Muss bei einer Rechnungsstellung ans Ausland ohne Warenversand Mehrwertsteuer berechnet werden?

Super Frage ich als Österreicher kaufe einiges übers Internet , habe jedoch Probleme die Steuer zurück zu bekommen. Teilweise funktionieren die UID Nummern nicht! Jedenfalls ist es möglich, vom Verkäufer eine Nettorechnung zu bekommen ,er bezahlt keine abgabe für den Artikel und ich kann mir keine Vorsteuer abziehen mfg MAC
Es handelt sich um Italien, also europäisches Ausland.

Bei sonstigen Leistungen ins nichteuropäische Ausland hat der Empfänger seinen Wohnort in einem sog. Drittland. Nach § 3a Abs.3 S. 3UtGo ist dann der Rechnungsbetrag nicht steuerbar. Also nein.
tigrispanthera am 6. November 2009 08:51 ich konnte da nicht sehen, dass es das nichteuropäische Ausland ist
Kronkorkenkugel am 6. November 2009 08:52 Ich habs auch nur angenommen.
Kronkorkenkugel am 6. November 2009 08:58 Innerhalb Europas darft du eine Rechnung nur ohne MwSt. schreiben, wenn der Empfänger eine Umsatzsteuer ID hat - sovielich weiß.
Rechnung über Erstellung eines Werkzeuges welches zur Herstellung von Artikeln verwendet wird, die das andere Unternehmen von uns kauft.

Diese Frage am besten mit dem Finanzamt klären, das evtl. später die Steuerprüfung durchführen wird. Namen des Sachbearbeiters notieren. Wenn Du schriftlicgh fragst, kostet es möglicherweise Gebühren, mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich. Es kommt auch drauf an, welches Ausland betroffen ist, wir haben EU, EW und andere. Dann gibt es noch die Besteuerungsabkommen mit den einzelnen Ländern, wo auch solche Fragen geregelt sein können. Also mit ja oder nein lässt sich Deine Frage so nicht beantworten. Leider.

was wird denn in rechnung gestellt?
tigrispanthera am 6. November 2009 08:44 Leistungen.