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Mehrwertssteuer

Frage von Ysobel Ysobel

Wenn ich ein Produkt verkaufe, muss ich ja die Mwst abführen. Aber wie mache ich das? Ich renn doch nicht für jedes Produkt, das ich verkauft habe zum Finanzamt. Muss ich eine Steuervorrauszahlung leisten? Ich spreche jetzt auch nicht von privaten verkäufen. Die Frage kam heute bei einem Gespräch zwischen mir und einer Freundin auf, und wir hatten wirklich keine Ahnung wie das gehen soll.

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Antworten (7)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Maximus40 Maximus40

    Das geht über die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung.
    Am Jahresende wird dann abgerechnet.

    Kommentar von Ysobel YsobelYsobel

    danke:-) wieder etwas schlauer.

  • 2
    Antwort von Morpheus99 Morpheus99

    Vereinfacht erklärt:
    Du machst monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen. Dort wird die Steuer eintragen von dem was Du gekauft hast und was Du verkaufst. (Vorsteuer / Mehrwertsteuer) Die Differenz ist das, was Du monatlich an FA abführen musst.
    All' das, sofern Du Umsatzsteuerpflichtig bist und kein Kleinunternehmer.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    DH

    Kommentar von Ysobel YsobelYsobel

    danke :-)

    Kommentar von Yummy YummyYummy

    Es ergeben sich nach § 18 UStG folgende Grenzen: Bei Steuer bis 1.000 Euro kann man sich von der Abgabe der Voranmeldungen befreien lassen. Von 1.001 bis 7.500 Euro muss man vierteljährig Voranmeldungen abgeben und darüber hinaus monatlich. Die Grenzen werden bei jeder Jahressteuererklärung neu geprüft.

    Kommentar von Morpheus99 Morpheus99Morpheus99

    Zusatz: im ersten Jahr kann das FA monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen fordern, selbst wenn die Steuer unter den genannten Beträgen liegt; Auskunft und Vorgehensweise des FA KA.

  • 1
    Antwort von fasty2003 fasty2003

    Melde dich einfach beim Finanzamt, es gibt verschiedene Möglichkeiten die man vorher festlegen kann, gab es jedenfalls. Wenn man Gewerbe anmeldet bekommt man beim Finanzamt einen kleinen "Kurs", eher eine Einweisung. Habe ich jedenfalls bekommen, das war 2004. Ich habe vierteljährlich eingereicht, ohne Steuerberater, die MwSt. die ich vom Endverbraucher kassiert habe versteht sich. Was ich für das Geschäft gekauft habe, habe ich ja mit Mehrwertsteuer bezahlt, wenn nicht beim Händler ohne MwSt. Die Mehrwertsteuer von den Anschaffungen habe ich direkt, also sofort abgezogen und den Rest überwiesen. Eingereicht habe ich das mit Elster. Am Jahresende muss dann eine Einnahme- Überschussabrechnung gemacht werden, die habe ich vom Steuerberater machen lassen. Natürlich alles aufbewahren, jede Rechnung auch Tankquittungen etc..

    Auf jeden Fall ein Geschäftskonto anlegen über das alles was mit dem Geschäft zu tun hat abgewickelt wird. Und für die Jahresabrechnung Geld auf dem Konto lassen. Mit dem Finanzamt ist nicht zu spaßen und Teilzahlung gibt es nicht falls eine größere Summe nachgezahlt werden muss. Das ist sofort zu entrichten.

    Sind schon einige mit auf die Nase gefallen, die die MwSt. ausgegeben haben und am Ende eine ordentliche Summe zusammenkam. Besser das gar nicht erst "anfassen".

    Kommentar von Ysobel YsobelYsobel

    Super und wirklich sehr hilfreiche Antwort....vielen lieben Dank :-)

  • 1
    Antwort von kreativkruemmel kreativkruemmel

    du musst ein waren eingangsbuch führen dazu werden alle qwittungen gelegt und alle drei monate ab zum steuerberater.solltes dir auch im vorfeld einen suchen der dich genau drüber aufklärt mit den verpflichtungen die man mit selbständigkeit hat.

    Kommentar von Ysobel YsobelYsobel

    Ich habe so wenig Ahnung von der Materie, dass ich glaub ich nie mich selbstständig machen möchte. Aber meine Freundin evtl. Aber danke :-)

  • 1
    Antwort von NicoDeluxe NicoDeluxe

    bis einer höhe von 17400,- gewinn im jahr ist keine UstVA nötig...auch die abführung ist unnötig....muss auch auf keiner rechnung stehen...dann bist du ein kleinunternehmen...alles ab 17401,- wird verstuert! aber kann sein das es mittlerweile andere grenzen gibt grüßle nico

    Kommentar von Ysobel YsobelYsobel

    danke

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Du bist nicht zwangsläufig Kleinunternehmer sondern nur auf Antrag. Und das muß dann auch auf der Rechnung stehen, einfach keine Steuer ausweisen reicht nicht.

    Kommentar von NicoDeluxe NicoDeluxeNicoDeluxe

    das noch ein satz drunter kommt nach § xxx nicht nötig und bla...ist logisch..

    Kommentar von Yummy YummyYummy

    Stimmt, aber als Kleinunternehmer darf man dann auch keine Vorsteuer aus Einkäufen geltend machen!

  • 1
    Antwort von user454 user454

    du musst die Umsatzsteuervoranmeldung machen

  • 1
    Antwort von Marcels04 Marcels04

    die MWST. bezahlst du ja schon mit

    Kommentar von Marcels04 Marcels04Marcels04

    also privat kein problem, geschäftlich musst dus abrechnen

    Kommentar von Ysobel YsobelYsobel

    wenn ich verkaufe auch`?

    Kommentar von Marcels04 Marcels04Marcels04

    ja wenns nicht gewerblich ist das heißt du nicht zu viel einnahmen machst, also zuviel verkaufst was du praktisch als zwischenhändler handelst dann nicht

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