestimmten Alter, weiß es leider nicht genau, denke so bis 10 Jahre!

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 20. Juli 2009 21:52

Nein, die zahlen bis zum 12. Lebensjahr. Da Du aber wieder verheiratet bist, zahlen die nicht mehr.

Kommentar von Vagant am 20. Juli 2009 22:18

Das mit dem Alter ist richtig, aber die Kinder sind von ihm sondern vom anderen Mann und der bleibt unterhaltspflichtig, bis die Kinder eine Ausbildung beendet hat. Die Unterhaltskasse zahlt bis zum 12 lebensjahr, weil sie danach eine gewisse Zeit auf sich allein gestellt sein können und du somit halbtags arbeiten könntest.


Mona09
beantwortet von Mona09 am 20. Juli 2009 20:29
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Außerdem muss ein Vater seinem Kind Unterhalt leisen bis einschließlich zum 27 Lebensjahr (sollte also dein Kind studieren) oder bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Gilt also im Normfall bis die Ausbildung beendet ist. Hatte die gleichen Probleme mit meinem Erzeuger. Dein Kind soll aufs Gericht (wenn schon alt genug) und einen Beratungshilfeschein holen. Damit zum Anwalt und der wird dann die rechtlichen Schritte schon einleiten. Spätestens dann wird ein gerichtlicher Titel gg ihn gemacht und wenn er dann nicht bezahlt kommt er in den Knast. Hoffe konnt dir helfen ;-)

Kommentar von Citrus am 25. Juli 2009 21:08

EIn Vater ist NICHT bis zum 27. Lebensjahr des Kindes alleine unterhaltspflichtig. Ab 18 (es sei denn der Vater hat einen anders lautenden Titel unterschrieben) sind beide ELternteile zu gleichen Teilen zu Unterhalt verpflichtet! Da das Kind aber dann meist noch bei der Mutter wohnt, wird dies als Betreuungsunterhalt gesehen, der Vater leistet dann den Barunterhalt der neu berechnet werden muss.


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