Makeno am 18.06.2009 um 9:58 Uhr
Seit Ende Februar arbeite ich bei eine Leasingfirma. Z.Z. stehen mir 5 Urlaubstage zu. Zum 01.07. wechsel ich den Arbeitgeber (feste Stelle). Meine jetzige Firma will mir die Urlaubstage ausbezahlen,obwohl ich sie gerne nehmen will.Aber es wäre dort so "üblich", dass sie ausbezahlt werden. was kann ich tun? vielen dank im voraus

Nein, ganz im Gegenteil! Urlaub ist zur Erholung vorgesehen und nicht zur Auszahlung!
Du hast einen Anspruch auf Deinen Urlaub, Du sollst Dich erholen. Guck mal Bundesurlaubsgesetz.

naja - sagen wir mal so: Es stehen dir 5 Urlaubstage zu, wenn aber aus betrieblichen Gründen die Freigabe des Urlaubes nicht möglich ist, gibt es nur die Möglichkeit, den Urlaub auszubezahlen. Urlaubsgewährung ist nur in Einvernehmen beiderseits möglich.

Der Urlaub ist zur Erholung da. Wie lang oder kurz er auch ist.Es hat schon einen Sinn das der Gesetzgeber diesen Anspruch für Arbeitnehmer festgeschrieben hat.

Weise deinen AG auf das Bundesurlaubsgesetz hin. Er steht dir zu!

Der Urlaub steht dir gesetzlich zu,auch wenn du bei einer Leasingfirma beschäftigt bist.
Im § 1 des Bundesurlaubsgesetz steht es kurz und knapp:Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub .
Am Ende einer Beschäftigung, falls der Urlaub nicht genommen werden konnte, darf er ausbezahlt werden. Urlaub setzt Einvernehmen von beiden Seiten.
DH!