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Mehrwertssteuer

gefragt von YsobelYsobel am 07.04.2009 um 13:23 Uhr

Wenn ich ein Produkt verkaufe, muss ich ja die Mwst abführen. Aber wie mache ich das? Ich renn doch nicht für jedes Produkt, das ich verkauft habe zum Finanzamt. Muss ich eine Steuervorrauszahlung leisten? Ich spreche jetzt auch nicht von privaten verkäufen. Die Frage kam heute bei einem Gespräch zwischen mir und einer Freundin auf, und wir hatten wirklich keine Ahnung wie das gehen soll.


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Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 7. April 2009 13:25
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Hilfreichste Antwort

Das geht über die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung.
Am Jahresende wird dann abgerechnet.

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 7. April 2009 13:26

danke:-) wieder etwas schlauer.


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Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 7. April 2009 13:26
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Vereinfacht erklärt:
Du machst monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen. Dort wird die Steuer eintragen von dem was Du gekauft hast und was Du verkaufst. (Vorsteuer / Mehrwertsteuer) Die Differenz ist das, was Du monatlich an FA abführen musst.
All' das, sofern Du Umsatzsteuerpflichtig bist und kein Kleinunternehmer.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 7. April 2009 13:27

DH

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 7. April 2009 13:27

danke :-)

Kommentar von 6c572c3dec17d80c511cda4f484b6e5asmallYummy am 7. April 2009 13:42

Es ergeben sich nach § 18 UStG folgende Grenzen: Bei Steuer bis 1.000 Euro kann man sich von der Abgabe der Voranmeldungen befreien lassen. Von 1.001 bis 7.500 Euro muss man vierteljährig Voranmeldungen abgeben und darüber hinaus monatlich. Die Grenzen werden bei jeder Jahressteuererklärung neu geprüft.

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 7. April 2009 23:04

Zusatz: im ersten Jahr kann das FA monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen fordern, selbst wenn die Steuer unter den genannten Beträgen liegt; Auskunft und Vorgehensweise des FA KA.


Marcels04
beantwortet von Marcels04 am 7. April 2009 13:25
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die MWST. bezahlst du ja schon mit

Kommentar von Ff87bb655401c7b265fac3dfb745b446smallMarcels04 am 7. April 2009 13:25

also privat kein problem, geschäftlich musst dus abrechnen

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 7. April 2009 13:26

wenn ich verkaufe auch`?

Kommentar von Ff87bb655401c7b265fac3dfb745b446smallMarcels04 am 7. April 2009 13:45

ja wenns nicht gewerblich ist das heißt du nicht zu viel einnahmen machst, also zuviel verkaufst was du praktisch als zwischenhändler handelst dann nicht


Sarah28
beantwortet von Sarah28 am 7. April 2009 13:26
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du musst die Umsatzsteuervoranmeldung machen


NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 7. April 2009 13:26
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bis einer höhe von 17400,- gewinn im jahr ist keine UstVA nötig...auch die abführung ist unnötig....muss auch auf keiner rechnung stehen...dann bist du ein kleinunternehmen...alles ab 17401,- wird verstuert! aber kann sein das es mittlerweile andere grenzen gibt grüßle nico

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 7. April 2009 13:28

danke

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 7. April 2009 13:29

Du bist nicht zwangsläufig Kleinunternehmer sondern nur auf Antrag. Und das muß dann auch auf der Rechnung stehen, einfach keine Steuer ausweisen reicht nicht.

Kommentar von Simple_avatar3smallNicoDeluxe am 7. April 2009 13:33

das noch ein satz drunter kommt nach § xxx nicht nötig und bla...ist logisch..

Kommentar von 6c572c3dec17d80c511cda4f484b6e5asmallYummy am 7. April 2009 13:30

Stimmt, aber als Kleinunternehmer darf man dann auch keine Vorsteuer aus Einkäufen geltend machen!


kreativkruemmel
beantwortet von kreativkruemmel am 7. April 2009 13:28
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du musst ein waren eingangsbuch führen dazu werden alle qwittungen gelegt und alle drei monate ab zum steuerberater.solltes dir auch im vorfeld einen suchen der dich genau drüber aufklärt mit den verpflichtungen die man mit selbständigkeit hat.

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 7. April 2009 13:32

Ich habe so wenig Ahnung von der Materie, dass ich glaub ich nie mich selbstständig machen möchte. Aber meine Freundin evtl. Aber danke :-)


fasty2003
beantwortet von fasty2003 am 7. April 2009 14:44
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Melde dich einfach beim Finanzamt, es gibt verschiedene Möglichkeiten die man vorher festlegen kann, gab es jedenfalls. Wenn man Gewerbe anmeldet bekommt man beim Finanzamt einen kleinen "Kurs", eher eine Einweisung. Habe ich jedenfalls bekommen, das war 2004. Ich habe vierteljährlich eingereicht, ohne Steuerberater, die MwSt. die ich vom Endverbraucher kassiert habe versteht sich. Was ich für das Geschäft gekauft habe, habe ich ja mit Mehrwertsteuer bezahlt, wenn nicht beim Händler ohne MwSt. Die Mehrwertsteuer von den Anschaffungen habe ich direkt, also sofort abgezogen und den Rest überwiesen. Eingereicht habe ich das mit Elster. Am Jahresende muss dann eine Einnahme- Überschussabrechnung gemacht werden, die habe ich vom Steuerberater machen lassen. Natürlich alles aufbewahren, jede Rechnung auch Tankquittungen etc..

Auf jeden Fall ein Geschäftskonto anlegen über das alles was mit dem Geschäft zu tun hat abgewickelt wird. Und für die Jahresabrechnung Geld auf dem Konto lassen. Mit dem Finanzamt ist nicht zu spaßen und Teilzahlung gibt es nicht falls eine größere Summe nachgezahlt werden muss. Das ist sofort zu entrichten.

Sind schon einige mit auf die Nase gefallen, die die MwSt. ausgegeben haben und am Ende eine ordentliche Summe zusammenkam. Besser das gar nicht erst "anfassen".

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 7. April 2009 18:34

Super und wirklich sehr hilfreiche Antwort....vielen lieben Dank :-)


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