Mein Bruder hat eine Erbschaft gemacht als er noch ALG bekam,im August ist er in Hartz IV gerutscht,das Amt hat ihm das voll angerechnet,und zahlt nicht, er hat von dem Geld Schulden beglichen..die haben aber kein Einsehen und lassen ihn seit 4 Monaten ohne einen Pfennig..was kann tun

Hartz 4 ist nicht dafür gedacht, Schulden zu begleichen.

Wenn er die ganze Erbschaft durch gebracht hat, dann muss er selber sehen wo er bleibt
Er sollte sich bei einem Anwalt für Sozialrecht beraten lassen.

wenn er arbeitsfähig ist, hat er Anspruch auf Hartz4, wenn nicht, dann auf Sozialhilfe
Er sollte sich mal auf die Hinterbeine setzen und nach Arbeit gucken.Bewerbungen schreiben,bis endlich mal was positives kommt.
Es ist leider so, dass man nur dann Hartz IV bekommt, wenn man mittelos ist. Erbschaften werden halt angerechnet. Ich hab zwar noch nichts geerbt, aber einiges gespart. Ich weiß ganz genau: Rutsche ich auf Hartz IV ab, bekomm ich keinen Pfennig. Ist leider so. Da hilft nur eins: Arbeiten - entweder in einem anderen Beruf oder in einer anderen Stadt - wenn erforderlich.
er sucht arbeit wie verrückt,und das man bei Hartz IV mit ner Erbschaft keine Schulden begleicht ist klar.ER bekam zu diesem Zeitpunkt Arbeitslosengeld
Die Banken sind dazu verpflichtet, Auskunft zu geben. Wenn also ein Geldbetrag eingeht und ein paar Monate später das Arbeitslosengeld aussläuft, dann muss die Bank sagen, dass da in letzter Zeit ein größerer Geldbetrag eingegangen ist. Was der Arbeitslose mit dem Geld getan hat, interessiert dem Staat nicht. Die sehen nur so und soviel sind eingegangen und so lange müßte man von dem Geld leben können.... Erst dann bekommt man HartzIV. Wenn dem nicht so wäre, würde jeder, dem das Arbeitslosengeld ausläuft, das Geld schnell beiseite schaffen, um so an das Geld ranzukommen.
Sorry, aber da hat dein Bruder schlechte Karten. Besser wäre es gewesen, wenn das Geld auf dein Konto eingegangen wäre und du ihm das Geld gegeben hättest.
Eine Möglichkeit Hartz IV zu umgehen, wäre noch gewesen (jetzt dürfte es aber schon zu spät sein), wenn er im am 1. Tag des 13. Monats der Arbeitslosigkeit sich selbständig gemacht hätte, wenn auch nur der Form halber und jeden Monat 40 Euro in die Arge als Arbeitslosenversicherung einbezahlt hätte, dann hätte er nach 12 Monaten wieder Arbeitslosengeld beziehen können.
Ihm bleibt wirklich nichts anderes übrig, als wieder in Lohn und Brot zu kommen. Das ist wirklich unglücklich gelaufen.
Zuserst ist mal festzustellen, dass Dein Bruder zum Zeitpunkt der Erbschaft ALG erhalten hat und nicht unter die HartzIV-Regelungen gefallen ist. Somit war die Erbschaft auf das ALG nicht anzurechnen Mit dem Antrag auf ALG2 musste er einen Einkommens- und Vermögensnachweis erbringen. Nun zählt eine Erbschaft nur während des ALG2-Bezuges zum Einkommen. Eine Erbschaft außerhalb der Grundsicherung nach SGB zählt aber als Vermögen. Nun wäre zu prüfen, wie viel er geerbt hat, und ob damit das zum Zeitpunkt des ALG2-Antrages verbleibende Vermögen als gesetzlich zustehendes Schonvermögen zu werten wäre. Damit hätte er Anspruch auf volles ALG2. Ich mißbillige aber die Meinungen einiger Mitglieder, dass Dein Bruder "zu faul zum arbeiten ist". Auf was anderes kommen die Meinungen mit "suche Dir Arbeit" nicht raus. Nicht jeder HartzIV-Empfänger ist faul!