Meinen Anwalt hat PKH beantragt um einen Prozess zu führen für eine Klage an meinen Vermieter...Meinen Vermieter hat die Miete erhöhrt innerhalbe die grenzen des Hamburg Mietspiegel. Der Vermieter verlangte das ich einen neuen Vertrag unterzeichne. Ich habe das verweigert da ich einen all inklusiven Vertrag habe und die Wohnung hat viele Mängel. Bevor das PKH bewilligt war kam der 1 Gerichts Termin, die Richter sagte sie kann mir keine PKH geben weil die Erhöhrung war gerecht fertigt. Nun muss ich für alle Kosten aufkommen. Ist das mein fehler oder der Anwalt? den ich habe Ihn gesagt ohne PKH kann ich keinen Prozess leisten da ich Hartz4 empfanger bin. Mein Anwalt sagt er kann nichts dafür.

Die Schuld liegt bei euch beiden:
1.) Du hättest auf dem Amtsgericht einen Beratungsschein holen und beim Anwalt abgeben müssen, dann hätte Dich der Anwalt für nur 10,-€ beraten und vertreten müssen.
2.) Hätte Dich der Anwalt über die Tatsachen in 1. aufklären müssen.

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Vielen Dank für die hinweis :)
Dein Anwalt hat Mist gebaut. Zumindest seine Kosten solltest Du versuchen nicht zu begleichen. Ein lockerer Hinweis auf Deine Mittellosigkeit, die kennt er ja schon, und ihm dürfte klar sein, das auch ein Gerichtsvollzieher nix bei Dir eintreiben kann. Nicht die feine Art, aber ER hätte Dich besser beraten müssen. PKH gibt es nur wenn das Gericht der Klage Erfolgsaussichten einräumt. Bei einer Mieterhöhung im ortsüblichen Rahmen gibt es keine Aussicht auf Erfolg. Die Gerichtskosten wirst Du zahlen müssen. Die Gerichtskosten spielst Du wieder rein, in dem Du, falls gerechtfertigt die Miete minderst. Dies ist möglich bei bestimmten Mängeln. Für die Zukunft: Immer selbst die Rechtslage klären und erst dann einen Anwalt beauftragen.
(:Halbwissen:) Vielen herzlichen dank für die schnelle antwort. Wenn das alles so einfach wäre die "Rechtslage klaren" ich habe zu spät gelesen das mit dem aussicht auf erfolg. Aber er hätte das nie daswegen beantragen sollen. Nun, will er PKH für Miete Mängel an der meiner Wohnung aber weigert sich alles zu vertreten da er nicht genug Geld bekommt obwohl ich Ihm alle unterlagen gegeben habe. Nun, weiß ich nicht ob ich PKH durch einen anderen Anwalt beantragen lassen kann für die Sachen was meinen jetztigen ablehnt zu vertreten: 1) Betriebskosten war bestritten... 2) Quadrat Meter der Wohnung da keine eingetragen sind, war bestritten... 3) Heizungs Anzeiger war bestritten als nicht richtig anzuzeigen und bemängelt... 4) Mängel an der Wohnung: Küche, Bad, Telefonanlage... 5) Mietminderung seit 2 Jahren angezeigt, sollte Geld zurrück verlangt werden...
Ein Beratungsschein gilt nur für die anwaltliche Beratung. Eine Vertretung vor Gericht kann nur über die PKH abgedeckt werden.
Richtig, aber dann hätte ihn die Inkompetenz des Anwalts nur 10,-€ gekostet und der Anwalt kann ihm keine Rechnung stellen!
Lange darüber nachgedacht, erst jetzt kapiert...Duh:) Danke gute Tip