Mehrtägige Klassenfahrt Pflicht?
Mein Sohn geht aufs Gymnasium. Eine Klassenfahrt ist geplant. Er möchte daran nicht teilnehmen.
Das er einen anderen Unterricht in der Zeit besucht ist für ihn voll ok.
Wir wohnen in RLP.
Pflicht?
6 Antworten
Klassenfahrt ist Unterricht und somit Pflicht. Willst du nicht mitfahren, so musst du diese Tage in den parallel Klassen verbringen.
Dafür gibt es keine Gesetze, wenn man früh genug dem Lehrer bescheid gibt, dann wird Dein Sohn auch nicht mit eingeplant. Klassenfahrten sind keine Pflicht, es sei denn, man verankert sie in der Schulordnung.
Generell sind Klassenfahrten Pflichtveranstaltungen. Es obliegt der Schule, ob die Gründe an einer Nichtteilnahme triftig sind. Einfach so nicht mitzufahren...das wird kaum eine Schule akzeptieren.
Das solltest du mit der Schulleitung klären.
Es gibt bestimmt Gesetze die dies erläutern. Hoffe das Lehrer oder Anwälte hier unterwegs sind :-)
Muss er mit dem Lehrer bzw Schulleiter klären
Informationen zum Schulrecht in Rheinland-Pfalz finden Sie über die Seite http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=748
Der Landeselternbeirat hat eine sehr umfassende Sammlung von Rechtsvorschriften, dort finden Sie auch Richtlinien für Schulfahrten: http://leb.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/leb.bildung-rp.de/Gesetze__Verord.__VV__usw/Verwaltungsvorschriften/202_Richtlinien_fuer_Schulfahrten_05.11.04_ORG.pdf
Rechtsinformationen des Landesbildungsserver
... uups, der Rest wurde verschluckt:
Rechtsinformationen des Landesbildungsserver Rheinland-Pfalz: http://schulrecht.bildung-rp.de/