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Mehrwertsteuerberechnung Auslandsrechnungen ohne Warenversand

gefragt von SiNe88 am 06.11.2009 um 8:41 Uhr

Muss bei einer Rechnungsstellung ans Ausland ohne Warenversand Mehrwertsteuer berechnet werden?

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Mehrwertsteuer x 158 Auslandsrechnungen x 1

macolli
beantwortet von macolli am 6. November 2009 12:14
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Super Frage ich als Österreicher kaufe einiges übers Internet , habe jedoch Probleme die Steuer zurück zu bekommen. Teilweise funktionieren die UID Nummern nicht! Jedenfalls ist es möglich, vom Verkäufer eine Nettorechnung zu bekommen ,er bezahlt keine abgabe für den Artikel und ich kann mir keine Vorsteuer abziehen mfg MAC


anonym
beantwortet von SiNe88 am 6. November 2009 08:52
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Es handelt sich um Italien, also europäisches Ausland.


tigrispanthera
beantwortet von tigrispanthera am 6. November 2009 08:50
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also Vorkosten


Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 6. November 2009 08:49
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Bei sonstigen Leistungen ins nichteuropäische Ausland hat der Empfänger seinen Wohnort in einem sog. Drittland. Nach § 3a Abs.3 S. 3UtGo ist dann der Rechnungsbetrag nicht steuerbar. Also nein.

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 6. November 2009 08:51

ich konnte da nicht sehen, dass es das nichteuropäische Ausland ist

Kommentar von 3f42e344198687bf5f978250875c868bsmallKronkorkenkugel am 6. November 2009 08:52

Ich habs auch nur angenommen.

Kommentar von 3f42e344198687bf5f978250875c868bsmallKronkorkenkugel am 6. November 2009 08:58

Innerhalb Europas darft du eine Rechnung nur ohne MwSt. schreiben, wenn der Empfänger eine Umsatzsteuer ID hat - sovielich weiß.


anonym
beantwortet von SiNe88 am 6. November 2009 08:48
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Rechnung über Erstellung eines Werkzeuges welches zur Herstellung von Artikeln verwendet wird, die das andere Unternehmen von uns kauft.


tigrispanthera
beantwortet von tigrispanthera am 6. November 2009 08:47
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Diese Frage am besten mit dem Finanzamt klären, das evtl. später die Steuerprüfung durchführen wird. Namen des Sachbearbeiters notieren. Wenn Du schriftlicgh fragst, kostet es möglicherweise Gebühren, mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich. Es kommt auch drauf an, welches Ausland betroffen ist, wir haben EU, EW und andere. Dann gibt es noch die Besteuerungsabkommen mit den einzelnen Ländern, wo auch solche Fragen geregelt sein können. Also mit ja oder nein lässt sich Deine Frage so nicht beantworten. Leider.


Naza09
beantwortet von Naza09 am 6. November 2009 08:41
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was wird denn in rechnung gestellt?

Kommentar von 42dd4c38593805ba515c6357567959d1smalltigrispanthera am 6. November 2009 08:44

Leistungen.


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