Hallo meine Tochter ist jetz zwei und ich habe mit meinem Ex Freund abgeklärt, dass er aller zwei Wochen das Kind bei uns zu Hause sehen darf doch das reicht ihm wahrscheinlich nicht und möchte jetzt einklagen das er das Kind am Wochenende bei sich haben kann. Er war auch schon am anfang öfters mal da aber maja zeigt ihm gegenüber totales desinteresse und hat teilweise auch angst vor ihm. Was kann ich da jetzt tun denn ich möchte mein Kind nicht zu jemandem geben vor dem sie angst hat oder kein interesse hat. Er hat mich in der Schwangerschaft verlassen und maja kennt ihn so zu sagen nicht und weiß auch in ihrem alter nicht wer das ist. Dazu möchte ich hinzufügen das ich das alleinige sorgerecht habe und er nur Umgangsrecht. kommt er mit der Klage überhaupt durch?!?!
Jeder Vater hat das recht darauf sein Kind zu sehen. Wenn dein Kind angst vor ihm hat, sollteet ihr das schnellst möglichst ändern. Ich finde du bist keine gute mutter, wenn du deinem ex den umgang mit seinem eigenen kind verbietest. du würdest sie doch auch nicht hergeben wollen.
das ist doch schön wenn er das kind haben möchte, sei doch froh
ich bin nicht froh da ich weiß das er eine schlange in seiner anbauwand hält, regelmäßig 3-5 flaschen bier trinkt und was mit drogen zutun hat und sogar in der klappse war weil er sich mehrmals versucht hat das leben zu nehmen

Er ist der Vater und sie ist seine Tochter. Sie SOLLEN sich sehen, ist für beide gut.
Er darf sie ja sehen aber er hat nie zeit und kommt nicht zu ihr und will jetzt klagen das er sie haben kann?!
du verdrehst die tatsachen. er will seine tochter sehen, aber dem anschein nach weder in deiner wohnung noch in deiner gegenwart. er will dich nicht sehen u. sei froh das er jetzt erst drauf gekommen ist. er wird mit seiner klage durchkommen u. womöglich ein bis zweimal die woche einen nachmittag haben u. jedes wochenende entweder freitag-samstag oder samstag-sonntag. wo ist eigentlich dein problem?

Ich hoffe doch, dass er mit der Klage durchkommt.
Ist sein Recht, das Kind auch ab und zu bei sich zu haben, ohne das du ihn dabei beobachtest.

Warum erklärst du deiner Tochter nicht das es ihr Papa ist? Ich verstehe sone Leute nicht! Sie merkt doch wie du reagierst und deshalb hat sie angst! Lass die beiden mal was alleine unternehmen!
roterhahn am 9. Juli 2009 21:38 würd ich auch sagen kanst ja am anfang dabeibleiben und das mit deinem ex klagen oder ihm den unterhalt erlassen wenn er drauf verzichtet
Das entscheidet ein Richter/Richterin in Absprache mit dem Jugendamt. Sie prüfen genau zum Wohle des Kindes (und nicht des (Möchte gern) Vaters). Wenn er bisher nur sehr wenig Interesse gezeigt hat, wird er sein plötzliches Interesse genau begründen müssen.Vielleicht hält es nicht lange an. Wenn das Kind keinen Bezug zu ihm hat, brauchst Du dir bei einem so kleinen Kind keine Sorgen zu machen; er wird weiterhin bei Dir zuhause Kontakt pflegen müssen, bis sich das Verhältnis zu der Kleinen gefestigt hat. Vielleciht lässt sein Interesse bald wieder nach.Mach Dir nicht zuviel Gedanken. Es ist immer merkwürdig, plötzlich Inbteresse zu bekunden, schließlich ist das Kind schon 2 Jahre alt. Das wird das Judendamt genau hinterfragen.
du irrst ganz gewaltig. bei ihr zu hause u. in ihrer gegenwart MUSS er garnix. wenn dann kann es sein, dass es ein zweimal betreuten umgang gibt - auch ohne die mutter - u. dann geht er allein mit der kleinen los.

das arme kind
schlies schonmal ne gute zusatzversicherung für psychologische betreuung ab
ich wurde selber nicht von meinem leiblichen vater großgezogen und brauche keinen seelsorger. ich komm mit meinem stiefpapa bestens klar im gegensatz zu meinem ERZEUGER

Wenn du den Konflikt nicht auf dem Rücken des kleinen Kindes austragen willst, solltet ihr euch außergerichtlich einigen. Ist es denn nicht eine Möglichkeit die Besuche behutsam zu steigern und dem Kind so die Möglichkeit zu geben den Papa kennen zu lernen. Wenn er fürsorglich, und das Wohl des Kindes ihm wichtig ist, dann wird er sich doch wohl auf so eine Lösung einlassen. Natürlich muß man dem kleinen Kind Zeit geben, den Vater kennen zu lernen. Ist das nicht auch das Recht des Kindes den Vater kennen zu lernen?
Ja, wenn er einen guten Anwalt hat schon, wenn du aber verdeutlichen kannst, dass dein Kind angst hat vor ihm nicht. Denn der Richter wird immer versuchen im Wohl des Kindes zu entscheiden
roterhahn am 9. Juli 2009 21:40 kennt ihr den richter salomon

Ist doch aber toll das er sich für sein Kind intressiert. Wenn sie ihn öfter sieht kann das doch auch für sie schön sein.
er kommt durch...aber ich versteh dich...ich hasse kerle die ne frau in der schwangerschaft verlassen >< hab ich zwar noch nicht am eigen leib erfahren aber trotzdem!!!
Weißt du, zu einer Partnerschaft gehören immer zwei! Genauso wie wenn eine Beziehung zu Bruch geht.
Hol dir rat bei einem Anwalt oder wende dich ans Jugendamt.... mmh weiss nicht wie weit er gehen kann... wenn er bloss Umgangsrecht hat.... Ob er das Kind Wochenende zu sich holen kann und darf...kann nur das Gericht entscheiden...
Hol dir rat bei einem Anwalt oder wende dich ans Jugendamt.... mmh weiss nicht wie weit er gehen kann... wenn er bloss Umgangsrecht hat.... Ob er das Kind Wochenende zu sich holen kann und darf...kann nur das Gericht entscheiden...
ob er mit seiner Klage Erfolg beim Gericht hat, weiß ich nicht, Was ich dir aber sagen möchte ist das Kinder ein Anrecht auf ihre leiblichen Eltern haben und Erfahrungen zeigen das dass kein Hirngespinst ist. Ihr beide habt die Pflicht das beste für euer Kind zu tun und dazu gehört auch das ihr beide an einem Strang zieht. Du schreibst das dein Kind desinterrsiert und teilweise ängstlich reagiert, oftmals ist die Ursache dafür das die Ängste von Erwachsenen sich, ob gewollt oder nicht, auf die Kinder übertragen. Wenn du wirklich das beste für dein Kind willst würd ich dir vorschlagen das du deinem EX hilfreich beiseite stehst wenn er sich um eurer Kind bemüht. Letztlich hast du doch die Sicherheit des alleinigen Sorgerechts und kannst den Rahmen bestimmen wie dein Kind an den Pappa herangeführt wird, ihn kennenlernt und Vertrauen fasst. Ich will dir nichts unterstellen und gehe davon aus, dass dein EX kein Po - Loch ist ( A* ist zensiert worden), der Frauen schlägt oder sonst wie ein Assi ist. Ich wünsche Dir, deinem Ex aber vor allem eurem Kind alles gute

Es ist sein Recht, seine Tochter zu sehen, aber vor allem ist es das Recht Deiner Tochter, ihren Vater zu sehen!
Viele unserer eigenen Gefühle übertragen wir auf unsere Kinder, die das dann halt auch wiedergeben. Ich verstehe, dass Du sauer auf ihn bist, weil er Dich verlassen hat, und dass es Dir (unbewusst) eine gewisse Befriedigung gibt, dass das Kind ihn nicht zu mögen scheint - aber auch wenn Du ihm unabsichtlich sein Kind nicht gönnen magst, nimm Dich ein wenig zurück und gönne ihr, dass sie einen Vater hat, der sich mit ihr auseinandersetzt und Zeit mit ihr verbringen will.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung verhärtet nur die Fronten zwischen Euch, und die Kleine leidet darunter, mal ganz abgesehen davon, dass er höchstwahrscheinlich Recht bekommt. Von heute auf morgen das ganze Wochenende wäre aber auch eine ziemlich krasse Umstellung für die Kleine, ich würde das im Guten und schrittweise angehen.

Es ist sein Recht, seine Tochter zu sehen, aber vor allem ist es das Recht Deiner Tochter, ihren Vater zu sehen!
Viele unserer eigenen Gefühle übertragen wir auf unsere Kinder, die das dann halt auch wiedergeben. Ich verstehe, dass Du sauer auf ihn bist, weil er Dich verlassen hat, und dass es Dir (unbewusst) eine gewisse Befriedigung gibt, dass das Kind ihn nicht zu mögen scheint - aber auch wenn Du ihm unabsichtlich sein Kind nicht gönnen magst, nimm Dich ein wenig zurück und gönne ihr, dass sie einen Vater hat, der sich mit ihr auseinandersetzt und Zeit mit ihr verbringen will.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung verhärtet nur die Fronten zwischen Euch, und die Kleine leidet darunter, mal ganz abgesehen davon, dass er höchstwahrscheinlich Recht bekommt. Von heute auf morgen das ganze Wochenende wäre aber auch eine ziemlich krasse Umstellung für die Kleine, ich würde das im Guten und schrittweise angehen.
Er hatte bis jetzt nie zeit sein Kind zu sehen obwohl er durfte weil ich selber nicht will das sie ihren leiblichen papa nicht kennt. Er war nie da wenn er kommen konnte und jetzt will er klagen das er sie das komplette wochenende bekommt
das sagst du u. nur du. das ist deine sicht der dinge. die interessiert aber nicht nur, sondern auch seine. wenn er nur zum geigel zum gericht geht, dann bekommt er dort die hose voll gehauen. wenn er aber vorbringt, dass er dich mehrmals aufgefordert hat, das kind rausgegeben hat u. du dich geweigert hast, weil du diktator spielen willst, dann bekommst du eine hinter die löffel. das sollte dir bewuß´t sein.
er muss nur einen guten anwalt haben, der gut vortragen kann, dann wird er auch recht bekommen. wenn er sich dann an die vorlagen nicht hält u. den umgang nicht einhält, dann ist das doch wiederum nicht dein problem. was kontaktierst du ihn.
Er hat kein Interesse an dem Kind dann würde er auch Unterhalt zahlen. Mittlerweile denke ich das er alles macht nur um mir eins auszuwischen. Warum soll ich mich nach Ihm und seine Zeiten richten?! Dazu habe ich keine lust das wenn er die kleine bei sich zu Hause hat und seine Bude ist voll mit seinen Kumpels und die kleine ist dazwischen und spielt mit seinen Drogenzeugs etc. Es ist nicht des Kindes Wohle und ich achte sehr drauf das es meinem kind gut geht und ihr geht es gut so wie es ist. Sie lebt in einer Intakten Familie und ihr fehlt an nichts. Ich erlaube nur das er sie sehen darf wenn er zu uns kommt oder mit einer Betreuerin in einer Einrichtung da ich nicht mit schuldgefühlen leben möchte wenn was passiert oder ich im schlimmsten Falle mein Kind verliere nur weil ich sie in seinen händen alleine gegeben habe.
ob er interesse hat oder nicht ist eine sache. unterhalt u. umgang sind zwei verschiedene schuhe die mit interesse wenig zu tun haben. was er während seines umgangs macht mit dem kind geht dich nix an. die familie deines kindes sind ihre mutter u. ihr leiblicher vater. wenn er jetzt auf umgang klagen will, dann lass ihn doch. führe ein umgangstagebuch wo du die vereinbarten termine eingibst, dazuschreibst ob er kam oder nicht u. in welchem zustand (bekifft, betrunken oder sauber). so dann wird der richter entscheiden ob die umgebung des kv so safe is das er das kind alle 2 wochen am we mitnehmen darf über nacht oder nicht. sollte dies entschieden werden, dann hast du das so hinzunehmen u. hast aufzuhören zu glauben du könntest was erlauben. wenn du dich nicht daran hälst, dann klagt er irgendwann abr ein u. dann kannst du dir schuldgefühle machen das die kinder bei ihm leben müssen weil du dich nicht an gesetze hältst. warst du beim jugendamt, hast du einen anwalt gesprochen? deine meinung ist in der hinsicht nicht gefragt u. wenn der kv das ernst meint, wird er dir einen sehr steinigen weg auferlegen. du bist in der beweispflicht das kv drogen- u. alkabhängig ist. nicht er dir ggü. das beweise, beweise die parties, beweise das das kind in kontakt mit drogen u. alk kam wegen ihm. du wirst das kind rausgeben müssen irgendwann also hör auf den kv zu verleugnen. einige dich mit ihm,statt dich auf gerichte einzulassen die dir auf dauer zum nachteil angedeihen.
was den unterhalt betrifft ist es genau das gleiche: wenn er nicht zahlt, dann lass pfänden. das setzt eine unterhaltsurkunde voraus(titel) u.lass alle 2 jahre seine leistungsfähigkeit prüfen. wenn er nicht zahlt, dann pfände. ansonsten solltest du schweigen wenn du nix in die wege leitest. lass deine vergangenheit hinter dir u. konzentrier dich auf das heute u. das morgen. du musst beginnen dich von deinem ex zu trennen u. nur noch den kv zu sehen, dann bist du auch sehr viel entspannter.
an deiner stelle würde ich dein kind selbst entscheiden lassen . die entscheidung des kindes musst du dann deinem ex erklären