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Mein befr. arb.vertrag wurde 2 mal verlängert. gilt die unkündbark.auch für eine neue stelle beim AG

gefragt von arnesson am 28.04.2009 um 9:04 Uhr

Mein befristeter arbeitsvertrag wurde 2 mal verlängert. gilt die unkündbarkeit beim 3. mal auch für eine neue stelle beim gleichen arbeitgeber, oder ist die neue stelle dan quasi ein rechtlicher neuanfang?

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Arbeitsrecht x 2.178

anonym
beantwortet von befranke am 29. April 2009 08:41
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Ich verstehe die Frage so, dass Du beim gleichen Arbeitgeber ein anderes befristetes Arbeitsverhältnis eingehen willst bzw. sollst. Das ist dann möglich, wenn es für die Befristung einen "sachlichen Grund" (z.B. Vertretung bei Krankheit oder im Erziehungsurlaub) gibt. Eine erneute Befristung "ohne sachlichen Grund" ist dagegen nicht mehr möglich, dem steht § 14 (2) Teilzeit- und Befristungsgesetz entgegen: TzBfG § 14 Absatz 2 "Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat." Die Befristung des neuen Arbeitsverhältnis wäre deshalb unwirksam - tatsächlich würde ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Wichtig: Das Arbeitsverhältnis ist keineswegs unkündbar!!!, sondern kann selbstverständlich von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. tariflichen Kündigungsfristen gekündigt werden!

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 1. Mai 2009 19:46

Dir ist aber schon klar, dass die Formulierung etwas sehr schwammig gehalten ist. Siehe §14, Abs. 1, Punkte 1+3+4+6. Aber dem generellen Irrglauben, dass ein befristeter AV nach der 3. Verlängerung automatisch in ein unbefristetes AV übergeht, muss widersprochen werden! - - - An arnesson: Nimm an!!!


Binchen84
beantwortet von Binchen84 am 28. April 2009 09:08
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Bei einem neuen Arbeitgeber werden die Karten neu gemischt. Der kann also auch wieder befristen.

Solltest du allerdings irgendwann mal wieder zu deinem jetzigen AG zurückkehren muss er dir einen unbefristeten Vertrag geben.


b17081973
beantwortet von b17081973 am 28. April 2009 09:06
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es ist was neues.selbst wenn dein chef dirn 1cent lohnerhöhung gibt kann er dir rein theoretisch einen neuen vertrag geben und es fängt alles von vorne an


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