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Mein Auto wurde bei einer Probefahrt von der Werkstatt zum Totalschaden gefahren.Was kann ich tun?

gefragt von Justin08Justin08 am 15.12.2008 um 20:33 Uhr

Mein Auto stand fast 2Wochen in einer Werkstatt um ihn Tüv fertig zu machen(Auspuff schweißen und Simmernring wechseln)was mich schon etwas verärgert hat da nur 2 Arbeitsstunden nötig waren dafür,laut Werkstatt..Als ich dann endlich heute Mittag mein Auto aus der Werkstatt holen wollte wurde mir gesagt das dem Fahrer,bei einer Probefahrt,ein Reh ins Auto gelaufen ist.Der kam von der Fahrbahn ab und raste in einen Graben.Totalschaden!!!An der Unfallstelle und am Auto waren weder Haare noch Blut zu sehen.Der Chef der Werkstatt hat sich den ganzen Tag nicht gemeldet trotz mehrmaligem anrufen dort und als wir ihn dann heut Abend ans Telefon kriegten,um die Sache zu klären,ließ er uns nicht mal ausreden,meinte wir sollen die Sache doch nicht schlimmer machen als sie ist und legte einfach auf.Mir fehlen da die Worte,kein Endschuldigung kein nichts.Mein Auto ist Schrott und er sieht das als Kleinigkeit an.Muß ich mir diese Reaktion gefallen lassen obwohl ich die Sache vernünftig klären wollte?Wie soll ich denn jetzt vorgehen????Kann mir jemand helfen und einen Tip geben???Muß ich jetzt wirklich die Reparaturkosten noch zahlen obwohl der Wagen Schrott ist???

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Recht x 35.330 Unfall x 1.218

anonym
beantwortet von rawi47 am 15. Dezember 2008 20:37
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auf jeden fall ist es eine unverschämtheit der werkstatt. zahlen muss sie eh, wahrscheinlich die betriebshaftpflicht, wende dich am besten an die kfz-innung oder einen anwalt


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 15. Dezember 2008 20:36
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Der Schadenverursacher muss für den Schaden aufkommen.

Da die Reparatur nicht ( zu deiner Zufriedenheit ) ausgeführt wurde, würde ich erst mal gar mnichts zahlen.

Sofort bei deiner Versicherung anrufen - die sollen sich um alles kümmern. Mach bloss keine Fehler und arbeite ohne deine Versicherung

und morgen ab zum Anwalt

das ist echt dreist! War der Fahrewr betrunken? Was soll da vertuscht werden ?

Kommentar von Simple_avatar2smallJustin08 am 15. Dezember 2008 20:53

Erstmal lieben Dank für deine Antwort.Nein der Fahrer war nicht betrunken,das war ein Lehrling der gerade 3 Monate seinen Führerschein hat.Habe auch im Gefühl das da was nicht stimmt,aber was?

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 15. Dezember 2008 22:47

Auf jeden Fall ist das Verhalten der Werkstatt unseriös. Solche Dinger können vorkommen, aber die Reaktion ist absolut kundenfeindlich. Die Frage ist natürlich, ob der Werkstattbesitzer seinen Pflichten als ordentlicher Kaufmann nachgekommen ist, wenn er einen Lehrlin, der gerade mal 3 Monat den FS hat, allein losbrausen lässt? Was soll so eine Fahrt bringen ?

Oder wurde der Lehrling losgeschickt um Teile, oder Frühstück oder was auch immer einzukaufen.

Wie kann ein Lehrlin eine Testfahrt machen?


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 15. Dezember 2008 20:36
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Nein, besorge Dir einen Anwalt.


jemaho
beantwortet von jemaho am 16. Dezember 2008 10:31
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hi. ich würde dem werkstattmeister nochmal ganz deutlich sagen, dass er auch in seinem interesse eine schnelle klärung herbeiführen soll. du hast auch recht auf einen (kostenlosen) mietwagen. um weitere kosten für ihn zu vermeiden sollte er schnell in die puschen kommen. am besten gleich nen anwalt nehmen. und wenn das nicht zieht gibt es auch noch die örtliche presse, die an solchen geschichten seeehr interessiert sind. wenn gar nichts zieht, polizei einschalten und dein auto vom gutachter anschauen lassen. (da würde ich sowieso drauf bestehen - zwecks restwertertmittlung, usw...) viel glück


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 15. Dezember 2008 23:12
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Die Werkstatt haftet für den Schaden, ist über dies ja auch versichert!


cats4life
beantwortet von cats4life am 15. Dezember 2008 20:38
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Morgen früh sofort zum Anwalt! Das geht ja gar nicht was da grad abgezogen wird!!


Lover1991
beantwortet von Lover1991 am 15. Dezember 2008 20:36
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Die müssen zahlen. Ich würde damit vor Gericht gehen wenns nötig ist.


lAM0NDi
beantwortet von lAM0NDi am 15. Dezember 2008 20:36
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ich würde sagen, Klage wegen Sachbeschädigung, dass er dich abgewimmelt hat kannst du nichts dagegen rechtlich vornehmen. Falls dir meine Antwort gefallen hat, würde ich mich über DH freuen.


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