Strenwanderer am 01.02.2009 um 15:51 Uhr
Hallo Ihr Lieben!
Mein Ex ist am diesem Freitag Ausgezogen und nun fehlen einige Sachen. Die seine Familie mir mal zu bestümmten Anlässe Geschenkt haben. Nun Frage mich mich auch an Euch, was ich jetzt machen kann. Denn seine Familie war ohne meine Erlaubnis in meiner Wohnung. Denn ich war verhindert dabei zu sein. Sie haben mir nicht mal bescheid gegeben. Das Sie in meine Wohnung möchten geschweige die Sachen raushollen möchten. Ich bin jetzt sehr durch einander und traurig und was man Sich dazu denken kann. Am liebsten möchte ich die einen Verfahren am Hals setzen. ... Es heist ja "Wider hollen ist gestohlen". Er hat nur gesagt, das er es nicht gut findet mehr nicht. (Seine Familie hat Ihm in der Hand und er findet esw auch nicht in ordnung).
Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekomme.
Liebe Grüsse Eure Strahlendersonnenschein

Dass sie sich in der Wohnung etwas einfach genommen haben, ist nicht okay. Aber es ist in Ordnung, die Geschenke zurückzugeben. Ich vermute, dass da die Familie Hoffnungen daran geknüpft hat, die nun unerfüllt bleiben. Und außerdem kannst Du ohne diese Gegenstände die alte Beziehung auch besser abschließen.

bei so einer familie, sei froh das du in los bist, obwohl wenn man was verschenkt solte man es auch da lassen

kannst Du das , was Du hier schreibst, beweisen ?
wenn nicht, laß es, was zu unternehmen
Verbuche das ganze als schlechte Erfahrung und lerne daraus lass ein neues Schloss ein bauen. Lass den Kerl laufen der verarscht dich und du glaubst dem auch noch, der hat doch die Tür auf gemacht. Oder hast du den Schlüssel raus gegeben dann kannst du dich doch nicht beschweren das Sachen mit genommen wurden die mal von seiner Seite kamen.
ruf mal bei der polizei an und schilder ihnen das sie ohne deinem beisein sachen raus haben und einfach in der wohnung waren die helfen dir bestimmt weiter.aber vorallem eine frage wenn er ausgezogen ist warum hat er noch nen schlüssel???
ich würd bei der polizei mal nachfragen. die sagen dir dann 100%ig ob das illegales handeln war oder sie nichts machen können. dann kannst du ja immernoch entscheiden ob du etwas gegen die familie machen möchtest. wenn es allerdings später zu einer gerichtsverhandlung kommt, müsstest du beweisen, dass die familie ohne dein wissen bei dir war, während du nicht da warst.
wolfgang1956 am 1. Februar 2009 16:01 Da sie den Schlüssel des Ex genommen haben, ist das zwar ebenfalls Einbruch, führt jedoch zur Schlechterstellung Deiner Chancen!

Denen würde ich eine Strafanzeige wegen Diebstahl, Einbruch und Hausfriedensbruch „hereinwürgen“.
Geschenke darf man nicht zurückholen. Du solltest eine Liste fehlender Geschenke erstellen.
Ohne Dein Wissen haben sie dort nichts zu suchen. Offenbar haben sie den Schlüssel Deines Ex genutzt, um in Deiner Wohnung einzubrechen. Wende Dich an einen guten Anwalt. Allerdings mußt Du Deine Behauptungen beweisen können. Oder laß' Dir anderes einfallen!!
Es ist zulässig, Geschenke zurückzugeben oder nicht anzunehmen. Es ist nicht zulässig sie zu klauen!
Sag ich doch: Einfach wegnehmen ist ganz sicher weder legal, noch legitim.